02.09.2009 · Muss die Geschichte wieder einmal umgeschrieben werden? Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesinnenministerium die Freigabe der Verfassungsschutz-Akten zum Buback-Attentat beantragt. Es ist aber fraglich, ob sich darin tatsächlich neue Erkenntnisse über die Rolle von Verena Becker finden lassen.
Von Reinhard MüllerMuss die Geschichte wieder einmal umgeschrieben werden? „Eine neue Erkenntnislage“ hat zu der abermaligen Verhaftung der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker im Mordfall Buback geführt. Die Bundesanwaltschaft hat an diesem Mittwoch nun wie erwartet die Herausgabe der bislang gesperrten Verfassungsschutz-Akten zum RAF-Attentat auf den damaligen Generalbundesanwalt beantragt.
Eine gänzlich neue Erkenntnislage ist aber auch nicht zu erwarten, wenn demnächst das Bundesinnenministerium die Verfassungsschutzunterlagen über Frau Becker auf Antrag der Karlsruher Ermittler freigeben sollte. Denn deren Inhalt ist der Bundesanwaltschaft bekannt - im Grunde schon seit 1982, als sie erstmals darüber informiert wurde, und spätestens seit 2007, als man eine Zusammenfassung erhielt und zwei Bundesanwälte Einblick in die Akte nehmen konnten. Allerdings ist der Inhalt bisher für die Strafverfolgung gesperrt.
Das darf nur mit der Gefahr von Nachteilen für das „Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes“ begründet werden. Heute könnte - angesichts der neuen Ermittlungen gegen Frau Becker - Bundesinnenminister Schäuble (CDU) das Geheimhaltungsinteresse des Staates geringer gewichten. Allerdings hat er weiterhin die Geschäftsgrundlage des Verfassungsschutzes zu berücksichtigen, der mit Rechtsbrechern (nicht selten auf deren Wunsch) zusammenarbeitet, um Schlimmeres zu verhindern und etwa die Strukturen einer terroristischen Organisation wie der RAF besser kennenzulernen.
Bis März 1980 bestand der dringende Tatverdacht
Immerhin war der Bundesanwaltschaft mitgeteilt worden, dass Verena Becker zumindest bis zum März 1980 nicht mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. Unabhängig davon, ob das zutrifft oder nicht: Die damaligen äußeren Umstände sprechen nicht gerade klar für eine staatliche Vertuschungsaktion; jedenfalls war Frau Becker nie verschwunden, aus den Akten schon gar nicht: Verena Becker wurde am 3. Mai 1977, einen knappen Monat nach der Ermordung von Generalbundesanwalt Buback, zusammen mit Günter Sonnenberg verhaftet. Dabei wurde zwar die Waffe sichergestellt, mit der Buback erschossen wurde. Aber eben nicht bei Verena Becker, sondern im Rucksack Sonnenbergs.
Bei der Festnahme schossen die beiden RAF-Terroristen um sich und wurden später deshalb wegen sechsfachen Mordversuchs verurteilt. Doch mitnichten stellte die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Becker schon nach wenigen Wochen ein. Das geschah erst am 31. März 1980, also knapp drei Jahre nach der Verhaftung. Und erst zu diesem Zeitpunkt wurde die Aufhebung des Haftbefehls gegen Verena Becker beantragt.
Das heißt: Bis März 1980 bestand der dringende Tatverdacht, dass Frau Becker Mittäterin bei der Ermordung Bubacks war. Doch der erhärtete sich nicht - die Terroristin blieb ohnehin wegen des sechsfachen Mordversuchs in Haft; 1989 wurde sie begnadigt. Aber schon 1980 hieß es in der Einstellungsverfügung, es blieben Verdachtsmomente gegen Frau Becker wegen der Ermordung Bubacks bestehen.
