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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Bundespräsident Nicht nur Repräsentieren

12.01.2005 ·  Horst Köhler macht sich nicht nur Freunde: Die Koalition glaubt, der Bundespräsident weite seine Befugnisse über Gebühr aus. Dabei hat Köhler ein Vorbild für sein Vorgehen - seinen Vorgänger Johannes Rau.

Von Günter Bannas, Berlin
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„Jeder hat seinen eigenen Stil“ - so kommentierte Otto Schily das Vorgehen von Horst Köhler, das Luftsicherheitsgesetz zu unterzeichnen, zugleich aber seine verfassungsrechtlichen Bedenken deutlich zu machen und auf die Möglichkeit eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht hinzuweisen.

Dennoch versicherte Schily mit der Schärfe einer Rasierklinge in der Stimme, habe er „keinerlei Veranlassung“ zur Kritik am Bundespräsidenten. Auch von einer „etwas ungewöhnlichen Art“ sprach der Innenminister, die er wiederum - ganz ausdrücklich - nicht kommentieren wolle.

Vorgänger Rau als Vorbild

Doch manchmal trügt die Erinnerung. Köhler hatte sozialdemokratische Vorbilder. „Die verbindliche Entscheidung über die Auslegung des Grundgesetzes ist dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Wer von den Antragsberechtigten im vorliegenden Fall eine solche Entscheidung für notwendig hält, dem steht der Weg dazu jetzt offen“, hätte Köhler jetzt auch schreiben und begründen können, weshalb er trotz aller Zweifel das ihm vorgelegte Gesetz unterzeichnet habe.

Johannes Rau war es, der diese Erklärung im Juni 2002 im Schloß Bellevue vortrug. Da hatte er soeben das Zuwanderungsgesetz ausgefertigt und zugleich seine Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen des Gesetzes dargelegt. Beinahe wortgleich führte nun Köhler aus: „Zugleich mache ich mit dieser Entscheidung den Weg frei für eine verfassungsrechtliche Überprüfung, die jeder Betroffene auch unter Hinweis auf die von mir aufgezeigten Bedenken durch das Bundesverfassungsgericht vornehmen lassen kann.“

Heikle Entscheidung

Immer ist es für einen Bundespräsidenten heikel, über die Rechtsmäßigkeit eines Gesetzes zu entscheiden. Im Falle der Verneinung besteht die Gefahr, daß die Entscheidung mit der „Überparteilichkeit“ kollidiert, der sich der Bundespräsident zu unterwerfen hat. Gerne nutzen die politischen Gegner des über- oder auch unparteilichen Bundespräsidenten die Gelegenheit, diesen - und sei es über Bande - zu kritisieren.

Parteien und Politiker neigen nun einmal dazu, Gelegenheiten zu instrumentalisieren. Rau war damit konfrontiert, und Köhler ist es auch. Ihren Vorgängern erging es ebenso, was auch damit zusammenhängt, daß der Bundespräsident zwar überparteilich, damit aber nicht unpolitisch ist. Die Linie seiner Gratwanderung zu finden, ist die eigentliche Herausforderung für das - im Alltag auf Repräsentationsangelegenheiten beschränkte - Staatsoberhaupt.

Sechs verweigerte Unterschriften

Doch nicht einmal die Verweigerung einer Unterschrift unter ein Gesetz wäre ungewöhnlich. Die Bundespräsidenten Heuss, Lübke, Heinemann, Scheel und von Weizsäcker taten das - sechs Fälle dieser Art sind registriert. Auch der Ausweg, ein Gesetz auszufertigen und zugleich verfassungsrechtliche Bedenken, ist nicht neu. Vor Rau nutzten die Bundespräsidenten Carstens, von Weizsäcker und Herzog diesen Weg.

Rau aber war mit der Präsentation seiner Stellungnahme am weitesten gegangen - weiter als Köhler allemal. Köhler ließ beim Luftsicherheitsgesetz eine Presseerklärung verbreiten, in der seine Position dargelegt wurde und in der nicht die vollständigen gleichlautenden Schreiben an den Bundeskanzler sowie an die Präsidenten des Bundestages und des Bundesrates veröffentlicht wurden, sondern nur ein Auszug. Köhler gab auch kein Statement ab. Er gab eine rechtliche Stellungnahme ab, vermied aber politische Kritik, die als parteiliche Polemik hätte ausgelegt werden können. Sein Vorgänger hatte sich anders verhalten.

