05.03.2007 · Union und SPD verhandeln heute im Koalitionsausschuss über Änderungen am Ausländerrecht. Widerstand droht von einigen Unions-Ländern. Die sollten es sich gut überlegen, ein Gesetz scheitern zu lassen, das nur in einer großen Koalition durchzusetzen ist, meint Stefan Dietrich.
Von Stefan DietrichIn ihren Koalitionsvereinbarungen haben sich Union und SPD auf einen ganzen Katalog von Änderungen am Ausländerrecht verständigt, was schon deshalb bemerkenswert ist, weil es gerade auf diesem Feld zu rot-grünen Zeiten die härtesten Auseinandersetzungen zwischen ihnen gegeben hatte.
Doch neben der Notwendigkeit, ein knappes Dutzend ausländerrechtlicher EU-Richtlinien in das deutsche Recht einzuarbeiten, ergab sich nun auch, dass die Ergebnisse des vorausgegangenen Ringens zwischen Bundestag und (unionsdominiertem) Bundesrat hier und da noch einmal revidiert werden müssten. Überprüft werden sollten die Handhabung des Visumverfahrens, einzelne Bestimmungen des Einwanderungs- und des Einbürgerungsgesetzes sowie die Verwaltungsvorschriften zum Bleiberecht.
Pflicht zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse
Anfang Februar einigten sich die Koalitionäre um Innenminister Schäuble und Arbeitsminister Müntefering über einen umfangreichen Katalog von Änderungen. Doch zwischen den Bundespolitikern und den Innenministern der Länder schwelt seit November ein Streit darüber, ob die Korrektur am Bleiberecht überhaupt in die Zuständigkeit des Bundes falle. Die Länder hatten sich nämlich gerade darüber verständigt, ihre Regelungen zum Umgang mit „geduldeten“ Ausländern zu vereinheitlichen. Im Sinne einer Förderung der Integration soll denen, deren Ausweisung (aus humanitären oder sonstigen Gründen) nicht vollzogen werden kann, die Möglichkeit gegeben werden, durch Arbeitsaufnahme einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erwerben.
In dem Gesetzespaket, das heute im Koalitionsausschuss verhandelt wird, ist diese Regelung noch deutlich großzügiger ausgefallen. Darauf bestand die SPD. Zugleich ließ sie sich aber darauf ein, den Familiennachzug zu erschweren und die Pflicht zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse nicht nur vor der Einreise, sondern auch danach noch stärker im Gesetz zu verankern. Schließlich hängt auch noch die von allen gewollte schärfere Ahndung von Zwangsheiraten an dem jetzt erzielten Kompromiss. Die Länder sollten es sich gut überlegen, ob sie an einer Bleiberechtsregelung für vielleicht 40.000 Migranten, die längst in unser Sozialsystem eingewandert sind, ein ganzes Gesetzespaket scheitern lassen wollen, das nur in einer großen Koalition durchzusetzen ist.
Jeder rangelt mit jedem
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 04.03.2007, 19:13 Uhr
Prinzipien.......?
wolf haupricht (emilgilels)
- 05.03.2007, 01:14 Uhr