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BND-Affäre Heikle Fälle

19.05.2006 ·  Gerhard Schäfer wollte Theaterwissenschaften studieren, doch er wurde Richter. Inzwischen ist der Neunundsechzigjährige schon zum zweiten mal als Sachverständiger in Sachen BND für das Parlamentarische Kontrollgremium tätig.

Von REINHARD MÜLLER
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Sachverständige werden in der Regel von Richtern bestellt. In diesem Fall hat das Parlamentarische Kontrollgremium einen ehemaligen Richter zum Sachverständigen berufen. Der frühere Vorsitzende am Bundesgerichtshof Gerhard Schäfer ist schon zum zweiten Mal für das Gremium in Sachen BND tätig geworden.

Als er im November 2004 damit beauftragt worden war, machte das Gremium zum ersten Mal von dieser Möglichkeit Gebrauch, um die Hintergründe der Vorwürfe aufzuklären, der BND habe über längere Zeit Journalisten überwacht und als Quellen genutzt.

Vorschriften der Strafprozeßordnung angewendet

Schäfer, seit 2002 im Ruhestand, war also kein „Sonderermittler“. Er hatte die Befugnisse, über die auch das Kontrollgremium verfügt. Er forderte also Akten an und vernahm Auskunftspersonen. Und das hat ohne Schwierigkeiten funktioniert.

Schäfer hatte allerdings schon nach seinem ersten Auftrag Vorschläge für mehr Befugnisse des Sachverständigen gemacht: Für die Beweiserhebung sollten - wie bei Untersuchungsausschüssen - die Vorschriften der Strafprozeßordnung sinngemäß angewendet werden. Das hält er bis heute aufrecht.

„Völlig frei“ von politischer Einflußnahme

Die Folge wäre, daß Zeugen die Pflicht hätten, unter Androhung von Strafen die Wahrheit zu sagen. Aber auch mit den bestehenden Instrumenten ist der parteilose Jurist gut zurechtgekommen. Er fühlte sich auch „völlig frei“ von jeglicher politischer Einflußnahme. Die Beamten des BND sind ihrer Pflicht nachgekommen, ihm Auskunft zu geben. Keine Aussage wurde gesperrt.

Warum Schäfer? Der Vorschlag kam seinerzeit aus der Mitte des Kontrollgremiums, das in der Regel aus juristisch versierten Abgeordneten besteht. Der selbstbewußte Pensionär war nicht der einzige Kandidat, aber einer mit umfangreicher richterlicher und wissenschaftlicher Erfahrung im Strafverfahren - auch mit politisch heiklen Fällen.

Rechts- statt Theaterwissenschaft

Ursprünglich hatte der 1937 in Stuttgart geborene Schäfer mit dem Studium der Theaterwissenschaft geliebäugelt. Doch er wurde Rechtsanwalt und trat später in den baden-württembergischen Staatsdienst ein. 1974 wurde er Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart. Das blieb Schäfer 15 Jahre lang, dann wurde er zum Bundesrichter gewählt.

Dort gehörte er zunächst fünf Jahre lang dem 5. Strafsenat an, bevor er den Vorsitz des 1. Strafsenats übernahm. Das geschah erst mit ungewöhnlicher Verzögerung: Ein anderer Bundesrichter hatte sich übergangen gefühlt und geklagt.

„Ich war nie Aktenträger“

Zu seinen wichtigsten Verfahren zählt Schäfer die Entscheidung zum Nationalen Verteidigungsrat der DDR: Dessen Mitglieder wurden vom Bundesgerichtshof als mittelbare Täter, mithin als schuldig des Totschlags an Flüchtlingen angesehen.

Schäfer bedauert nur, daß man damals bei der Strafverfolgung nicht mit den Großen, sondern mit den kleinen Mauerschützen anfing. Er fragt sich sogar im Rückblick, ob man nicht das DDR-Recht insgesamt hätte verwerfen sollen.

Bei der BND-Untersuchung mag Schäfer auch von seiner Mitwirkung am Verfahren zum (verbotenen) Einsatz von Lügendetektoren im Strafverfahren profitiert haben. Jedenfalls sagt er, der nun mit dem Auswerten von BND-Akten befaßt war, im Rückblick: „Ich war nie Aktenträger.“

Quelle: F.A.Z., 20.05.2006, Nr. 117 / Seite 10
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