31.07.2007 · Die Bundeswehr darf den ehemaligen sowjetischen Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide in Brandenburg nicht in Betrieb nehmen. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab allen Musterklagen gegen das sogenannte Bombodrom bei Wittstock statt.
Die Bundeswehr hat im Streit über die Nutzung des Bombodrom-Gelände in der Kyritz-Ruppiner Heide in Nordbrandenburg die möglicherweise entscheidende Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab am Dienstagabend drei Musterklagen von Anwohnern statt, die sich gegen die drohende Lärmbelastung gewandt hatten.
Die Rechtsstreitigkeiten um den 142 Quadratkilometer großen Luft-Bodenschießplatz dauern inzwischen schon 14 Jahre. Mögliche Folgeinstanzen ändern an der Grundrichtung des Urteils voraussichtlich nichts mehr. Der Anwalt der Bundeswehr-Gegner, Reiner Geulen, äußerte unter Berufung auf einen Briefwechsel von Verteidigungsminister Franz Josef Jung mit den betroffenen Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vom Januar die Einschätzung, dass das Militär nach dieser erneuten Niederlage den Streit um die Nutzung des größten Bombenabwurfplatzes in Westeuropa aufgeben werde.
Unzumutbare Lärmbelastung
Das Gericht bemängelte, dass die zumutbare Lärmbelastung fehlerhaft ermittelt worden sei. Außerdem seien die Auswirkungen von Formationsflügen auf die Spitzenwerte der Lärmentwicklung ebenso wenig berücksichtigt worden wie die Auswirkungen von eventuell höheren Fluggeschwindigkeiten sowie von Steigflügen außerhalb des Übungsgeländes.
Der Inspekteur der Luftwaffe, Klaus-Peter Stieglitz, erklärte vor Gericht, die Bundeswehr habe sich bei keinem vergleichbaren Übungsplatz freiwillig auf so viele Einschränkungen eingelassen wie bei bei dem umstrittenen Bombodrom. Die heutigen Auslandseinsätze der Bundeswehr machten das Übungsgelände dringend erforderlich, um das Kampfniveau der Luftwaffe aufrechtzuerhalten. Ausgebildet werde ohnehin im Ausland.
Jubel der Gegner
Das strittige Gebiet liegt im Viereck der Städte Wittstock, Rheinsberg, Neuruppin und Kyritz. Ursprünglich war es von den sowjetischen Streitkräften genutzt worden. Nach deren Abzug beanspruchte die deutsche Luftwaffe das Land für sich.
Das Verfahren war begleitet von Protesten der Bürgerinitiativen „Freie Heide“ und „Pro Heide“ aus Anwohnern, Tourismusbetrieben der Region und Naturschützern, die sich seit 1992 gegen den Übungsplatz wehren. Nach der Urteilverkündung brach Jubel im Gerichtssaal aus.
1.700 Einsätze pro Jahr
Die Bundeswehr plant 1.700 Einsätze pro Jahr mit jeweils teils mehreren Tiefflügen der Kampfbomber in Tiefflügen bis 150 Meter. Tiefstflugbelastungen solle es nach Darstellung der Bundeswehr jedoch statistisch nur alle dreieinhalb Monate geben. Eine unzumutbare Belastung der Bevölkerung sei nicht zu erwarten.
Geulen argumentierte, dass die ansässige Bevölkerung in der Region nördlich von Berlin in den vergangenen 15 Jahren in den Aufbau des sanften Tourismus investiert habe. Die dadurch entstandenen „blühenden Landschaften“, die mit dem Solidaritätszuschlag und mit EU-Mitteln mit mehreren 100 Millionen Euro gefördert worden seien, würden zerstört, wenn der Übungsbetrieb genehmigt würde. Alternative Investitionsmöglichkeiten biete die Region nicht.
Gibt es keine anderen Übungsgebiete?
Marcel Meier (MarcelMeier)
- 02.08.2007, 13:24 Uhr