Bewegung kam erst wieder 2007 in die Sache. Die Mordtat jährte sich zum dreißigsten Mal; die Haftentlassung der damaligen Drahtzieherin Brigitte Mohnhaupt stand an. Der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock nannte in der Öffentlichkeit Stefan Wisniewski als möglichen Todesschützen. Die Bundesanwaltschaft vernahm daraufhin Boock, der aufgrund früherer Aussagen nicht als besonders glaubwürdig gilt, und eröffnete schließlich ein Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski. Dieses Verfahren läuft immer noch.
Nun, Jahrzehnte später, standen neue Verfahren zur DNA-Untersuchung zur Verfügung. Im Motorradhelm wurden Mischspuren gefunden - auch von einer Frau. Daraufhin wurden die Ermittlungen gegen Verena Becker wiederaufgenommen. Doch Ende Juli 2008 teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass die sichergestellten DNA-Spuren, die in einem Motorradhandschuh, dem Helm sowie in einer Motorradjacke im Fluchtauto gefunden worden waren, nicht von Frau Becker stammten. Nach einem Gutachten des Bundeskriminalamts sei sie als (Mit-)Verursacherin „ausgeschlossen“.
Einen konkreten Verdacht gibt es weiterhin nicht
Zeugen wollten jedoch auf dem Tat-Motorrad eine Frau gesehen haben. Auch das war nach den Ermittlungen nicht ausgeschlossen. Die dauerten an, offenbar auch deshalb, weil nicht alle Asservate zusammen lagerten. Die zuletzt überprüften Spuren an Bekennerschreiben sowie bei einer Durchsuchung gefundene schriftliche Äußerungen Beckers ergaben schließlich abermals einen dringenden Tatverdacht, der zur Verhaftung der ehemaligen Terroristin führte.
Jetzt sitzt Verena Becker wegen dringenden Tatverdachts der Mittäterschaft in Untersuchungshaft. Aber einen konkreten Verdacht, dass sie die tödlichen Schüsse auf Buback abgab, gibt es weiterhin nicht. Wer war es dann? Das müssten ihre ehemaligen Mitterroristen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts wissen. Die Bundesanwaltschaft ist jedoch mit dem Versuch gescheitert, sie in Beugehaft zu nehmen, um sie zur Aussage zu zwingen. Doch im August 2008 befand der Bundesgerichtshof, die früheren Terroristen hätten ein Auskunftsverweigerungsrecht. Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sie aufgrund möglicher Aussagen wegen anderer Taten belangt würden.
Alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft
So soll Folkerts bei der Ausforschung der Lebensumstände des am 30. Juli 1977 ermordeten Bankiers Ponto mitgewirkt haben. Deshalb sei es denkbar, dass aus Angaben der ehemaligen Terroristen Rückschlüsse auf eine Beteiligung etwa an der Ermordung des Bankiers Ponto gezogen werden könnten. Zwar ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Terroristen, die bis heute einander nicht verpfeifen, in Beugehaft ausgesagt hätten. Aber zumindest hat die Bundesanwaltschaft auch in dieser Hinsicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Aber es zeigt: Nicht nur die Angehörigen der Opfer, auch die Mitarbeiter der Behörde, die 1977 ihren Leiter und zwei Mitarbeiter durch Mord verloren, an den sie jährlich erinnern und mit dem sie sich zum Teil seit Jahrzehnten beschäftigen, haben selbst ein großes Interesse: nicht nur an Strafverfolgung und Aufklärung. Sondern auch an der Wahrheit.
wieder so ein wunderbarer Schlüsselsatz
Horst Dettweiler (dettw)
- 02.09.2009, 15:16 Uhr
Becker erhielt doch Geld vom Verfassungsschutz
Michael Meier (never1)
- 02.09.2009, 15:33 Uhr
Die Bundesanwaltschaft kann ruhig weiter...
adrian kroflin (neretovin)
- 02.09.2009, 16:22 Uhr
Schwierige Wahrheitssuche...
Marcus Dyba (JuristNbg)
- 02.09.2009, 16:24 Uhr
Zeugenaussagen
Nils v.d. Heyde (nvdh)
- 02.09.2009, 16:32 Uhr
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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