Das Betreuungsgeld, das in dieser Woche nach langen Vorbereitungswehen im Bundestag gesetzlich eingebracht werden soll, verursacht in der Koalition inzwischen nicht nur seines Gehaltes wegen, sondern auch wegen des Verfahrens Misshelligkeiten. Denn das Gesetz soll im größtmöglichen Tempo durchs Parlament gepeitscht werden. Am Freitag steht die erste Lesung auf der Tagesordnung. Dann hat der Bundestag eine sitzungsfreie Woche Pause. In der letzten Juniwoche kommt es dann in dichter Folge: montags Expertenanhörung, mittwochs Befassung im federführenden Familienausschuss, freitags zweite und dritte Lesung samt Verabschiedung. Am 6. Juli soll das Gesetzgebungsverfahren dann im Bundesrat abgeschlossen werden.
Die Kanzlerin und die Familienministerin erhoffen sich von diesem Schnellverfahren, dass das leidige Thema vor der parlamentarischen Sommerpause „durch“ ist. Dass Debatten über mehr oder minder offene Briefe von Abgeordneten, die erklären, nicht für das Gesetz stimmen zu können, eine nachrichtenarme Zeit beleben können, hat sich schon in der Osterpause gezeigt. Frau Merkel und Frau Schröder werden auf eine Bestätigung des Evidenten nicht erpicht sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Koalitionsabgeordneten das Verfahren mitmachen.
Zuständigkeit des Bundes steht in Frage
Bedenken gegen das Verfahren wie in der Sache hat die Vorsitzende des Familienausschusses, Sibylle Laurischk (FDP), im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geäußert. Die Ausschussvorsitzende verweist vor allem auf die sogenannte Anhörung. Eine solche öffentliche Befragung von Fachleuten im federführenden Bundestagsausschuss ist bei Gesetzen üblich, die fachlich komplex oder politisch bedeutend sind. Die Fraktionen benennen - nach einem Schlüssel, der die Mehrheitsverhältnisse spiegelt - Experten, die dann aus fachlicher oder praktischer Sicht den Gesetzentwurf beurteilen. Gar nicht selten weicht die Haltung dieser Wissenschaftler, Praktiker oder Verbändevertreter zumindest in dem einen oder anderen Punkt von der Linie der Fraktion ab, die sie berufen hat.
„Die Anhörungen haben den Sinn, dass man die Thematik und spezifischen Fragen, die in einem Gesetz geregelt werden, fachlich und unter Umständen auch aus Sicht der Praktiker betrachtet“, sagt Frau Laurischk. „Das ist ganz zentral für die fachpolitische Befassung des Parlamentes mit dem Gesetz.“ Oft werde dann das eine oder andere in dem Gesetz noch ergänzt oder gestrichen. „Üblicherweise hat man Zeit dafür, die Abläufe sorgfältig zu gestalten. Oft liegen mehrere Wochen zwischen der Befassung im Ausschuss, der Anhörung und schließlich der Verabschiedung.“
Ein Verfahren innerhalb von zwei Sitzungswochen, das den Abgeordneten also nur zwei Tage Zeit gibt, um die Expertenmeinung in mögliche Ausschussinitiativen einfließen zu lassen, sei schon vorgekommen, sagt Frau Laurischk. „Das gibt es manchmal bei Gesetzentwürfen, die einer besonderen Eile bedürfen.“ Mit spürbarer Distanz fügt sie hinzu: „Das Betreuungsgeld wird offensichtlich von der Bundesregierung als besonders eilbedürftig angesehen. Es wäre aber besser, wenn es nicht so eilig sein müsste.“ Zu prüfen sei besonders die Frage, ob der Bund überhaupt zuständig sei. „Da bin ich skeptisch, zumal ich die Sinnhaftigkeit des Betreuungsgeldes nicht sehe.“
Opposition befeuert Bedenken
Dass die Opposition, die ohnehin das Betreuungsgeld aufs schärfste ablehnt, solche Bedenken befeuert, liegt auf der Hand. SPD und Grüne haben bereits angekündigt, dass sie auf einer Anhörung bestehen werden. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte nun dem „Handelsblatt“ unter Verweis auf Stimmen auch aus der Koalition: „Für ein parlamentarisches Hopplahopp beim Betreuungsgeld gibt es keinen Grund.“ Die Koalition sei offenkundig „auf der Flucht vor gesellschaftlichem Widerstand und hat Angst vor einer öffentlichen Diskussion in der Sommerpause“.
Parlamentarische Eilverfahren sind in dieser Legislaturperiode beispielsweise notwendig geworden, wenn es um Beschlüsse im Zuge der Finanz- und Schuldenkrise ging, also die Eilbedürftigkeit unbestreitbar war. Doch gibt es auch Beispiele, in denen das fragwürdiger ist, wie beispielsweise zu Beginn der Legislaturperiode bei der Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate. Da wurde das Verfahren trotz einhelliger Kritik der Fachleute durchgezogen - obgleich der vollständige Verzicht auf die Wehrpflicht bereits ins Auge gefasst wurde.
Noch ein Termin zur Seelenmassage
Was die inhaltlichen Bedenken in den eigenen Reihen gegen das Betreuungsgeld betrifft, ist am Donnerstag noch einmal ein Termin zur Seelenmassage vorgesehen. Da nimmt die Bundeskanzlerin (und Bundestagsabgeordnete) Merkel an einer Sitzung der „Gruppe der Frauen“ in der Unionsfraktion teil, wie am Montag ihr Regierungssprecher bestätigte: „Das Betreuungsgeld ist mit Sicherheit eines der Themen.“
Diese Gruppe umfasst die 45 weiblichen Unionsabgeordneten. Ihre Vorsitzende Pawelski (CDU) hat bereits den Entwurf aus dem Hause Schröder als „CSU pur“ kritisiert und angekündigt, sie werde nicht zustimmen. Allerdings gehören zu der Gruppe auch die Frauen der CSU-Landesgruppe, deren Vorsitzende Hasselfeldt sich für das Betreuungsgeld - wie das bei Konvertierten oft vorkommt - besonders nachdrücklich ins Zeug legt.
Der Staat ist nicht die bessere Familie
Jonas Brinkmann (J.Brinkmann)
- 12.06.2012, 10:03 Uhr
Wo waren diese Bedenken, ...
René Kaiser (forsthauskaiser)
- 12.06.2012, 07:37 Uhr