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Bürgerkrieg in Darfur „Dem Völkermord nicht zusehen“

03.12.2004 ·  Die Bundeswehr wird sich erstmals längerfristig in Afrika engagieren. Der Bundestag hat beschlossen, die Überwachungsmission der Afrikanischen Union in der sudanesischen Krisenregion Dafur logistisch und mit 200 Soldaten zu unterstützen.

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Deutschland stellt der Afrikanischen Union (AU) für ihre Überwachungsmission in der sudanesischen Krisenregion Darfur Transporthilfe mit bis zu 200 Soldaten zur Verfügung.

Das beschloß der Bundestag am Freitag mit den Stimmen aller Fraktionen. Die Bundeswehr wird mit drei Transallmaschinen zunächst Soldaten aus Tansania nach Darfur fliegen. Verteidigungsstaatssekretär Walter Kolbow (SPD) betonte, es würden keine deutschen Soldaten im Sudan stationiert. Der Einsatz wurde auf sechs Monate begrenzt.

Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) sagte, Deutschland müsse helfen, „den Mördern das finstere Handwerk zu legen“. Vergewaltigung von Mädchen und Frauen werde „als systematisches Mittel der perversen Kriegsführung eingesetzt“.

„Dem Völkermord nicht zusehen“

Eine sichere Rückkehr der Flüchtlinge sei ohne Militärschutz nicht möglich. „Wenn die Probleme in Afrika nicht gelöst werden können, fallen sie auf uns zurück.“ Die internationale Gemeinschaft dürfe dem „Völkermord in Zeitlupe“ nicht zusehen.

In der Region Darfur, wo arabische Reitermilizen und schwarzafrikanische Rebellen miteinander kämpfen, sind seit 2003 rund 70 000 Menschen getötet und 1,8 Millionen vertrieben worden. Die AU ist allein nicht zum Transport ihrer Truppen fähig.

Bisher 32,5 Millionen Euro für humanitäre Hilfe

Die Bundesregierung hat bislang 32,5 Millionen Euro für humanitäre Hilfe für Darfur gezahlt. Die Kosten für den Bundeswehreinsatz wurden auf 6,75 Millionen Euro beziffert. 540 Abgeordnete stimmten für die Unterstützung der Überwachungsmission AMIS (African Union Mission in Sudan), 10 dagegen, 3 enthielten sich.

Die Union erklärte, ein Zerfall des Sudan bedeutete, daß das Gebiet zum Rückzugsraum für internationalen Terror würde. Es wäre aber besser gewesen, wenn sich die Europäische Union geschlossen für Darfur engagiert hätte.

Mehr Spielraum bei Auslandseinsätzen

Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalition auch die Beteiligung des Parlaments an der Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr gesetzlich geregelt. Es legt fest, daß solche Einsätze der Zustimmung des Bundestages bedürfen, daß die Regierung ihn regelmäßig über ihren Verlauf unterrichten muß und daß das Parlament sie ohne Einschränkung widerrufen kann.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz stärkt nach den Worten des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Erler die Rechte des Bundestags und regelt sie im Detail. Der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz wies darauf hin, das Gesetz schaffe Rechtssicherheit für die Politik wie für die Soldaten, „das ist kein geringer Wert“.

Der CSU-Verteidigungspolitiker Schmidt verwies hingegen zur Begründung der ablehnenden Haltung der Union auf die unterschiedlichen Auffassungen zum „Parlamentsrecht einerseits und der außenpolitischen Verläßlichkeit andererseits“. Die Union hatte eine Regelung angestrebt, nach der der Auslandseinsatz von Bundeswehrsoldaten in integrierten Verbänden etwa der Nato schneller und einfacher ermöglicht würde, sei es durch einen Vorratsbeschluß, sei es durch nachträgliche Zustimmung des Bundestags. Zudem wollte die Union die parlamentarischen Zustimmungsregelungen auch auf Auslandseinsätze der Polizei ausdehnen.

„Kein Blankoscheck“

Ein Gesetzentwurf der FDP, wonach ein besonderer Ausschuß des Bundestags über Auslandseinsätze beschließen soll, wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, wandte sich gegen einen „Club verschwiegener Herren“ und beteuerte, geheime Einsätze und „Blankoschecks in Form von Ratifikationsurkunden“ werde es „mit dieser Regierung nicht geben“.

Das sogenannte Parlamentsbeteiligungsgesetz klärt einerseits zehn Jahre nach dem einschlägigen Urteil des Verfassungsgerichts die Rechte des Parlaments, gibt aber andererseits der Regierung in bestimmten Fällen mehr Spielraum. Zunächst definiert es einen Einsatz: Er liege vor, wenn Soldaten „in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist“.

Humanitäre Hilfseinsätze, bei denen das nicht zu befürchten ist, und Vorbereitungen oder Planungen fallen demnach nicht darunter. Die Regierung muß in ihrem Antrag, der „rechtzeitig“ dem Bundestag übersandt werden muß, Auftrag, Gebiet, rechtliche Grundlagen, Dauer und Kosten des Einsatzes angeben sowie Truppenhöchstzahl und Fähigkeiten der Streitkräfte, die eingesetzt werden sollen, definieren.

Vereinfachtes Verfahren

Der Bundestag darf den Antrag nicht verändern, er kann nur zustimmen oder ablehnen. „Bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite kann die Zustimmung in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden.“ Das gilt etwa für Erkundungskommandos oder für Soldaten, die im Austausch in verbündeten Streitkräften oder in internationalen Organisationen Dienst leisten. Dabei wird eine schriftliche Begründung der Regierung an die Abgeordneten verteilt, wobei eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten eine Befassung des Bundestags verlangen können.

Dieses Verfahren wird auch angewendet, wenn die Regierung die Verlängerung des Einsatzes ohne inhaltliche Änderung beantragt. „Einsätze bei Gefahr im Verzug, die keinen Aufschub dulden, bedürfen keiner vorherigen Zustimmung des Bundestages.“ Gleiches gilt für Einsätze zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen, solange durch die öffentliche Befassung des Bundestages „das Leben der zu rettenden Menschen gefährdet würde“. In solchen Fällen ist der Bundestag „vor Beginn und während des Einsatzes in geeigneter Weise zu unterrichten“ - Einzelheiten dazu sind nicht festgelegt. „Der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz ist unverzüglich nachzuholen. Lehnt der Bundestag ab, ist der Einsatz zu beenden.“

Die Regierung muß das Parlament „regelmäßig über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet“ unterrichten. Grundsätzlich gilt ohne Einschränkung: „Der Bundestag kann die Zustimmung zu einem Einsatz bewaffneter Streitkräfte widerrufen.“

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