Home
http://www.faz.net/-gpg-urns
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Buback-Mord Ermittler wußten schon lange, wer der Täter war

21.04.2007 ·  Politiker fordern, den Mord an Generalbundesanwalt Buback vor 30 Jahren neu aufzurollen. Nach Informationen aus RAF-Kreisen habe der frühere Terrorist Wisniewski die tödlichen Schüsse abgegeben. Folkerts sei zu Unrecht wegen Mordes verurteilt worden. Wichtige Ermittlungserkenntnisse seien damals nicht berücksichtigt worden.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (9)

Der Mord der Roten Armee Fraktion (RAF) an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 30 Jahren steht möglicherweise vor der Aufklärung.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ hat die ehemalige RAF-Angehörige Verena Becker dem Verfassungsschutz bereits Anfang der 80er Jahre verraten, dass Stefan Wisniewski vom Soziussitz eines Motorrads die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben haben soll. Auch der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock habe die Darstellung Beckers im Wesentlichen bestätigt.

Boock bestätigte die Darstellung

Laut Becker fuhr am Tattag, dem 7. April 1977, Günter Sonnenberg das Tat-Motorrad, Christian Klar soll im Fluchtauto, einem Alfa Romeo, auf die Täter gewartet haben. Der Verfassungsschutz habe dazu keine Stellungnahme abgegeben.

Der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock bestätigte die Darstellung Beckers laut „Spiegel“ im Wesentlichen. Nach Boocks Aussage habe Wisniewski geschossen und Sonnenberg das Motorrad gelenkt. Über die Tatbeteiligung Klars sei er nicht informiert, berichtet der „Spiegel“. Wisniewski war 1981 unter anderem wegen der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer zu zwei Mal lebenslänglich verurteilt worden und kam 1999 frei.

Boock soll Michael Buback unterrichtet haben

Boock habe Michael Buback, den Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, nach eigenen Angaben über seine Kenntnisse unterrichtet, schreibt das Magazin weiter. Schon seit 1990 habe das Bundeskriminalamt (BKA) ernstzunehmende Hinweise darauf, dass sich der 1980 wegen des Buback-Mordes trotz kaum vorhandener Beweise zu lebenslanger Haft verurteilte Knut Folkerts am Tattag nicht in Deutschland aufgehalten habe.

„Der Spiegel“ beruft sich dabei auf ihm vorliegende Vernehmungsprotokolle der 1980 in der DDR untergetauchten und nach dem Zusammenbruch der DDR enttarnten früheren RAF-Angehörigen Silke Maier-Witt. Die heutige Friedensaktivistin hat danach 1990 ausgesagt, Folkerts habe am 7. April 1977, dem Tattag, auf der niederländischen Seite der deutsch-holländischen Grenze in einem Auto auf sie gewartet und nach Amsterdam gefahren. Folkerts hat bisher zu seiner Tatbeteiligung geschwiegen.

Hinterbliebene distanzieren sich von Bubacks Vorstoß

Unterdessen distanzierten sich Hinterbliebene von RAF-Opfern von dem Vorstoß von Michael Buback,
Christian Klar zu begnadigen. Karin Göbel, die Tochter des beim Buback-Attentat getöteten Fahrers Wolfgang Göbel, sagte dem „Focus“, sie könne „nicht verstehen“, warum sich Buback nun plötzlich für den Terroristen einsetze. Für sie, ihre Mutter und ihre Geschwister sei es ohne Bedeutung, wer damals die tödlichen Schüsse abgegeben habe. Klar habe von dem Attentat gewusst, sei dabei gewesen und habe bei dem Dreifach-Mord geholfen. „Daher gehört er auch lebenslang eingesperrt - wirklich lebenslang.“

Auch Marga Wurster, die Witwe von Bubacks bei dem Attentat getöteten Begleiter Georg Wurster, sagte dem Blatt, es sei „egal“, wer geschossen habe. Sie sei gegen eine Begnadigung, weil Klar bei dem Attentat dabei gewesen sei. „Der wollte doch, dass keiner überlebt.“ In einem Zeitungsbeitrag hatte sich Michael Buback zu Wochenbeginn überraschend für eine Begnadigung des wegen mehrfachen Mordes seit 24 Jahren in Haft sitzenden Klars ausgesprochen. Er begründete dies mit neuen Informationen aus dem Bereich der RAF,
dass Klar nicht die Schüsse auf seinen Vater abgegeben habe. Auch der „Focus“ berichtet, dass es sich bei dem Informanten Bubacks tatsächlich um den früheren RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock handeln soll. Dies hätten die Hinterbliebenen anderer RAF-Opfer von der Bundesanwaltschaft erfahren.

Quelle: FAZ.NET mit Material von DDP / AP / AFP
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen