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Birthler-Behörde Kein Ende der Stasi-Geschichte

01.12.2006 ·  Der Bundestag hat das Ende der Überprüfung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes auf Stasi-Mitarbeit beschlossen. Dabei wird gerne vergessen, daß in der zuständigen Birthler-Behörde selbst ehemalige Stasi-Leute arbeiten.

Von Mechthild Küpper, Berlin
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Der Tag, an dem SPD, CDU/CSU, FDP und Grüne das Stasi-Unterlagengesetz novellierten, gehörte überraschenderweise nicht etwa den inoffiziellen Mitarbeitern (IM), sondern den hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR.

Es war durchaus bekannt - und auch immer umstritten -, daß die neugeschaffene Behörde nach der friedlichen Revolution auf das Insiderwissen ehemaliger Hauptamtlicher angewiesen zu sein glaubte. Unter den heute 1965 Mitarbeitern der Behörde sind nach Auskunft der Bundesbeauftragten Marianne Birthler noch 52 Personen, die früher hauptamtlich für das MfS gearbeitet haben: 41 sind im Wachdienst beschäftigt, elf Stasi-Offiziere seien seinerzeit aus fachlichen Gründen eingestellt worden. Bei acht ihrer Mitarbeiter hätten sich Hinweise auf frühere inoffizielle Stasi-Tätigkeit ergeben; sechs Arbeitsverhältnisse seien deswegen beendet worden.

„Ein gutes Dutzend Leute“

Es sei ein „seit langem bekannter Sachverhalt“, daß sich unter den Mitarbeitern hauptamtliche Mitarbeiter des MfS befinden, sagte Frau Birthler, und auch ihr Vorgänger Joachim Gauck bekräftigte, daß „ein gutes Dutzend Leute“ den Bürgerrechtlern geholfen hätte, mit den Akten professionell umzugehen - sie seien dafür „von ihrer ehemaligen Umwelt gehaßt“ worden.

Frau Birthler wies Vorwürfe des CDU-Abgeordneten Wolfgang Börnsen zurück, sie habe diese Mitarbeiter verheimlicht. Sie sagte auf Forderungen, sie nun zu entlassen, das sei arbeitsrechtlich nicht möglich. Die Mitarbeiter hätten sich loyal verhalten und ihr Wissen zur Verfügung gestellt. Gauck sagte: „Moral und Arbeitsrecht sind nicht immer in Übereinstimmung zu bringen.“

„Breiter parlamentarischer Konsens“

Am Donnerstag wurde im Bundestag die inzwischen siebte Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes von 1991 beschlossen. Auch diese Novelle war unverhofft zum Streitgegenstand geworden. Die Frist, innerhalb derer Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf inoffizielle Stasi-Mitarbeit überprüft werden können - nicht müssen (die Überprüfungspraxis variiert bei den Bundesländern und Behörden) -, endet am 21. Dezember. Das Land Thüringen verlangte im Bundesrat eine unbefristete Verlängerung. Mehrmals wurden Befürchtungen geäußert, es könne ein „Schlußstrich“ unter die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit gezogen werden. Die sogenannte Regelüberprüfung, die schon lange nicht mehr die Regel ist, wird um fünf Jahre verlängert: Politiker, Sportfunktionäre, Militärs und öffentlich Bedienstete in herausgehobenen Stellungen können weiterhin auf Stasi-Zuarbeit überprüft werden. Nach dann zwanzig Jahren nach dem Ende der DDR wird die Überprüfung, die als Eignungskontrolle verstanden wird, beendet.

Unbefristet werden jedoch alle auf persönliche Verstrickungen mit der Stasi überprüft, die mit der Aufarbeitung der Stasi-Tätigkeit oder mit Rehabilitierungsanträgen von Opfern befaßt sind. Die Einigung, darauf wies Wolfgang Thierse (SPD) hin, beruhe auf einem „breiten parlamentarischen Konsens“, wie er bei allen die Arbeit der Behörde betreffenden Angelegenheiten bestehe. Lediglich die Linksfraktion spricht sich für ein Ende der Überprüfung aus. Die Behörde erhält, das ist neu, einen wissenschaftlichen Beirat, dessen neun Mitglieder vom Bundestag benannt werden.

Quelle: F.A.Z., 01.12.2006, Nr. 280 / Seite 3
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Jahrgang 1954, politische Korrespondentin in Berlin.

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