Auf vielfältige Weise wirft der Plan der Koalitionsführung, am Sonntag, den 4. November wieder einmal den Koalitionsausschuss einzuberufen, seine Schatten voraus. Am Donnerstag führte die Absicht sogar zu einem Hammelsprung im Bundestag. In der Gewissheit, die Koalition von Union und FDP werde das Betreuungsgeld (wie es die Union wünscht) einführen und zugleich die Praxisgebühr (wie das die FDP will) abschaffen, hatten die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei Anträge gestellt, die Praxisgebühr abzuschaffen - ein alter einst in Studentenparlamenten erprobter Kniff.
Mithin sahen sich die Koalitionsabgeordneten vor die missliche Lage gestellt, pflichtgemäß eine Oppositionsforderung abzulehnen, deren Inhalt sie womöglich noch in diesem Jahr zu befürworten haben. Also beantragten die Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und FDP, die Anträge zu weiteren Beratungen in die zuständigen Ausschüsse zu verweisen. Die Mehrheit im Plenum schien knapp. Es kam zum „Hammelsprung“ - jenes Abstimmungsprozedere, bei dem die Abgeordneten den Plenarsaal verlassen und ihn dann wieder durch getrennte Türen für Ja und Nein wieder betreten. Dieses Mal stand die Mehrheit der Koalition: 297 Stimmen zu 225.
Weiteres Desaster verhindert
Das Desaster von Union und FDP vor der Sommerpause wiederholte sich nicht. Damals stand das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes zur Entscheidung an. Es war ein Freitagnachmittag gewesen, die Zahl der anwesenden Abgeordneten war klein und die Mehrheit unübersichtlich. Die SPD bestand auf Hammelsprung, der dann - auch wegen des Fernbleibens der Oppositionsabgeordneten - die Beschlussunfähigkeit des Bundestages offenlegte. Seither stritten CDU/CSU und FDP umso heftiger miteinander. Profiteur des - damals von der Koalition als übles Foulspiel bezeichneten Verhaltens der Opposition - könnte die FDP sein. Nie und nimmer hätte die FDP ihren Wunsch nach Abschaffung der Praxisgebühr durchsetzen können, wenn das Betreuungsgeld bereits damals verabschiedet worden wäre.
Nun aber werden sämtliche Bemerkungen aus den Koalitionskreisen auf die Goldwaage gelegt, ob die FDP widerwillig das Betreuungsgeld akzeptiert und die Union dafür ebenso widerwillig auf die Einnahmen aus der Praxisgebühr verzichtet. Jetzt kam es darob zu einer Kuriosität. Rainer Brüderle, der FDP-Fraktionsvorsitzende, sagte in einer Journalistenrunde, was er immer sagt, dass die FDP „vertragstreu“ sei - auch beim Betreuungsgeld. Sogenannte Eilmeldungen gab es - die FDP habe das Betreuungsgeld akzeptiert, was auch deswegen ein Problem für Brüderle wurde, weil Philipp Rösler, der FDP-Vorsitzende, derzeit noch eine harte Verhandlungslinie zu verfolgen scheint.
Jedenfalls sah sich Brüderles Sprecherin veranlasst, wegen der Eilmeldungen einen Hinweis zu versenden. „Wie Sie als Teilnehmer unserer Runde ja wissen, hat Herr Brüderle seine bisherigen, in den vergangenen Tagen und Wochen mehrfach veröffentlichten Aussagen wiederholt.“ Es bleibe dabei, die beiden Themen würden im Koalitionsausschuss behandelt. Das freilich ist ein Gremium, in dem nicht ernsthaft verhandelt wird, sondern in dem die drei Parteivorsitzenden (Angela Merkel, Horst Seehofer und Rösler) sowie die Fraktionsspitzen (Volker Kauder, CDU/CSU, Gerda Hasselfeldt, CSU, und Brüderle) die zuvor getroffenen Verabredungen den weisungsgebundenen Generalsekretären der Parteien und Geschäftsführern der Fraktion erläutern.
Während andernorts Mittwoch, der 4. November, als Tag der (vermeintlichen) Entscheidung bestätigt wurde, schien sich Brüderle bedeckt halten zu wollen. Seine Sprecherin schrieb: „Einen Termin dafür kennt Herr Brüderle aus der Presse, kann ihn aber nicht bestätigen.“ Sodann folgte die Versicherung: „Er ist optimistisch, dass alle offenen Fragen bis Weihnachten geklärt werden. Deutschland wird erfolgreich regiert.“
Ohne Gegenfinanzierung kein Betreuungsgeld !!!
Wulf Hermann (wuhe)
- 25.10.2012, 21:48 Uhr