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Dienstag, 14. Februar 2012
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Bundesrat Gesetz zur Gleichbehandlung wird nachgebessert

27.06.2006 ·  Nach der Kritik des Bundesrats wird das Gleichbehandlungsgesetz noch einmal geändert. Das umstrittene Klagerecht der Gewerkschaften gegen Diskriminierungen im Betrieb soll es demnach nicht in der bisher geplanten Form geben.

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Das Gleichbehandlungsgesetz soll in letzter Minute nachgebessert und das umstrittene Klagerecht für Betriebsräte bei Diskriminierungen im Beruf gestrichen werden. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen sagte, er habe sich mit seinem SPD-Kollegen Olaf Scholz auf Änderungen des Entwurfs verständigt. Berücksichtigt worden seien auch andere Kritikpunkte des Bundesrats.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme unter anderem das geplante Diskriminierungsverbot bei privaten Mietverträgen moniert.

Röttgen sagte, man werde bei dem ursprünglich vorgesehenen Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften bei Kündigungen nicht über die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes hinausgehen. Die im Entwurf vorgesehene Verbandsklage sei im Betriebsverfassungsgesetz aber nicht vorgesehen. Man habe einen „für alle Seiten tragfähigen Kompromiß“ gefunden. Röttgen sagte, Union und SPD wollten am Dienstag in ihren Fraktionen noch einmal über das Gleichbehandlungsgesetz diskutieren.

Proteste aus der Wirtschaft

Union und SPD hatten sich im Koalitionsausschuß am 1. Mai auf einen Gesetzestext geeinigt, der sich kaum von der ursprünglichen rot-grünen Vorlage unterschied. Daraufhin hatte es Proteste vor allem aus den Reihen der Wirtschaft gegeben. Die ursprüngliche Verständigung im Koalitionsausschuß über den Gesetzentwurf habe „nicht getragen“, sagte Röttgen. Augen zu und durch sei „kein Lebens- und kein Überlebensprinzip der großen Koalition“. Scholz und er hätten Formulierungen gefunden, die die Fraktionen mittragen könnten.

Das Gesetz ist überfällig, weil vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Sie sollen Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft oder Geschlecht unterbinden. Die Union hatte noch im Wahlkampf darauf beharrt, EU-Vorgaben lediglich 1:1 umzusetzen, während die SPD darüber hinaus gehen wollte. Erst im Mai verständigten sie sich im Regierungsbündnis auf einen Kompromiß, der auch die Kriterien Alter, Behinderung und sexuelle Identität einschließt.

Donnerstag Abstimmung im Bundestag

Der Bundesrat hatte neben der Streichung des Verbandsklagerechts für Gewerkschaften verlangt, das Benachteiligungsverbot im Zivilrecht auf das europarechtlich Notwendige sowie auf Massengeschäfte zu beschränken. Bei privaten Mietverträgen dürfe das umfassende Diskriminierungsverbot nicht gelten. Auch solle der Betroffene nachweisen, daß er benachteiligt wurde. Bisher war geplant, daß Behörden und Firmen belegen müssen, daß die Benachteiligung begründet war.

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Die Abstimmung darüber im Bundestag ist für Donnerstag vorgesehen. Bedenken der Union gegen den Entwurf hatte mit Billigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel das Land Hamburg formuliert und dafür im Bundesrat eine Mehrheit erhalten.

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