Ein Dreivierteljahr vor dem Stichtag (1. August 2013), zu dem der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für alle Kinder im Alter von weniger als drei Jahren gelten soll, streiten die Bundesregierung und die Länder weiter über die Konditionen, zu denen 580 Millionen Euro für den Ausbau von Krippen zur Verfügung stehen sollen. Die Bundesregierung wies am Mittwoch in einem Kabinettsbeschluss die Forderungen der Länder ab, die zuvor einstimmig in einem Bundesratsbeschluss verlangt hatten, die 580 Millionen sollten ihnen ohne zusätzliche Bedingungen ausgezahlt werden.
Bundesjugendministerin Schröder sagte am Mittwoch, sie habe „null Verständnis“ dafür, dass die Länder das Geld lieber liegenließen, als die Bedingungen zu akzeptieren, die mit dem Angebot verbunden seien. Das Jugendministerium argumentiert, die Länder hätten im August in einem Gespräch der zuständigen Staatssekretäre von Bund und Ländern akzeptiert, dass an die Vergabe der Bundesmittel Konditionen geknüpft würden. So sei vereinbart worden, dass die Mittel von einem Land auf ein anderes umverteilt werden könnten, wenn es dem betreffenden Land nicht gelinge, konkrete Kita-Neubauten vorzuweisen, für die es die Mittel bewilligen könne. Außerdem sei vereinbart worden, dass die Länder zusätzlich zu den zu vergebenden Bundesmitteln einen Eigenanteil in etwa der selben Höhe aufbringen sollten.
Tillich: Bundesregierung hat „Spielregeln geändert“
Die Ministerpräsidenten von Sachsen, Tillich, und Sachsen-Anhalt Haseloff (beide CDU), bestritten gegenüber der Zeitung „Tagesspiegel“, dass der Bund die Gewährung der 580 Millionen Euro mit Auflagen verbunden habe. Tillich warf der Bundesregierung vor, sie habe „die Spielregeln geändert“; dass die Länder nun konkrete Bauvorhaben für neue Kindertagesstätten nachweisen müssten, bedeute überdies eine Bürokratisierung des gesamten Vorgangs, der das Ziel gefährde, im nächsten Jahr genügend Betreuungsplätze für Kleinkinder anbieten zu können.
Die Bundesregierung argumentiert hingegen, die Kontrollangaben, die sie jetzt von den Ländern erwarte, bedeuteten einen „geringfügigen Verwaltungsaufwand“, die zusätzlichen Bedingungen seien außerdem gerechtfertigt, weil die „überwiegende Zahl der Länder“ bisher in dem gemeinsamen Bund-Länder-Programm zur Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen „ihre zugesagten Eigenanteile bislang nicht vollständig nachprüfbar erbracht“ habe.
Mal angenommen,
silvia schleimer (gertrudmaria)
- 24.10.2012, 20:49 Uhr