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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Bundeskabinett beschließt Neue Belastungen für die Steuerzahler

 ·  Die schwarz-rote Kabinett treibt den Abbau von Steuerprivilegien voran. Die FDP spricht von einer „großen Koalition der Steuererhöher“. Von Pendlerpauschale bis Reichensteuer - das erwartet die Steuerzahler nach den Beschlüssen des Kabinetts.

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Die sogenannte Reichensteuer soll nicht ins Gesetzblatt kommen, bevor die Eckpunkte für die neue Unternehmensbesteuerung feststehen. Das kündigte Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) am Mittwoch im Bundestag an, nachdem das Kabinett das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen hatte. Mit der Koppelung werde das verfassungsrechtliche Problem gelöst, wonach private und gewerbliche Einkünfte nicht unterschiedlich besteuert werden dürfen, sagte er.

Der Gesetzentwurf sieht neben dem Steuerzuschlag auf Höchsteinkommen vor, die Pendlerpauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer zu streichen und den Sparerfreibetrag auf 750 Euro für Ledige und 1500 Euro für Eheleute zu senken. Das Kindergeld soll nur noch 25 statt 27 Jahre gezahlt werden. Auch soll die Berücksichtigung von Arbeitszimmern in der eigenen Wohnung stark eingeschränkt werden. Steinbrück rechnet mit Mehreinnahmen von durchschnittlich knapp 4,4 Milliarden Euro im Jahr.

„Frage der sozialen Balance“

Die FDP sprach von einer „großen Koalition der Steuererhöher“. Steinbrück verteidigte die „Reichensteuer“. Sie sei eine Frage der sozialen Balance. Es handele es sich auch nicht um eine Symbolpolitik. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Meister, hatte zuvor die Steuer als „ein reines Symbolthema“ eingestuft. Sein Kollege von der SPD, Poß, wertete sie in einem Schreiben an die Fraktion als Erfolg, auch wenn in den ersten beiden Jahren sämtliche Gewinneinkünfte ausgenommen werden sollen. Die Grünen-Politikerin Scheel nannte die „Reichensteuer“ ein Ablenkungsmanöver, das von den Mehrbelastungen für die Masse der Steuerzahler ablenke.

Das Steueränderungsgesetz soll mit der geplanten Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent im kommenden Jahr in Kraft treten. Es ist offenbar geplant, das Haushaltsbegleitgesetz 2006, das die Erhöhung enthält, schon am Freitag nächster Woche abschließend im Bundestag zu beraten. Der FDP-Politiker Koppelin kritisierte, die Koalition plane, „das größte Steuererhöhungsprogramm in der Geschichte Deutschlands mit der dreiprozentigen Erhöhung der Mehrwert- und Versicherungsteuer durch das Parlament zu peitschen“.

Die beiden Gesetze sollen maßgeblich dazu beitragen, daß Deutschland im nächsten Jahr die Defizitbegrenzungen des Grundgesetzes und des Stabilitätspakts wieder einhält. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kündigte an, gegen die Änderung der Pendlerpauschale „durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht“ zu klagen. Die Mittelstandsvereinigung der Union (MIT) forderte, Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften zu streichen.

Durch das „Steueränderungsgesetz 2007“ kommen auf die Steuerzahler neue Belastungen zu - im einzelnen sind das:

PENDLERPAUSCHALE: Künftig sollen Pendler Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können. Dazu soll das „Werkstorprinzip“ eingeführt werden, nach dem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit zum Privatbereich gehören und so nicht beim Fiskus abgesetzt werden können. Um Härten zu vermeiden, sollen Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent wie Werbungskosten absetzen können. Erhoffte Mehreinnahmen: bis zu 2,5 Milliarden Euro.

SPARERFREIBETRAG: Der Sparerfreibetrag soll für Ledige auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro etwa halbiert werden. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen dann der Einkommensteuer unterworfen werden. So wäre etwa eine Spareinlage von 30.000 Euro bei einem Zinssatz von 2,5 Prozent pro Jahr an der Grenze zur Steuerzahlung, bei höheren Zinsen sinkt die Grenze. Für den Staat werden davon Mehreinnahmen von jährlich 750 Millionen Euro erwartet.

ARBEITSZIMMER: Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch dann vom Fiskus berücksichtigt werden, „wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet“. So können etwa Lehrer kein Arbeitszimmer mehr geltend machen. Das soll bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr mehr Steuereinnahmen bringen.

REICHENSTEUER: Für Topverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro (Verheiratete 500.000) soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen. Wegen verfassungsrechtlicher Risiken werden 2007 aber alle Gewinneinkünfte - sowohl von Selbstständigen als auch Freiberuflern - ausgenommen. Dadurch sinkt das Aufkommen 2007 auf nur 127 Millionen Euro. 2008 sollen zusammen mit der dann geplanten Unternehmenssteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden. Dann werden jährlich 1,3 Milliarden Euro erwartet.

KINDERGELD: Die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Geplant ist eine Übergangsregelung: Für Kinder vom Geburtsjahrgang 1983 an wird nur noch 25 Jahre lang gezahlt, für Kinder des Jahrgangs 1982 bis zum 26. Geburtstag. Dies soll jährlich 534 Millionen Euro bringen.

BERGMANNSPRÄMIE: Die 50 Jahre alte und laut Finanzministerium „seit langem arbeitsmarktpolitisch überholte“ Bergmannsprämie soll 2007 gesenkt und Anfang 2008 ganz abgeschafft werden. Die daraus erhofften Mehreinnahmen belaufen sich auf 25 Millionen Euro.

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