18.11.2009 · Die Beziehung zweier BND-Mitarbeiter hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Öffentlichkeit war durch ein Nachrichtenmagazin darauf eingestimmt worden, dass ein Spionageprozess erster Güte stattfinden werde, ein „ganz großer Stoff“ um Liebe, Geld und Geheimnisverrat.
Von Albert Schäffer, MünchenAls ein Ort herber Enttäuschungen hat sich am Mittwoch der Sitzungssaal 128 des Oberlandesgerichts München in der Schleißheimer Straße entpuppt. Die Öffentlichkeit war durch ein Nachrichtenmagazin darauf eingestimmt worden, dass in dem kargen Zweckbau ein Spionageprozess erster Güte stattfinden werde, ein „ganz großer Stoff“ um Geld und Geheimnisverrat, um „Liebe, Sex und eine betrogene Ehefrau“. Doch am ersten Prozesstag blieb die aufklärerische Kraft des Boulevards gezähmt - so wie auch die klassischen grauen Gardinen aus dem vergangenen Jahrhundert, die den Sitzungssaal vor neugierigen Blicken abschirmen, geschlossen blieben. Stattdessen fand ein juristisches Privatissimum darüber statt, wie sich der Wunsch von Geheimdiensten, sich möglichst jeder Publizität zu entziehen, mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit in Strafverfahren und dem Recht auf eine angemessene Verteidigung verhält.
Verantworten müssen sich in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts zwei Männer, die über die Arbeit für den Bundesnachrichtendienst (BND) im Kosovo auch privat zueinandergefunden haben - im Anklagesatz des Generalbundesanwalts, der am Mittwoch verlesen wurde, ist zur Charakterisierung ihrer Beziehung das Wort „gleichgeschlechtlich“ in diskrete Klammern gesetzt worden. Der ältere von beiden, ein heute 42 Jahre alter Berufssoldat im Rang eines Oberstleutnants, war von 2005 bis 2008 Resident des BND im Kosovo. Er hielt Kontakt zu Informanten und fertigte Berichte, die den Geheimhaltungsgrad „Operative Verschlusssache - amtlich geheim halten“ trugen. Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, den in dieser Einstufung enthaltenen Imperativ nicht mit der gebotenen Disziplin beachtet zu haben, was die Person des zweiten Angeklagten anbelangte, eines heute 29 Jahre alten mazedonischen Staatsangehörigen.
Ermittlungsmaschinerie in Gang
Beide Männer lernten einander 2005 in Prishtina kennen; der Oberstleutnant engagierte den in Deutschland aufgewachsenen Mazedonier mit Billigung des BND als Dolmetscher - die Bundesanwaltschaft wählt dafür die schöne Bezeichnung des „Sprachmittlers“. Bald fanden Auftraggeber und Auftragnehmer auch privat Gefallen aneinander und lebten später in der Dienstwohnung des Oberstleutnants in Prishtina zusammen. Dem BND blieb diese Qualität der Beziehung zunächst verborgen, obwohl die internen Vorschriften des BND Mitarbeiter entgegen den Gepflogenheiten in der sonstigen Arbeitswelt verpflichten, einen Wechsel bei partnerschaftlichen Präferenzen anzuzeigen. Doch dann wandte sich die Ehefrau des Oberstleutnants, die in Deutschland zurückgeblieben war, an den BND und berichtete, ihr Mann habe eine Lebensversicherung, die ursprünglich sie begünstigt habe, auf den Mazedonier umschreiben lassen.
Der Nachrichtendienst setzte eine Ermittlungsmaschinerie in Gang; der Oberstleutnant wurde nach Pullach, dem Hauptsitz des BND, einbestellt und im März 2008 vorläufig festgenommen. Auch der Mazedonier, der ebenfalls nach Deutschland gekommen war, wurde vorläufig festgenommen. Später befanden sie sich zeitweilig in Untersuchungshaft; sie wohnen inzwischen in einer baden-württembergischen Stadt zusammen. Ihr Auftreten zum Prozessauftakt war zurückhaltend; wie sein Gefährte erschien der Oberstleutnant, der vom Dienst suspendiert ist, in einem karierten Hemd, ohne Pullover oder Jackett.
Die Strafverfolger werfen dem Oberstleutnant vor, dem Mazedonier operative Detailkenntnisse zum Kosovo und Informationen zur Struktur des BND zugänglich gemacht zu haben; er habe sich dadurch des Offenbarens von Staatsgeheimnissen schuldig gemacht. Eine entscheidende Frage des Prozesses, für den bis zum März Verhandlungstermine angesetzt sind, ist, wie sich dieser Vorwurf zu der Tätigkeitsbeschreibung für den mazedonischen „Sprachmittler“ verhält, der Informationsgespräche und Schriftstücke übersetzen sollte - also nicht gerade ferngehalten werden sollte von den dienstlichen Aufgaben des Oberstleutnants. Die Bundesanwaltschaft will den Nachweis führen, dass der Mazedonier Einblicke erhielt, die über seine Aufgaben hinausgingen - und dass er inoffizieller Mitarbeiter oder Informant eines ausländischen Nachrichtendienstes war; er habe zudem Kontakte zur organisierten Kriminalität im Kosovo gehabt.
Diese Kernfragen des Prozesses - die Bundesanwaltschaft legt den Angeklagten darüber hinaus noch zur Last, nicht korrekt mit dem BND abgerechnet zu haben - wurden am ersten Verhandlungstag aber noch nicht erörtert. Im Mittelpunkt standen zwei umfangreiche Ordner mit Ermittlungsdokumenten, die der BND als vertraulich eingestuft hat - mit der Folge, dass die Verteidiger der Angeklagten sich darin behindert sahen, in üblicher Weise Kopien und Mitschriften zu fertigen und sich auf den Prozess vorzubereiten. Es entspann sich im Sitzungssaal ein Disput zwischen Verteidigern und Bundesanwälten, wie es sich mit der Gewährung oder Verweigerung dieses Königsrechts der Strafverteidigung in den vergangenen Monaten verhalten hatte. Der Vorsitzende des 6. Strafsenats ließ allerdings keinen Zweifel daran, wie sein Senat die Gewichte in dem Konflikt zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des BND und dem Recht der Verteidigung, sich sachgemäß vorzubereiten, verteilt sah: Noch am Mittwoch wurden die Kopiergeräte des Oberlandesgerichts zu Höchstleistungen gefordert, um den Anwälten eine erste Aktentranche zu liefern.