Heftige Kritik vor laufenden Kameras

An jenem 20. Juni 2002 hatte Rau die Journalisten in das Bundespräsidialamt eingeladen. Es waren Kameras dabei. In seiner verlesenen Erklärung hieß es überaus deutlich, er halte es „sogar für wünschenswert, wenn das Bundesverfassungsgericht diese Frage klärt, damit alle, vor allem der Bundesrat und die Länder, Rechtssicherheit haben“.

Rau übte damals heftige Kritik am Verlauf der Sitzung des Bundesrates und auch an den Vertretern Brandenburgs, Ministerpräsident Stolpe (SPD) und Innenminister Schönbohm (CDU). Die beiden hatten - sich gegenseitig ins Wort fallend - unterschiedliche Voten zum Zuwanderungsgesetz abgegeben. Stolpe hatte „Ja“ gerufen und Schönbohm „Nein“, was der Sitzungspräsident Wowereit (SPD) schließlich nicht - wie von der Union reklamiert - als „Enthaltung“, sondern als „Zustimmung“ bewertete. Rau pflichtete den darüber Empörten bei: „Ich bin der Auffassung, daß die Art und Weise, wie die Sitzung des Bundesrates verlaufen ist, dem Ansehen von Staat und Politik Schaden zugefügt haben. Ich rüge das Verhalten des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und seines Stellvertreters. Ich rüge und ermahne aber auch alle übrigen, die zu diesem Ansehensverlust beigetragen habe.“

Unterschiedliche Reaktionen

Seine Entscheidung wurde damals begrüßt - von der CDU/CSU-Opposition und auch von den Koalitionsfraktionen. Die unterschiedlichen Reaktionen damals und heute mögen auch damit zusammenhängen, daß die Umstände des Zustandekommens des Gesetzes ein schlechtes Gewissen hervorgerufen hatten. Rau hatte formell geprüft. Im aktuellen Fall ging es um eine unterschiedliche Rechtsauffassung. Köhler hat materielle Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens. Eigentlich hält er das Luftsicherheitsgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil es „in letzter Konsequenz“ das Leben „unbeteiligter Dritter“ gefährde.

Die Möglichkeit, ein Flugzeug abzuschießen, das wie bei dem Angriff im September 2001 auf das World Trade Center - andere Menschen gefährde, bewertete er so: „Damit wird Leben zugunsten anderen Lebens geopfert.“ Das sei mit dem Grundgesetz („Achtung der Menschenwürde“) nicht vereinbar. Eine unterschiedliche Auffassung darüber, ob ein solcher Einsatz den derzeitigen Regelungen über die „Amtshilfe“ des Bundes in Länderangelegenheiten widerspricht, kommt hinzu. Schily teilte die Auffassung, es dürfe nicht menschliches Leben zerstört werden, um anderes zu retten. Doch sei dieser Grundsatz in dem Gesetz berücksichtigt. Deshalb sei er anderer Rechtsauffassung als Köhler. Der Bundespräsident habe sich geirrt. Nicht einmal die Umstände des 11. September würden nach dem Gesetz in Deutschland zum Abschuß einer Passagiermaschine führen.

Unter Verdacht, Befugnisse über Gebühr auszuweiten

Doch hängen die Reaktionen auf die Darlegungen Köhlers auch mit einem anderen Umstand zusammen, der mit dem aktuellen Fall nichts zu tun hat. Seit Köhlers Intervention zur Rettung des 3. Oktober als gesetzlichen Feiertag steht er in der Koalition unter dem Verdacht, seine Befugnisse über Gebühr ausweiten zu wollen. Im Herbst 2004 hatte Köhler einen Brief an Bundeskanzler Schröder, in dem er das Vorhaben der Bundesregierung kritisierte, öffentlich werden lassen. Tags später wurde es - auch wegen der Proteste sogar aus der Koalition - zurückgenommen.

Die Bekundungen bei SPD und Grünen, es herrsche eine gute Zusammenarbeit zwischen Kanzler und Präsident, sind seither schmallippig geworden. Als jetzt das der Sache nach nicht ungewöhnliche - Vorhaben, Köhler wolle mit den Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Müntefering (SPD) und Stoiber (CSU), über die Gründe des Scheiterns sprechen und neue Chancen ausloten, herrschte Zurückhaltung sogar in der Union.

Es falle nicht in die Kompetenz des Bundespräsidenten, die Sache an sich zu ziehen, hieß es in der SPD und sagte der CDU-Ministerpräsident Müller. Doch hat Köhler das gar nicht getan. Er wird es auch nicht tun wollen, und er könnte es wohl auch nicht. Es ist nur ein Eindruck. Der Eindruck aber mag ihm Recht sein. Von Anfang an wollte sich Köhler nicht auf das Repräsentieren beschränken.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Januar 2005
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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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