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Sonntag, 12. Februar 2012
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BGH-Urteil Nazi-Parolen in fremder Sprache nicht strafbar

13.08.2009 ·  Der fremdsprachige Gebrauch einer NS-Parole ist nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Begriffe wie „Blood & Honour“, der die Parole „Blut und Ehre“ der Hitler-Jugend übersetzt, dürfen damit verwendet werden - eine „Spielwiese“ für Rechtsextreme, wie die Richter zugeben.

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Naziparolen sind künftig in der Regel nicht mehr strafbar, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt sind. Das folgt aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Namen der in Deutschland verbotenen rechtsextremistischen Organisation „Blood & Honour“. Die Karlsruher Richter hoben damit am Donnerstag die Verurteilung eines Angeklagten durch das Landgericht Gera auf, der T-Shirts mit der Aufschrift der verbotenen rechtsextremistischen Organisation „Blood & Honour“ verbreiten wollte. Zwar handelt es sich dabei um die Übersetzung der Hitlerjugendparole „Blut und Ehre“ - ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, dessen Verwendung strafbar ist. Allerdings haben Naziparolen nach dem Karlsruher Urteil nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren. Deshalb stelle eine Übersetzung in eine andere Sprache eine „grundlegende Verfremdung“ dar, die nicht von der Strafvorschrift erfasst werde. (Az: 3 StR 228/09 vom 13. August 2009)

„Spielwiese für rechtsextremistische Organisationen“

„Der Senat ist sich bewusst, dass mit dieser Entscheidung eine Spielwiese für rechtsextremistische Organisationen verbunden ist, NS-Parolen in andere Sprachen zu übersetzen“, sagte der Strafsenatsvorsitzende Jörg Peter Becker bei der Urteilsverkündung. Allerdings könne es das Strafrecht allein nicht schaffen, NS-Gedankengut aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. In der Neuauflage des Prozesses ist laut BGH aber dennoch eine Verurteilung möglich, weil der Angeklagte mit den T-Shirts möglicherweise die verbotene Organisation „Blood & Honour“ unterstützt hat. Zudem könnte der Schriftzug als verbotenes Symbol eingestuft werden, falls er ähnlich dem aus Runen zusammengesetzten Kürzel „SS“ grafisch gestaltet ist.

Der Angeklagte war im September 2005 mit 100 T-Shirts mit der Aufschrift „Blood & Honour“ sowie weiteren rechtsextremen Aufdrucken erwischt worden und deshalb zu einer Geldstrafe von 4200 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verurteilt worden. Grundsätzlich aber folgt aus dem Karlsruher Urteil, dass übersetzte Naziparolen künftig nur noch sehr eingeschränkt mit Strafe bedroht sind. Daran ändern nach den Worten von Becker auch die in Deutschland weit verbreiteten Englisch-Kenntnisse nichts.

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