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Brüderle gegen Schäuble Streit über die Dauer der „Kernbrennstoffsteuer“

31.08.2010 ·  Finanzminister Schäuble und Wirtschaftsminister Brüderle streiten über die steuerliche Belastung für Energieunternehmen für die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken. Nach Brüderle soll die Steuer nur vier Jahre lang erhoben werden. Schäuble strebt ein unbefristetes Gesetz an.

Von Günter Bannas, Berlin
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Im Streit über die Nutzung der Kernenergie in Deutschland ist innerhalb der Bundesregierung nicht nur die Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken umstritten. Finanzminister Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) streiten zudem über die Dauer der steuerlichen Belastung für die Energieversorgungsunternehmen, die als Ausgleich für die verlängerten Laufzeiten der Kernkraftwerke erhoben werden soll. Brüderle tritt dafür ein, dass die Steuer nur vier Jahre (von 2011 bis 2014) lang erhoben werden solle. Sie soll jährlich 2,3 Milliarden Euro erbringen. Schäuble hingegen strebt ein unbefristetes Gesetz an.

Die Differenzen der beiden Minister konnten am Dienstag in einer Unterredung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht beigelegt werden. In der Beschlussvorlage für die Sitzung des Kabinetts an diesem Mittwoch wurden die beiden Vorstellungen gleichberechtigt nebeneinander gestellt. Darin heißt es: „Das Kabinett nimmt den von dem Bundesfinanzminister vorgelegten Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes zustimmend zur Kenntnis.“ Schäuble werde gebeten, Gespräche mit den Energieversorgungsunternehmen fortzusetzen, bei denen zu prüfen sei, ob es mit Hilfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eine vergleichbare Lösung geben könne. Dann aber heißt es: „Die Beschlussfassung über die Einbringung und über gegebenenfalls abweichende Gestaltungen des Kernbrennstoffsteuergesetzes (Geltungsdauer, Steuersatz) erfolgt im Zusammenhang mit dem Beschluss über das energiepolitische Konzept der Bundesregierung am 28. September 2010.“ Bei dem Gespräch der Minister mit Frau Merkel, an dem auch Umweltminister Röttgen (CDU) teilnahm, wurde eigentlich verabredet, die Differenzen noch in dieser Woche auszuräumen.

Die übrigen Haushaltsbegleitgesetze sollen an diesem Mittwoch innerhalb eines Artikelgesetzes als Entwurf verabschiedet werden. Dazu wird eine „ökologische Luftverkehrsabgabe“ gehören. „Mitnahmeeffekte bei Energiesteuervergünstigungen“ sollen begrenzt werden. Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger und der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger sollen gestrichen werden.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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