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Betreuungsgeld Aus der ideologischen Ecke geholt

 ·  Der nun vorliegende Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld kann das Thema endlich wieder aus der ideologischen Ecke holen. Denn die Auszahlung soll nicht daran geknüpft sein, dass ein Elternteil auf die Berufstätigkeit verzichtet.

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Kristina Schröders – überfälliger – Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist geeignet, das Thema aus der ideologischen Debatte für oder wider Erwerbstätigkeit junger Mütter herauszuholen. Denn die neue Leistung soll nun nicht daran geknüpft sein, dass ein Elternteil auf Berufstätigkeit verzichtet. Voraussetzung für den Erhalt des Geldes soll nur sein, dass keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch genommen wird, also keine Kita und keine kommunal bezuschusste Tagesmutter. Wenn junge Eltern arbeiten, aber einem Angehörigen oder einer privat finanzierten Kinderfrau die Betreuung überlassen, bekommen sie das Geld dennoch.

Das ist überzeugender, als die Zahlung an Nichtberufstätigkeit zu knüpfen oder an die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen. Die Vorwürfe, eine „Herdprämie“ zu zahlen oder Eltern zu misstrauen, kann Frau Schröder, die das ungeliebte Thema nur geerbt hatte, so parieren. Man kann das „Betreuungsgeld“ nun auch als Finanzierungshilfe für privat organisierte Betreuung verstehen. Fragt sich nur, warum es so lange gedauert hat, um diese Kuh vom Eis zu holen.

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Jahrgang 1971, Redakteurin in der Politik.

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