08.06.2005 · Ermittler sollen künftig häufiger und schneller von Verdächtigen genetische Fingerabdrücke nehmen können. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Union würde nach einem Wahlsieg sogar noch weiter gehen.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Anwendung des genetischen Fingerabdrucks auszuweiten. Nach dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sollen DNA-Analysen von Verdächtigen künftig auch nach leichteren Delikten gespeichert werden dürfen.
Allerdings wird in Fraktionen und Länderministerien nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa nicht damit gerechnet, daß der Gesetzentwurf noch vor der angestrebten Neuwahl des Bundestages im kommenden Herbst endgültig verabschiedet werden kann.
Union will weiter verschärfen
Die Union will im Fall eines Wahlsiegs die Anwendung des sogenannten genetischen Fingerabdrucks noch einmal erheblich ausweiten. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) sagte am Mittwoch, der nun vom Bundeskabinett nun beschlossene Gesetzentwurf reiche noch nicht aus: „Wir wollen Deutschland sicherer machen. Und dazu gehört auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des genetischen Fingerabdrucks. Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er ist aber zu kurz.“
Bosbach verwies darauf, daß mit der DNA-Analyse in den vergangenen Jahren große Erfolge erzielt worden seien. Bürgerrechte seien nicht in Gefahr. „Mit dem genetischen Fingerabdruck kann nur die Identität einer Person und das Geschlecht bestimmt werden. Es wird gerade nicht ein umfassendes Bild seiner Erbanlagen gewonnen“, betonte Bosbach. Auf der anderen Seite gebe es kein Recht von Tätern, unerkannt zu bleiben. Auch bei einer rechtlichen Gleichstellung von herkömmlichen und genetischen Fingerabdrücken würde nur eine Bruchteil der Verdächtigen erfaßt. Derzeit werde nur bei 13 Prozent der Beschuldigten ein konventioneller Fingerabdruck genommen, sagte Bosbach.
Gen-Abdruck für Wiederholungstäter
Nach dem aktuellen Beschluß des Kabinetts sollen Polizei und Staatsanwaltschaft in mehr Fällen als bisher einen genetischen Fingerabdruck nehmen dürfen - in vielen Fällen auch ohne die bisher erforderliche richterliche Genehmigung. Eine Registrierung der entsprechenden genetischen Informationen soll auch dann möglich sein, wenn der Verdächtige wiederholt einfache Straftaten begangenen hat und weitere Delikte der gleichen Art zu erwarten sind. Innenminister Otto Schily (SPD) wollte ursprünglich noch weiter gehen und wie die Union die Hürden noch niedriger aufstellen.