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Bespitzelung von Journalisten Gericht schränkt Veröffentlichung des BND-Berichts ein

23.05.2006 ·  Der Bericht von Sonderermittler Schäfer darf nicht vollständig veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage eines Journalisten stattgegeben, der seine Persönlichkeitsrechte gefährdet sah.

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Der Bericht über die Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst wird nicht vollständig publik gemacht werden können. Das Verwaltungsgericht Berlin verbot dem Bundestag, Teile des Berichts des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer zu veröffentlichen, in denen es um den „Focus“-Redakteur Josef Hufelschulte geht.

Hufelschultes Klage gegen den Bundestag beziehungsweise dessen Parlamentarisches Kontrollgremium (PKG) sei stattgegeben worden.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Nach Auffassung des Gerichts ist die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten des Antragstellers rechtswidrig. Hierfür fehle eine gesetzliche Grundlage. Außerdem werde das im Grundgesetz garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Die 2. Kammer ließ eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

Das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes regele Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des PKG ausschließlich gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten beziehungsweise dem Deutschen Bundestag, nicht aber gegenüber Dritten, so das Gericht.

Grundsätzlich hatte das PKG für die Geheimdienste die Veröffentlichung des Berichts vergangene Woche beschlossen, wollte zuvor aber noch die Zustimmung von Betroffenen einholen.

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