31.08.2007 · Die Koalition findet für die Online-Durchsuchung keinen Kompromiss: Dass Innenminister Schäuble die Maßnahme für drei Tage ohne richterlichen Beschluss erlauben will, stößt auf starken Widerstand. Unions-Fraktionsvize Bosbach verteidigt den Gesetzentwurf.
Innenpolitiker der großen Koalition haben bei ihren Beratungen über geheime Online-Durchsuchungen von Computern in Berlin am Freitag offenbar keine Annäherung erreicht. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion Bosbach (CDU) sagte nach dem Treffen, es habe „keinen Fortschritt“ gegeben. Ein weiteres Treffen sei vereinbart, aber noch nicht terminiert worden. Auch weitere Verhandlungen würden die Koalition indes „nicht zu dem Ziel bringen, so lange die SPD nicht die entscheidende Frage beantwortet, ob sie die Online-Durchsuchungen mitträgt oder nicht“, sagte Bosbach.
Er bestätigte zugleich, dass nach dem Entwurf des Gesetzes für erweiterte Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) die Behörde für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen soll. Bei Gefahr im Verzug müsse die Polizei sofort handeln dürfen, wenn Menschenleben nicht anders gerettet werden können, sagte Bosbach. Das sei in einem Rechtsstaat selbstverständlich und auch bei der Telefonüberwachung so. „Wenn wir potentielle Mörder überwachen - die können sich eine Pizza bestellen - deswegen können wir doch nicht auf die Telefonüberwachung verzichten.“ Das Innenministerium mahnte unterdessen zur Eile. „Jede Verzögerung kann ein potentielles Risiko bedeuten“, sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin.
„Richterbeschluss zwingend erforderlich“
Der Gesetzentwurf stößt auf erheblichen Widerstand. Die SPD werde die Pläne für Online-Durchsuchungen mittels einer „Trojaner“ genannten Software nicht mittragen, sagte der Fraktionsvorsitzende Struck am Freitag in Celle. Er habe die „klare Anweisung“ erteilt, „dass keine Abschlüsse gemacht werden zum Thema Online“. Er sei „nicht generell“ gegen Online-Durchsuchungen, sagte Struck. Es müssten aber rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden.
Dass der Richtervorbehalt nicht für alle Online-Durchsuchungen gelten soll, kritisierte auch die FDP. Ihr Obmann im Innenausschuss Stadler sagte im ZDF, in einem Rechtsstaat sei eine Richterentscheidung für eine solche Maßnahme „zwingend erforderlich“. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Gisela Piltz, warnte, der Richtervorbehalt werde komplett überflüssig, wenn die Online-Durchsuchung drei Tage lang ohne ihn möglich sei: „Drei Tage dürften immer ausreichen, um die Festplatte vollständig abzusuchen.“
Untragbar
Walter Wasilewski (wwasilewski)
- 31.08.2007, 18:44 Uhr
Schäuble soll erst seine Hausaufgaben erledigen
gerd posywio (hammer22)
- 31.08.2007, 19:53 Uhr
Nebelkerzen auf dem Weg zum überwachenden Präventionsstaat
Martin Gürsch (Betroffener)
- 31.08.2007, 20:16 Uhr
Richtervorbehalt in jedem Fall
André Mengel (andre-m)
- 31.08.2007, 22:12 Uhr
leider alles SCHWACHFUG !
Rodger Flemming (roflem)
- 01.09.2007, 04:14 Uhr