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BND-Untersuchungsausschuss Es gab (k)ein Angebot!

18.02.2007 ·  Die „exklusiven“ Meldungen widersprechen sich: Hat es ein „konkretes Angebot“ der Amerikaner gegeben, Guantánamo-Häftling Murat Kurnaz freizulassen oder nicht? Auf „Agentenspiele“ mit dem Bremer Türken wollte sich Steinmeier damals nicht einlassen. Von Peter Carstens.

Von Peter Carstens
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Die Frage, ob es im Jahr 2002 ein amerikanisches Angebot zur Freilassung des in Bremen geborenen Türken Murat Kurnaz aus Guantánamo gegeben habe, wird unterschiedlich beantwortet. Die Regierung sagte: Nein. Die SPD-Fraktion stützt in dieser Frage ihren Parteifreund, den gegenwärtigen Außenminister Steinmeier. Stille schweigen dagegen die Vertreter von CDU und CSU im Untersuchungsausschuss, der die geheimdienstliche Kooperation der rot-grünen mit der amerikanischen Regierung nach den Terroranschlägen vom September 2001 in New York und Washington untersuchen soll.

Oppositionspolitiker rufen dagegen: Ja, es gab ein solches Angebot, und werden darin von der „Süddeutschen Zeitung“ oder vom „Stern“ bestärkt. Als früherer Chef des Kanzleramts wäre Steinmeier dann gegebenenfalls mitverantwortlich, manche sagen: mitschuldig, gewesen, falls eine Gelegenheit verstrich, Kurnaz aus dem von Folter und Erniedrigung geprägten Lager herauszuholen.

„Exklusives“ aus geheimer Vernehmung

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte am Freitag berichtet, ein Zeuge im Untersuchungsausschuss habe Außenminister Steinmeiers Darstellung „widersprochen“. Nach exklusivem Wissen des Blattes sei das „US-Verteidigungsministerium“ in die damaligen Freilassungsüberlegungen „eingebunden“ gewesen.

Auch die Internet-Seite des Magazins „Stern“ wusste „exklusiv“ aus der geheimen Vernehmung von drei deutschen Geheimdienst-Mitarbeitern zu zitieren, die Kurnaz im September 2002 in dem Lager auf Kuba besucht hatten, dass es ein „konkretes Angebot“ gegeben habe, Kurnaz im November 2002 ausreisen zu lassen.

„Es ist kein Angebot gemacht worden

Zur Beseitigung übertriebener Vorstellungen von „geheim“ und „exklusiv“ muss man zunächst sagen, dass es sich bei den Protokollen, aus denen hier zitiert wurde, um Papiere handelt, die zwar veröffentlicht werden sollen. Derzeit sind sie aber noch nicht öffentlich, weil den vernommenen Zeugen das Recht zusteht, Änderungswünsche zu äußern.

Die Weitergabe von Informationen daraus ist also, gelinde gesagt, unhöflich gegenüber den Zeugen. Dass die Informationen obendrein falsch sein könnten, belegen wiederum Artikel, die im „Tagesspiegel“ und in der „Frankfurter Rundschau“ erschienen. Dort wurde unter Berufung auf dieselben Quellen behauptet, die Agenten hätten ausgesagt: „Es ist kein Angebot gemacht worden.“

Einsatz als V-Mann?

Was nun stimmt, ist eine Frage der Tatsachen, aber auch ihrer Deutung. Zum Beispiel könnte es eine amerikanische „Information“ gegeben haben, wonach Kurnaz zeitweise als einer von mehreren Dutzend Kandidaten für eine Freilassung in Frage kam. Nachdem es von deutscher Regierungsseite zunächst geheißen hatte, es habe kein Angebot gegeben, war später davon die Rede, es habe kein „offizielles“ Angebot gegeben.

Also doch ein „inoffizielles“? Schließlich kam heraus, dass der amerikanische Geheimdienst CIA den deutschen Partnern von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) während einer Kuba-Reise im September 2002 mehr oder minder deutlich angeboten habe, Kurnaz nach dessen Rückkehr nach Bremen als gemeinsamen V-Mann in der islamistischen Szene einzusetzen.

„Niemals ein Entweder-Oder“

Diese Reiseversion existiert schon länger, und längst war auch bekannt, dass bei Guantánamo-Häftlingen das amerikanische Verteidigungsministerium, ja der Minister Rumsfeld selbst das letzte Wort hatte (was unter anderem die Rechtswidrigkeit des Lagers begründet). Ein Angebot zur geheimdienstlichen Nutzung eines freigelassenen Kurnaz war demnach kein Angebot zur Freilassung, das man hätte annehmen oder ausschlagen können.

„Es uns gegenüber niemals ein Entweder-Oder genannt worden“, sagte der BND-Mitarbeiter R. dem Ausschuss am 1. Februar. Zudem waren im Innenministerium im Oktober 2002 Maßnahmen erwogen worden, einen eventuell freikommenden Kurnaz an der Wiedereinreise nach Deutschland zu hindern.

„Merkmale einer Radikalisierungsbiographie“

Das deutet darauf hin, dass aus deutscher Sicht kein Zusammenhang zwischen einer Freilassung Kurnaz' und seiner eventuellen Spitzeltätigkeit bestand. Wäre man sicher gewesen, dass Kurnaz bei einer Ablehnung der deutsch-amerikanischen Geheimdienstoperation sicher in amerikanischer Haft geblieben wäre, hätte man keine Maßnahmen für eine formalrechtliche (und wie sich später herausstellte: rechtswidrige) Einreisesperre ergreifen müssen.

Die Möglichkeit, Kurnaz als Spitzel zu nutzen, wurde im September 2002 von der sogenannten Präsidentenrunde - einem wöchentlich im Kanzleramt geheim tagenden Gremium von Geheimdienstchefs und Staatssekretären - verworfen. Steinmeier, damals als Chef des Kanzleramts verantwortlich für die Koordinierung, sagte im Januar 2007, er habe keine „Agentenspiele“ betreiben dürfen, „erst recht nicht gegen den ausdrücklichen Rat der Spitzen der deutschen Nachrichtendienste“.

Zudem hatte der sachkundigste der Kuba-Reisenden, der Mitarbeiter Dr. K. des Verfassungsschutzes, keineswegs den Eindruck gewonnen, Kurnaz sei ungefährlich. Im Ausschuss sprach er als Zeuge von „charakteristischen Merkmalen einer Radikalisierungsbiographie“, die Kurnaz aufgewiesen habe.

Hinweise auf eine mögliche Bremer Terrorzelle?

Eine kriminalpräventive Gefahrenprognose zu Kurnaz war außerdem gar nicht der Auftrag der deutschen Reisegruppe. Sie sollte nur herausfinden, inwieweit er möglicherweise in Pakistan bekannte Radikale getroffen hatte - das war das Interesse des BND. Zudem sollte für den Verfassungsschutz geklärt werden, ob Kurnaz Hinweise auf eine möglicherweise existierende Bremer Terrorzelle hätte geben können.

Zu beiden Fragen gab es wenig Neuigkeiten für die deutsche Delegation. Für Verhandlungen mit den Amerikanern habe man „nicht das Mandat, zum anderen nicht die entsprechende Position“ gehabt, erläuterte der BND-Mitarbeiter R., ein Sachgebietsleiter (Pakistan, Afghanistan) in einem Referat einer der Unterabteilungen der BND-Abteilung für Operative Beschaffung.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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