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Bundesnachrichtendienst Koalition will BND-Befugnisse ausweiten

04.07.2006 ·  Eine geplante Gesetzesänderung soll dem Bundesnachrichtendienst erweiterte Ermittlungsbefugnisse zusprechen. Demnach darf der BND in Zukunft Personen innerhalb der EU überwachen. In der Opposition stößt dieser Vorschlag auf massive Kritik.

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Union und SPD wollen die Ermittlungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und anderer Geheimdienste im Inland erweitern. Die große Koalition will nach der Sommerpause ein sogenanntes Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz mit entsprechenden Änderungen im Bundestag einbringen. Die Dienste sollen nach Koalitionsplänen künftig auf Fahrzeug- und Autohalterdaten zugreifen können und im Inland Kontostammdaten verdächtiger Personen abfragen dürfen. Außerdem sollen die Nachrichtendienste Personen innerhalb der Europäischen Union überwachen lassen können.

Der Auslandsgeheimdienst stand zuletzt wegen überwiegend rechtswidriger Observierungen gegen deutsche Journalisten und Publizisten, eine „Informationspanne“ im Fall El Masri sowie wegen einer geheimen Bagdad-Mission in der Kritik. Das Kanzleramt hatte nach den Vorkommnissen personelle Konsequenzen angekündigt und Verfahren eingeleitet. Geplant ist zudem eine Überarbeitung der Dienstanweisungen.

Stadler: „Wirklich empörend“

Die große Koalition beabsichtigt dennoch, sowohl für den Auslandsnachrichtendienst als auch die beiden anderen Geheimdienste (Militärischer Abschirmdienst und Bundesamt für Verfassungsschutz) bisherige Beschränkungen aufzuheben, die unter anderem aus verfassungsrechtlichen Gründen bestehen. Der FDP-Innenpolitiker Stadler nannte dieses Vorgehen „wirklich empörend“. Hier würden Gesetze mit Ausnahmecharakter, die nach den Terroranschlägen auf Amerika eilig erlassen worden waren, zur Regel gemacht. Das sei „das Gegenteil dessen, was notwendig wäre“, sagte Stadler dieser Zeitung.

Die große Koalition will überdies die schon seit 2002 bestehenden Auskunftsrechte ergänzen. Sie sollen nicht nur für den internationalen Terrorismus gelten, sondern auch für „verfassungsfeindliche Bestrebungen im Inland“, die die Anwendung von Gewalt befürworten. Das würde dann sowohl für Rechtsextremisten als auch für islamistische „Haßprediger“ gelten. Zeitlich befristete Regelungen aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz von Januar 2002 sollen nach einer Überprüfung „unter Einbeziehung eines externen Sachverständigen“ um weitere fünf Jahre verlängert werden, so der Text des Koalitionspapiers, das die innenpolitischen Sprecher Uhl (CSU) und Wiefelspütz verbreiteten.

Der Grünen-Politiker Ströbele kritisierte die Absichten der großen Koalition. Die Grünen hätten stets befürchtet, daß die Sondervorschriften und erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste, die allein zur Terrorismusbekämpfung gedacht gewesen seien, nach einiger Zeit auch auf andere Aufgabengebiete ausgeweitet würden.

Quelle: pca., F.A.Z., 05.07.2006, Nr. 153 / Seite 1
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