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Bundesanwaltschaft Harms warnt vor „Cyber-Dschihadismus“

15.12.2006 ·  Generalbundesanwältin Harms hat vor islamistischem Terrorismus im Internet gewarnt. Im „Cyber-Dschihadismus“ sei das Internet nicht mehr nur Kommunikations-, sondern auch Tatmittel. Al Quaida rekrutiere beispielsweise Selbstmordattentäter in dem Netz.

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Mit einer Anklageerhebung im Fall der gescheiterten Kofferbombenanschläge ist frühestens in sechs Monaten zu rechnen. Das sagte der zuständige Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft, Griesbaum, am Freitag in Karlsruhe. Auf der Jahrespressekonferenz der Behörde, der ersten unter der Leitung von Generalbundesanwältin Harms, hob er hervor, die beiden mutmaßlichen Attentäter hätten geplant, möglichst viele Menschen zu töten. Das habe die richterliche Vernehmung des im Libanon inhaftierten Jihad H. ergeben - mit dessen Auslieferung nach den Worten von Frau Harms in nächster Zeit nicht zu rechnen ist.

Der andere Beschuldigte, der in Deutschland inhaftierte Youssef Mohammed E. H., schweigt bisher zu den Vorwürfen. Die Beschuldigten hätten „nicht damit gerechnet, daß die Bomben nicht zünden“, sagte Griesbaum. Die Zündvorrichtung sei erprobt worden, doch seien die Sprengsätze wegen eines „handwerklichen Fehlers“ nicht explodiert. Die Zündung einer baugleichen Bombe habe einen Feuerball mit einem Durchmesser von 20 bis 30 Metern ergeben.

„Tatmittel“ Internet

Anlaß für die versuchten Anschläge war nach den Erkenntnissen der Ermittler die Abbildung von Mohammed-Karikaturen in zwei deutschen Zeitungen. Die beiden Beschuldigten hatten im Internet Fatwas studiert, deren Spuren die Bundesanwaltschaft noch zurückverfolgt. Die Bauanleitung für die Bomben hatten die Beschuldigten ebenfalls aus dem Internet heruntergeladen.

Auf die Bedeutung des Internets nicht nur als Kommunikations-, sondern auch als „Tatmittel“ wies die Bundesanwaltschaft ausdrücklich hin. Generalbundesanwältin Harms sprach von der Herausforderung des „Cyber-Dschihadismus“: „Auch die Ermittlungsbehörden müssen auf der Höhe der Zeit bleiben.“

Wie stark das Internet von Islamisten genutzt wird, zeigt etwa der Fall des gebürtigen Marokkaners Redouane E. H. aus Kiel, der im Juli wegen Unterstützung von Al Qaida verhaftet wurde. Er soll die Terrorgruppe im Irak durch die Rekrutierung von Selbstmordattentätern und durch Geldzahlungen gefördert haben. Zudem habe er über das Internet umfangreiche Kontakte zum internationalen Netz gewaltbereiter Dschihadisten gepflegt, etwa nach Syrien, Algerien und Marokko. Die Bundesanwaltschaft hat hierzu zahlreiche Rechtshilfeersuchen an arabische Staaten gerichtet.

Klassische Spionage hat an Bedeutung verloren

Auch Bundesanwalt Hannich, Abteilungsleiter für Straftaten gegen die äußere Sicherheit, wies auf die Bedeutung der Rechtshilfe hin. Während die klassische Spionage, wie sie aus der Zeit des Kalten Krieges bekannt ist, deutlich an Bedeutung verloren habe, werde heute vor allem wegen der Ausspähung von Oppositionellen durch nah- und mittelöstliche Geheimdienste und wegen der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ermittelt.

Hannich wies auf die Bedeutung der erweiterten Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft im Außenwirtschaftsrecht und nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz hin, die der Bundesrat am Freitag billigte. Hier gehe es um schwierige Fragen internationaler Zusammenarbeit. „Die Rechtshilfe mit Malaysia funktioniert besser als die Rechtshilfe mit Großbritannien“, sagte Hannich.

Anstieg rechtsextremistischer Gewalttaten

Er wies zudem den Vorwurf zurück, die Bundesanwaltschaft sei bei der Verfolgung von Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch besonders zurückhaltend. Dessen Grundgedanke sei zwar, daß es keine „Rückzugsräume“ für internationale Schwerverbrecher geben dürfe; Deutschland sei aber auch nicht in der Rolle des „Weltpolizisten“. Eine neue Anzeige gegen den früheren amerikanischen Verteidigungsminister Rumsfeld wegen Folter im Irak werde gerade geprüft.

Frau Harms verteidigte die Information der Öffentlichkeit im Fall des womöglich von Frankfurt aus geplanten Anschlags auf ein Flugzeug. Immerhin habe es richterliche Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Beschuldigten gegeben, die wieder freigelassen worden sind.

Die Möglichkeit von Anschlägen in Deutschland sei nicht von der Hand zu weisen, doch gebe es keinerlei Anlaß zur Panik. Frau Harms zeigte sich zudem besorgt über den Anstieg rechtsextremistischer Gewalttaten und bekräftige ihre Ablehnung von Absprachen im Strafverfahren. „Ich halte diese Entwicklung für fatal“, sagte sie.

Quelle: Mü. / Frankfurter Allgemeine Zeitung
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