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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Bessere Koordination Abwehrzentrum Rechtsextremismus eröffnet

 ·  Als Konsequenz aus den bekannt gewordenen Fällen rechtsextremistischen Terrorismus’ hat Bundesinnenminister Friedrich am Freitag das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus eröffnet. Es soll die Kooperation der Sicherheitsbehörden verbessern.

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Innenminister Friedrich (CSU) hat am Freitag das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) eröffnet. Es soll künftig die offenbar ungenügende Kooperation der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder verbessern. Das Abwehrzentrum bündelt zunächst Informationen von Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und anderer Bundesbehörden. Es haben auch die Landesinnenminister bereits Friedrichs Einladung zur Mitwirkung angenommen.

Seit längerem existiert bereits das Gemeinsame Terrorismusabwehr Zentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow, wo Informationen von etwa 40 Bundes- und Landesbehörden zum islamistischen Terrorismus ausgewertet und Gegenmaßnahmen koordiniert werden. Nach den Vorstellungen des BKA-Präsidenten Ziercke solle das GAR bei der Bekämpfung des Rechtsterrorismus auch eine starke „operative Ausrichtung“ haben. Dort sollen also auch Überwachungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen abgestimmt, Schwerpunktermittlungen vorbereitet und koordiniert werden.

Ziercke hatte angekündigt, insbesondere der gewalttätige Extremismus werde mit neuer Intensität verfolgt. Einzelne Landesinnenminister, die im GAR die Gefahr eine Stärkung der Bundesbehörden zu Lasten der Länder sehen, widersprechen diesem Ansinnen. Niedersachsen Innenminister Schünemann (CDU) sagte, das Zentrum werde eine reine „Informations- und Analysestelle“ sein.

Dienstorte des Zentrum sollen Meckenheim und Köln sein. Die Arbeit im GTAZ, das der damalige Innenminister Schily 2004 gegen anfänglichen Widerstand der Länder eingerichtet hatte, hat sich im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus bewährt. Er wird von den Sicherheitsbehörden nach wie vor als Hauptbedrohung eingestuft. Ein systematischer Unterschied zum GAR liegt in der Herkunft wesentlicher Informationen. Im Falle des islamistischen Terrors sind die Landesbehörden auf Meldungen ausländische Partnerdienste angewiesen. Im Falle der GAR wird es vor allem um Informationen gehen, die in den deutschen Bundesländern gewonnen werden.

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