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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Beschneidungsdebatte Nötiger Schmerz

 ·  Feministinnen erklärten die weibliche Beschneidung 1985 zur sexuellen Gewalt. Bei Jungen hat der Bundestag nun als rechtlich „zulässig“ definiert, was bei Mädchen als strafbar erachtet wird. Wo bleibt der Aufschrei der Gender-Forscher?

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (53)

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Jörn Hoos

Terre des Femmes

Terre des Femmes hat sich dazu geäußert:

Und allen, die gebetsmühlenartig darauf hinweisen, dass Beschneidung von Frauen nicht mit der von Männern zu vergleichen ist, sei gesagt, dass die weibliche Beschneidung zwar vor allem in ihren grausamsten Formen schlimmer ist als die männliche, beides liegt aber qualitativ in derselben Dimension. Selbst wenn die weibliche Beschneidung schlimmer ist, kann man wohl kaum daraus ableiten, dass die männliche nicht auch schlimm ist.

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Marie Louise

Wenn das auch noch ein Ausnahmegesetz für Andersartige wird

zusätzlich zu der Schächterei, dann besteht doch eindeutig ein öffentliches Interesse an Quälerei. Man sollte das dann nicht mehr im Hinterzimmer tun sondern öffentlich mit Ankündigung in der Tageszeitung, so dass jeder, den das antörnt, an diesem religiösen Ritual teilnehmen kann. Wen seine eigene Mutter zu so einem Ritual freigibt, der muss eine andere Einstellung zu der Welt gewinnen, als ein Kind, das von seiner Mutter geschützt wird.

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Günter Schenk

Hut ab, Volker Zastrow!

Diesem kompetenten Artikel ist in der Tat kaum etwas hinzuzufügen, wie auch der Mehrheit der hier veröffentlichten Leserzuschriften. Zum umfassenden Leserbrief Professor Rolf Verlegers, der in der Druckausgabe vom 14 Juli möchte ich aber erwidern, warum es für praktizierende Juden schwieriger sein sollte, sich von überkommenden aus Mythen, bzw. Regeln zu lösen, als dies bei den christlichen Kirchen ohne Verlust an religiöser Bindungskraft mit den seit der europäische Aufklärung vorgenommenen Entmythologisierungen (für die Protestanten: siehe Bultmann) möglich war und ist. Sollten die wesentlichen religiösen Glaubensfragen wirklich von archaischen Regeln abhängen? Das wäre ein schwaches Zeichen für die betroffenen Glaubensrichtungen. Die Ablehnung, ersatzweise von der Neugeborenen-Beschneidung von Jungen zur Beschneidung junger Erwachsender überzugehen, lässt jedoch ganz anderes vermuten: die beabsichtigte vorbeugende Einschränkung von Gewissensfreiheit des jungen Erwachsenen.

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otto sundt
otto sundt (drto) - 22.07.2012 22:11 Uhr

Unerträglich

Kritiker des Kölner Urteils werden von Foristen pauschal als Beschneidungsbefürworter verunglimpft. Vertreter muslimischer, aber besonders jüdischer Verbände werden als religiöse Lobby denunziert. Wenn sie feststellen, dass dieses Urteil jüdisches Leben in Deutschland unmöglich mache, wird ihnen von Foristen gesagt, dass dies genau die Absicht sei. Man entblödet sich nicht einmal den Verbandsvertretern mit dem antisemitischen Topos zu kommen, ihre Haltung würde noch den Antisemitismus der Deutschen befördern. Es ist mehr als Heuchelei, wenn hier jemand behauptet, es gehe ihm um das Wohl muslimischer oder jüdischer Kinder. Wenn im o.a. Artikel auf die Widersprüche des Feminismus hingewiesen wird, sollte man auch auf die widersprüchliche Haltung anderer MdB's und der Regierung hinweisen, die anscheinend nicht wissen, dass elterliche Sorge um Kinder nicht im GG, sondern auch in der Menschen- und Kinderrechtskonvention Vorrang vor dem Staat hat. Sagt übrigens ein Konfessionsloser.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 00:52 Uhr
Helga Zießler

Herr Sundt, Sie sagen: "... dass elterliche Sorge um Kinder nicht im GG,

... sondern auch in der Menschen- und Kinderrechtskonvention Vorrang vor dem Staat hat".

