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Freitag, 17. Februar 2012
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Bundesgerichtshof Razzia gegen G-8-Gegner war rechtswidrig

04.01.2008 ·  Die Durchsuchungen bei Globalisierungsgegnern vor dem G-8-Gipfel im Mai waren rechtswidrig. Die Bundesanwaltschaft sei für die Aktion „nicht zuständig“ gewesen, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit.

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Die von der Bundesanwaltschaft geleiteten Durchsuchungen bei Globalisierungsgegnern vor dem G-8-Gipfel im Mai 2007 waren rechtswidrig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Die militanten G-8-Gegner hätten sich nicht zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen.

Deshalb sei nicht der Generalbundesanwalt zuständig gewesen, sondern die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer, erklärte der 3. Strafsenat.

Keine terroristische Vereinigung

Im Mai 2007 hatte die Polizei zahlreiche Wohnungen und linke Kulturzentren durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Ermittelt wurde gegen G-8-Gegner, die als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung für zahlreiche Brandanschläge in Norddeutschland verantwortlich sein sollten.

Die Durchsuchungen bei Globalisierungsgegnern vor dem G-8-Gipfel im Mai waren rechtswidrig. Die Bundesanwaltschaft sei für die Aktion „nicht zuständig“ gewesen, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit.

Der BGH erklärte jetzt: „Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann ... nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte.“ Zugleich äußerte der 3. Strafsenat „nachhaltige Zweifel“ daran, dass sich „die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben“.

Zwölf gewalttätige Aktionen

Bei den Aktionen handele es sich „um nicht zu verharmlosende Straftaten“. Aber dafür seien die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig. Nach Angaben des BGH haben die Betroffenen „eine Vielzahl“ von Beschwerden gegen die Polizeimaßnahmen eingelegt. Der 3. Strafsenat entschied nun über die erste derartige Beschwerde eines Beschuldigten und hob den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss auf.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Beschwerdeführer und weiteren Beschuldigten vorgeworfen, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel es gewesen sei, durch Brandanschläge auf Sachen wie Autos sowie ein leerstehendes Gebäude und durch Sachbeschädigungen gewaltbereite Gesinnungsgenossen zu mobilisieren, um den G-8-Gipfel vom Juni 2007 in Heiligendamm durch Gewalttaten erheblich zu stören oder zu verhindern.

Der Generalbundesanwalt rechnet der Vereinigung zwölf gewalttätige Aktionen mit einem Gesamtschaden von rund 2,6 Millionen Euro zu, die zwischen Juli 2005 und März 2007 ausgeführt wurden.

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