31.08.2009 · Das Bundesinnenministerium prüft eine Freigabe der Verfassungsschutzakte zu Verena Becker, sobald ein neuer Antrag der Bundesanwaltschaft eintrifft. Anfang 2008 hatte Innenminister Schäuble die Akten sperren lassen.
Das Bundesinnenministerium hat mitgeteilt, es werde eine Freigabe der Verfassungsschutzakte zu Verena Becker prüfen, sobald ein neuer Antrag der Bundesanwaltschaft eintrifft. Der Antrag werde Mitte der Woche übermittelt, teilte die Bundesanwaltschaft auf Nachfrage mit.
Anfang 2008 hatte Bundesinnenminister Schäuble (CDU) die Akten auch für die Strafverfolgungsbehörde sperren lassen. Bei einer neuen Bewertung könnte Schäuble zu einem anderen Ergebnis kommen, weil gegen Frau Becker nun wegen Beteiligung am Buback-Mord am 7. April 1977 ermittelt wird und neue Tatsachen vorliegen. Die Bundesanwaltschaft kennt den Inhalt der Akte des Verfassungsschutzes, darf das Material aber im Verfahren gegen Frau Becker derzeit nicht verwenden. Frau Becker soll nach Hinweisen aus Stasi-Akten Anfang der siebziger Jahre Verbindungen zum Verfassungsschutz gehabt haben.
Nach Angaben der „Bild“-Zeitung existiere ein Aktenvermerk von 1978, dem zufolge Frau Becker „seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird“. Die Stasi-Unterlagenbehörde wies darauf hin, dass nach ihrer Lesart der Akte Frau Becker das Objekt, nicht die Kontaktperson für Aktivitäten des Verfassungsschutzes gewesen sei.