Das ist sehr richtig. Und liebende Eltern werden aus eben dieser Sorge stets danach trachten, ihrem Kind keinen Schaden und keinen Schmerz zuzufügen - oder verhindern, dass ihm solches zugefügt wird. Jedes andere Verhalten ist unnatürlich und nicht "normal" und geschieht nicht freiwillig, sondern aufgrund gesellschaftlich-religiöser Zwänge.

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Christoph Mueller

Jungenrechte stärken !

Ein kluger und anspruchsvoller Artikel von Herrn Zastrow, der sich allerdings im Anfangsteil für meinen Geschmack zu sehr in eine unberechtigte Jubelorgie auf den Feminismus versteigt. Schließlich hat der Feminismus auch zu einem erheblichen Teil ein einseitiges, männliches Täterbild in den Köpfen verankert, während Kindesmissbrauch und -misshandlungen durch Frauen geflissentlich unter den Teppich gekehrt worden sind, obwohl sie an der gewaltigen Mehrzahl aller derartigen Fälle schuldig sind.

Ich kann im Übrigen denjenigen nur zustimmen, die die offensichtlichen Schwierigkeiten, für Jungen das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit wie für Mädchen durchzusetzen, auf den noch immer viel zu schwach ausgeprägten Lobbyismus für Männerrechte zurückführen. Man muss aber betonen, dass es inzwischen eine immer größere Zahl von Männerrechtsvereinen gibt und es steht jedem frei, sich ihnen anzuschließen und dadurch den Kampf gegen die Genitalverstümmelung von Jungen zu unterstützen.

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Heinz Fromm
Heinz Fromm (gast007) - 22.07.2012 20:22 Uhr

Die männliche Genitalverstümmelung hatte einen glasklaren Zweck bei ihrer

Etablierung: Die Dämpfung und Eingrenzung der Sexualität durch Funktionseinschränkung der Glans als Libido-Zentralstück.

Den meisten sind die historischen Zusammenhänge nicht klar, daher hier ein cursus brevis zum Verständnis:

Die Sexualität wurde schon vor Moses zum Instrument der Machtausübung gemacht. Sie wurde verteufelt, ins Unkeusche pervertiert und weiter eingegrenzt: Das Gebot der Einehe, das Verbot des Ehebruchs und in nahtloser Folge der Zölibat als Komplettverzicht stehen in derselben Reihe.

Das alles diente der besseren Unterdrückung der Männer zwecks Einsatz für Kampf und Krieg. Wer herumlotterte, war ein schlechterer Krieger. Daher musste alles weg, was die Kriegsdiensttauglichkeit beeinträchtigen konnte. Der Sexualtrieb sollte in den Kampf als sadistischer Turbo mit eingebracht werden.

Wer das versteht, weiss, warum die Mächtigen (speziell zahlenmässig unterlegener Völker) auf die Kappung des Sexualtriebes einschliesslich Beschneidung so grossen Wert gelegt haben

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Georg Herold

Biologie und Religion sind zwei ganz verschiedene Baustellen

Beide Arten von Genitalverstümmelung sind in ihrer Wirkung auf das Gehirn gleich, im frühen Kindesalter sicherlich noch viel ausgeprägter als bei Erwachsenen. Sehr nachdenklich stimmende Berichte gibt es im Netz u.a. unter beschneiden-von jungen , die jeder lesen sollte, der hier die ungehinderte Ausübung jahrtausendealter Rituale im Namen der Religion verteidigt. Im Laufe der Menschheitsgeschichte gab es schon viele merkwürdige Bräuche, die irgendwann zugunsten weniger blutiger und einschneidender Erneuerungen aufgegeben wurden. Jeder Mensch sollte das Recht haben, seinem Glauben unversehrt zu folgen.

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Monika Lorenz

Es gibt ja offenbar verschiedene Verstümmelungs-Grade

in der Praxis der weiblichen Beschneidung im Islam.
Der Ehrlichkeit der Diskussion halber sei darauf hingewiesen, dass selbst bei uns Christen Schamlippen-"Korrekturen" (Verkleinerungen) erfolgen, freiwillig und gewollt natürlich, die bezeichnenderweise unter dem Titel "Schönheits-Operationen" laufen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 23.07.2012 13:27 Uhr
Karsten Bender
Karsten Bender (Kasmo) - 23.07.2012 13:27 Uhr

aber nicht bei Kindern

Schönheitsoperationen bei Erwachsenen sind unstrittig, auch eine Beschneidung wäre erlaubt. Denn da entscheidet ein Volljähriger über seinen eigenen Körper. Hier geht es aber darum, ob ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Schutzbefohlenen legal ist, und da hat das Kölner Landgericht meiner Meinung nach zutreffend entschieden, daß dies nicht der Fall ist. Eine aus der religiören Befindlichkeit der Eltern heraus vorgenommene Verstümmelung eines Kindes sollte strafbar sein, im Übrigen unabhängig davon, ob die Tat im In- oder Ausland durchgeführt wird.

