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Buback-Mord Urteile gegen RAF-Terrorristen bleiben unter Verschluss

05.06.2007 ·  Die Bundesanwaltschaft lehnt die Herausgabe der Urteile gegen RAF-Mitglieder ab und hat entsprechende Anträge einiger Zeitungen abgewiesen. Generalbundesanwältin Harms will so verhindern, dass bei den neu aufgerollten Ermittlungen zum Buback-Mord Zeugenaussagen beeinflusst werden.

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Die Bundesanwaltschaft hält die Urteile gegen Mitglieder der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) unter Verschluss. Die Karlsruher Ermittlungsbehörde hat die Anträge zahlreicher Medien - darunter die „Tageszeitung“ (taz) und die „Stuttgarter Zeitung“ - auf Herausgabe der Urteile zum Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern abgelehnt.

Eine Veröffentlichung gefährdete die Ermittlungen zur Aufklärung des Anschlags, hieß es zur Begründung. Die „Taz“ erwägt nun eine Klage gegen die Weigerung, wie das Blatt am Dienstag mitteilte. Hintergrund ist die durch Buback-Sohn Michael ausgelöste Diskussion über die bis heute ungeklärte Frage, wer bei dem Attentat 1977 in Karlsruhe die tödlichen Schüsse abgefeuert hatte. Als unmittelbar Beteiligte galten bisher Christian Klar, Knut Folkerts und Günther Sonnenberg - die genauen Tatbeiträge blieben aber offen.

„Entscheidung nicht nachvollziehbar“

Der frühere Terrorist Peter-Jürgen Boock brachte vor einigen Wochen Stefan Wisniewski als möglichen Schützen ins Gespräch; seitdem ermittelt die Bundesanwaltschaft. Michael Buback verwies zudem auf in den Urteilen nicht auftauchende Zeugenaussagen, wonach auch eine Frau geschossen haben könnte - was den Verdacht auf die vier Wochen nach dem Anschlag mit der Tatwaffe festgenommene Verena Becker lenkte. Weil damit die damaligen Urteile gegen Folkerts (1980) und Klar (1985) immer stärker in den Mittelpunkt des Interesses rückten, beantragten Dutzende von Medienvertretern Abschriften bei der Bundesanwaltschaft, die von Gesetzes wegen die Aktenhoheit über die nicht veröffentlichten Entscheidungen hat.

Die Ablehnung dieser Anträge begründete Generalbundesanwältin Monika Harms nun damit, dass Zeugenaussagen durch neuerliche Medienberichte beeinflusst und damit wertlos werden könnten. Die Justizpressekonferenz Karlsruhe, der Zusammenschluss der dortigen Korrespondenten, bezeichnete die Entscheidung als nicht nachvollziehbar. Es sei kaum ein Fall denkbar, in dem das legitime öffentliche Interesse an solchen Urteilen augenfälliger wäre, heißt es in einer Erklärung.

Im Urteil gegen Klar, das die Deutschen Presse-Agentur dpa aus nicht offizieller Quelle erhalten hat, werden zahlreiche Zeugen aufgeführt, die Klar, Folkerts und Sonnenberg an den Tagen unmittelbar vor der Tat beim Ausspähen von Tatort und Fluchtwegen identifiziert haben. Die beiden Personen, die mit einem Motorrad den Anschlag begingen, blieben dagegen vollkommen unerkannt; Angaben zu Größe oder Figur fehlen.

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