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BKA-Gesetz SPD hat Bedenken

17.06.2008 ·  „Wir wollen das Gesetz, an dieser Stelle sind wir Täter“, sagt SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz, „aber so wie es jetzt ist, können wir es ganz gewiss nicht lassen.“ Die SPD-Fraktion wünscht besonders bei der Online-Durchsuchung Änderungen am geplanten BKA-Gesetz.

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Die SPD fordert umfangreiche Änderungen am Entwurf des BKA-Gesetzes. „So wie es jetzt ist, können wir es ganz gewiss nicht lassen“, sagte der SPD-Politiker Wiefelspütz am Dienstag.

Nachdem sich die große Koalition nach langen Diskussionen vor einigen Wochen auf einen Regierungsentwurf verständigt hatte, äußert nun die SPD-Fraktion in zwölf teilweise wesentlichen Punkten Änderungswünsche. Man sei dem Innen- und dem Justizministerium „dankbar für die Vorarbeiten“, aber Gesetzgeber sei der Bundestag, sagte Wiefelspütz.

Er versicherte jedoch für seine Fraktion: „Wir wollen das Gesetz, an dieser Stelle sind wir Täter“ und wies darauf hin, dass die Initiative zur Kompetenzerweiterung von der rot-grünen Koalition ausgegangen und vom damaligen Innenminister Schily (SPD) gefordert worden war. Damit wollte er dem Eindruck entgegenwirken, seine Fraktion wolle das Gesetz verhindern, um sich der politischen Linken in den eigenen Reihen und darüber hinaus anzudienen.

„Nur begrenzt nachvollziehbar“

Der CDU-Innenpolitiker Binninger sagte, die Wünsche der SPD seien „nur begrenzt nachvollziehbar“. Die Koalition habe „seit über einem Jahr den Gesetzentwurf beraten. Was drinsteht ist, bis auf die Online-Fahndung, seit zwanzig Jahren angewandtes Polizeirecht in den Ländern.“ Es gingen immer mehr Monate ins Land, wo das BKA auf eine Handlungsvollmacht zur Gefahrenabwehr beim Terrorismus warten müsse.

Das Gesetz, das auf die Föderalismusreform von 2005 zurückgeht, soll dem Bundeskriminalamt polizeiliche Befugnisse bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus verschaffen. Der Behörde würden damit – vom Platzverweis bis zur heimliche Wohnraumüberwachung – alle Rechte zugestanden, die in den Polizeigesetzen der Länder den jeweiligen Landesbehörden zu Gebote stehen.

Online-Durchsuchung ohne richterliche Erlaubnis?

Wie Innenpolitiker der SPD-Fraktion – Dieter Wiefelspütz, Frank Hofmann, Michael Hartmann – am Dienstag mitteilten, solle der gute Gesetzentwurf von Innenminister Schäuble (CDU) und Justizministerin Zypries (SPD) „noch besser“ werden. Die Änderungswünsche berücksichtigen Bedenken von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Abgeordneten mit grundsätzlichen Bedenken gegen eine Erweiterung von Polizeibefugnissen in der SPD-Fraktion.

Wie Wiefelspütz am Dienstag mitteilte, sollen aus dem Entwurf alle Eilfallregelugen gestrichen werden, die es ermöglichen, im Falle drohender Gefahr auch ohne richterliche Erlaubnis beispielsweise eine Wohnung akustisch zu überwachen oder eine Online-Durchsuchung vorzunehmen. Wegen des technischen Vorlaufs für solche Maßnahmen seien hier Einzelfallregelungen nicht nötig.

Befristetes Gesetz?

Erweitert werden sollen Regelungen zur Sicherung von Bürgerrechten, etwa bei der Auswertung von Überwachungsmaßnahmen. Nach dem Gesetzentwurf sollen hier zwei Beamte tätig werden, davon einer mit Befähigung zum Richteramt.

Nun möchte die SPD einen neutralen Dritten, eine Art „Ombudsmann“ oder einen Richter dem Auswerter kontrollierend zur Seite stellen. Auch die bisherigen Regeln zu den Informationspflichten des Bundeskriminalamtes sollen ausgedehnt werden.

Weiterhin möchte die SPD eine Befristungen der Regelung zur heimlichen Online-Durchsuchung, die nach anderthalb Jahren des Ringens und Abwartens auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schließlich im Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Das ganze Gesetz solle nach zwei Jahren einer wissenschaftlichen und politischen Evaluierung unterzogen werden, an welche das BKA und das Innenministerium beteiligt sein dürften.

Der Bundestag soll sich an diesem Freitag in erster Lesung mit dem Entwurf befassen, nach der Sommerpause soll im September eine Expertenanhörung dazu stattfinden, zu welcher Wiefelspütz nach eigener Darstellung gerne vor allem sich selbst als den eigentlichen Fachmann anhören würde. Seine Selbsteinschätzung wurde von seinen Fraktionskollegen bestätigt, die sich aber zugleich aus persönlichen Gründen dagegen aussprachen, ihn einzuladen.

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