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Oliver Ginsberg

Erschreckend ist die arrogante Selbstgewissheit der Beschneidungsbefürworter

Es ist erschreckend, wieviel namhafte Journalisten das Kölner Urteil als provinziell und lachhaft abtun. Die Arroganz, die bisweilen in der Verteidigung der Beschneidung zu Tage tritt und die offensichtlich auch das Denk- und Empathievermögen großer Teile des Parlaments anästhesieren konnte benötigt gerade von aufgeklärter Seite deutliche Kritik, bevor rechtsradikale Spinner im weitverbreiteten Unbehagen an der Tradition der Beschneidung einen Resonanzboden für ihre Thesen finden, die ohnehin immer und überall eine jüdische Weltverschwörung sehen.

Es geht nicht nur um die körperliche Unversehrtheit sondern auch um die Verteidigung der Religionsfreiheit von Kindern, indem diese mindestens bis zum 14. Lebensjahr von einer nicht mehr rückgängig zu machender "Zwangseingemeindung" durch Beschneidung verschont bleiben.

Es gibt bereits in beiden betroffenen Religionen Ansätze von symbolischen Formen einer Willkommensheißung im Gemeindeleben (z.B. Brit Shalom"). Diese gilt es zu unterstützen

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 01:06 Uhr
Helga Zießler

Noch schlimmer und ein Zeichen von geistiger Armut

... aber ist es, dass unsere sogenannte Kanzlerin diese ganze Diskussion als "Kasperkram" abtut!

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Holger Postulart

Besser alte Zöpfe als 8 Tage alte Vorhäute abschneiden?

Ja - sobald es gegen Leib und Leben geht, sollte das Recht auf körperliche Unversehrtheit Vorrang vor allem anderen haben. In Sachen weiblicher Genitalverstümmelung wird es konsequent gehandhabt. Ein Dank an den Autor für seine klare Darstellung.
Ein Vergleich mit weiblicher Genitalverstümmelung ist nicht zynisch sondern angebracht, wenn die 4-Typen-Differenzierung der WHO berücksichtigt wird. Keiner kommt auf die Idee, die Infibulation (Typ 3) mit der Zirkumzision zu vergleichen. Die "milde Sunna" (zu Typ 1 gehörend) ist durchaus vergleichbar. Hier wird die Klitorisvorhaut entfernt. Milde Sunna und das "Pricken" (Typ 4), Stechen mit einer Nadel in das Genitalgewebe, fallen überall und in allen gesetzlichen Regelungen unter "Genitalverstümmelung". Wo ist der Unterschied? Gesundes Genitalgewebe wird aus nicht medizinischen Gründen entfernt; Komplikationen und Folgeschäden sind möglich.
Nach einem heutigen Artikel im Guardian (>740 Kommentare) wären wir übrigens keine Komiker-Nation...

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Gino Bartali

Immer schön draufhauen!

Anstatt den üblichen Dreck auf die Kirche zu werfen, hätte der sprachgewandte Kommentator durchaus von Verbrechen (und Mitwisserschaften) Einzelner und nicht "der katholischen Kirche" schreiben können. In anderen Zusammenhängen vermeiden wir doch solche Pauschalisierungen, oder?

Und was "christianisierte Beschneidung" angeht: Christliche Missionen sind in Afrika sind i.d.R. die einzige Bastion im Kampf gegen Mädchenbeschneidung - von ehrenamtlichen (Ordens-)Schwestern oft unter enormen Verfolgungen geleitet und von den laizistischen Regierungen lange Zeit komplett im Stich gelassen.

Was soll die ständige Polemik?

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Detlev Beutner

Bleibt die Frage, wie es zu dieser paradoxen unterschiedlichen Wertung kommen kann

Als Unterscheidungsmerkmale fallen zwei Dinge ins Auge: Das Geschlecht, aber auch der Ort, über den wir reden.

