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Betreuungsgeld Hamburg prüft Verfassungsklage

 ·  Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung des Betreuungsgelds erwägt Hamburg eine Verfassungsklage. Auch Politiker von Union und FDP drängen abermals auf Änderungen.

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© dpa

Das SPD-geführte Hamburg prüft eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld. „Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass der Bund für das Betreuungsgeld keine Gesetzgebungskompetenz hat. Die existiert nämlich nur, wenn es Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung gibt“, sagte Bürgermeister Olaf Scholz dem „Hamburger Abendblatt“. Da Thüringen bereits 2006 ein Landes-Betreuungsgeld eingeführt habe, gebe es keine Begründung für eine Regelung durch den Bund.

Die Justizbehörde habe den Auftrag, die Angelegenheit zu prüfen und - wenn das Gesetz beschlossen ist - eine Klage vorzubereiten. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch das heftig umstrittene Betreuungsgeld verabschiedet. Die Koalition will Eltern, die die Betreuung ihrer Kleinkinder selbst organisieren und keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich zahlen.

Ab 2014 soll der Betrag für die zwei- und dreijährigen Kinder auf 150 Euro erhöht werden. Die Koalitionsfraktionen wollen das auch intern umstrittene Gesetz bereits am 29. Juni im Bundestag abschließend verabschieden.

CDU-Politiker fordert Zahlung an alle Eltern

Auch einige CDU-Politiker drängten abermals auf Änderungen am Gesetzentwurf. „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingegangen ist. Das muss auch beim Betreuungsgeld der Fall sein“, sagte der CDU-Familienpolitiker Thomas Jarzombek der „Passauer Neuen Presse“. Ähnlich äußerte sich Norbert Barthle (CDU), Chefhaushälter der Union.

Jarzombek forderte, allen Eltern von Kleinkindern im Alter von zwei und drei Jahren Betreuungsgeld zu zahlen - unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder gar nicht arbeiteten und unabhängig davon, wie die Kinder betreut würden. Dann könne das Betreuungsgeld noch „zum Gewinnerthema für die CDU“ werden. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Weinberg verlangte Korrekturen. In der Fraktion werde diskutiert, ob es wirklich sinnvoll sei, das Betreuungsgeld daran zu knüpfen, dass keine öffentlich geförderte Betreuung genutzt werde, sagte er.

Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld. „Ich bin beim Betreuungsgeld skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür überhaupt zuständig ist“, sagte Laurischk der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Zudem sei bislang nicht die Frage beantwortet worden, „was eigentlich der Zweck des Betreuungsgeldes ist“. Laurischk sagte: „Ich behalte mir vor, dem Gesetz nicht zuzustimmen.“

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