13.11.2008 · Die Liberalen widersetzen sich den jüngsten Sicherheitsgesetzen: Wie Bayern erwägt auch die schwarz-gelbe Koalition in Baden-Württemberg, der Reform des BKA-Gesetzes im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Bedenken: Durch das Gesetz erhalte das BKA „eine Vielzahl geheimdienstlicher Befugnisse“.
Wie Bayern erwägt auch Baden-Württemberg dem Gesetz zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA im Bundesrat nicht zustimmen. Ein Sprecher von Justizminister Ulrich Goll (FDP) sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart: „Die Position des Ministers war und ist klar: Ein Gesetz, das die Online-Durchsuchung ermöglichen soll, wird er nicht mittragen.“
Zugleich stellte der Sprecher Golls aber für die CDU/FDP-Regierung auch klar: „Es gibt noch keine Festlegung über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat.“
„Eine Vielzahl geheimdienstlicher Befugnisse“
Zuvor hatte bereits die bayerische FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekündigt, ihre Partei werde sich einer Zustimmung der CSU/FDP-Regierung widersetzen. „Aus unserer Sicht kann Bayern dem auf gar keinen Fall zustimmen“, sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger der „Passauer Neuen Presse“. Darüber werde in der Koalition mit der CSU zu reden sein.
Durch das Gesetz entstehe „eine Art deutsches FBI“, denn das BKA erhalte „eine Vielzahl geheimdienstlicher Befugnisse“, sagte die FDP-Politikerin. Dies laufe dem Föderalismus zuwider. „Ich verstehe nicht, warum die Länder nicht dagegen Sturm laufen.“ Auch der FDP-Innenpolitiker Max Stadler hatte im Bundestag sich gegen das Gesetz ausgesprochen, ebenso der niedersächsische Landes- und Fraktionschef der Liberalen, Philipp Rösler.
Baden-Württembergs Justizminister Goll kritisiert unter anderem auch die Beschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts. Dagegen begrüßte Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamts begrüßt. Es reiche aus, wenn das BKA künftig bei akuter Terrorgefahr das Recht zu heimlichen Computer-Durchsuchungen via Internet habe. Dann brauche die Landespolizei keine eigene Befugnis mehr. „Wenn das BKA-Gesetz die Online-Recherche ermöglicht, kann ich gut damit leben, weil in Sachen Terrorismus das BKA meistens dabei ist“, sagte er.
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