07.04.2012 · In der schwarz-gelben Koalition geht der Streit über das Betreuungsgeld weiter. Aus der FDP kommen jetzt Stimmen, sich an Abmachungen zu halten. Wolfgang Kubicki fordert seine Partei auf, dem Gesetz zuzustimmen.
Richtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
Das Betreuungsgeld ist ein Fehler, Koalitionsvertrag hin oder her. Das Geld sollte lieber in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen. Damit würde man den Familien, den Kindern und im Übrigen auch der Wirtschaft (Stichwort Fachkräftemangel) einen Gefallen tun....
Bei so einem Unsinn wie diesem Betreuungsgeld ist die CSU eisern, beim
Katastrophenprojekt "Rettungsschirm" fällt sie immer
wieder um.
Unwählbar.
Umverteilung von unten nach oben, áuch im Sozialen System
Das Betreuungsgeld ist ja nur ein Beispiel, an dem deutlich wird,
daß der Sozialstaat nicht mehr in erster Linie für die
Bedürftigen da ist. Alle Leistungen an Bedürftige werden mit
denselben Argumenten minimiert oder gestrichen. Mitunter geschieht dies
mit absonderlichen Argumenten. So zum Beispiel beim Elterngeld. Auch
beim Betreuungsgeld wird damit dagegen argumentiert, daß es von
wirtschaftlich schlechter gestellten Familien doch nur zweckentfremdet würde.
Die von Bismarck in's Leben gerufenen Sozialversicherungen wurden und
werden durch immer weitere so genannte Sozialleistungen erweitert. Dabei
handelt es sich aber wohl mehr um Lohnersatzleistungen. So betrachtet
dienen diese Sozialleistungen in Wahrheit der Subventionierung der
Wirtschaft, steigern dort die Gewinne. Diese Umverteilung von unten nach
oben erfährt aber noch eine ganz andere Qualität, wenn sie
auch innerhalb der Sozialleistungen durch ausschließliche Leistung
an Besserverdienende geschieht. Sozial geht anders.