Beim Geschlecht liegt es nahe, dass hier ein unangenehmes Männerbild Wiederauferstehung feiert ("Ein Indianer kennt keinen Schmerz!"). Zu weiteren Punkten gibt der Artikel ja etwas her.

Beim Ort ist zu befürchten, dass die kategorische Ablehnung (der ich ausdrücklich zustimme!) der Beschneidung von Mädchen (in Afrika) auch einem gewissen Kulturchauvinismus entspringt: Es fällt wohl leichter, eine Handlung "bei den Unzivilisierten" kompromisslos ins Fadenkreuz zu nehmen als die gleiche Handlung, wenn sie im eigenen "zivilisierten" Kulturkreis tradiert ist, wenn sie in der Mitte des "wir" irgendwo verankert ist.

Am Ende ist die Frage aber: "Finger weg von den Genitalien kleiner Kinder!" oder "Skalpell frei!". Hü oder hott.

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Karl Dietrich Naumann

Etwas fehlt bei den Errungenschaften den Feministinnen !

Die Abtreibung und Tötung gesunder Embryonen bleibt straffrei ! Das ist doch eine ganz
andere Dimension als Sexualverstümmelungen !

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Joachim Trettin

Innere Erneuerung ist erstrebenswert

Es schadet zwar nicht, auch auf Feministinnen und Gender in diesem Zusammenhang hinzuweisen.
Aber darob darf die wesentliche Frage nicht vergessen werden, inwieweit ein Beitrag dazu geleistet wird, die reformistischen Anstrengungen innerhalb des Judentums zu beflügeln und die Erkenntnis weiter reifen zu lassen, wie umfänglich der Nachholbedarf inzwischen geworden ist.

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Anna Domin
Anna Domin (annasbest) - 22.07.2012 14:58 Uhr

Ein erstklassiger Artikel

Danke Herr Zastrow, Danke FAZ !
Wissenschaftlich, sachlich, spannend und präzise ist diese Würdigung für das Engagement der Feministinnen. Es ist für mich ein Aufruf, nicht nachzulassen und wach zu bleiben in der Arbeit für eine bessere Gesellschaft für uns alle. Liberté, solidarité, egalité ! Religionsfreiheit ja, aber zuvor kommen die Menschenrechte und damit das Recht auf Unversehrtheit.

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Michael Dr. Balke

Grundgesetz mit seinen Grundrechten steht eindeutig über den Religionen

Ein großartiger Artikel von Herrn Zastrow! Denn: Die Resolution des Bundestags zur Knaben-Zwangsbeschneidung verstößt eindeutig gegen unser Grundgesetz (GG). Die Damen und Herren Gesetzgeber missachten das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und sein Selbstbestimmungsrecht einschließlich seiner künftig auszuübenden Religionsfreiheit. Außerdem werden übersehen die Spezialvorschriften der Artikel 140 GG, Artikel 136 Absätze 1 und 4 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919, nach denen Folgendes geregelt ist “Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt”. Und: “Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden”. Die Knaben-Zwangsbeschneidung und die Resolution des Bundestags dazu sind also aus mehreren Gründen verfassungswidrig.

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Peter Gebhardt

Religionsfreiheit

"...alles was männlich ist, soll bei euch beschnitten werden; und zwar sollt ihr am Fleisch eurer Vorhaut beschnitten werden!" Das steht so im 1. Mose 17. Kapitel Vers 10 und ist das Bundeszeichen zwischen Gott und Abraham. Man mag das für archaisch halten, es ist für gläubige Juden und Muslime eine verbindlicher Teil ihrer Religionsausübung. - Auf der anderen Seite ist es natürlich problematisch, wenn in einer modernen Gesellschaft, in der die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten des Einzelnen ein sehr hohes Gut sind, an einem Kind eine nicht notwendige Operation mit irreversiblen Folgen ausgeführt wird. Man kann das Dilemma wahrscheinlich nur so lösen indem der Tatbestand der Körperverletzung anerkannt wird, von einer strafrechtlichen Verfolgung aber abgesehen wird. Das ist zwar für Juden und Muslime keine Ideallösung, das Bekenntnis zu einer Religion war wohl zu keiner Zeit ohne Konsequenzen, wenn es sich dem Zeitgeist in die Quere stellt. Dazu gibt es eine Fülle von akt. Beisp.

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Stephan Grandke

JA! ICH WILL EINER KOMIKERNATION ANGEHÖREN!

wenn es dem Schutz von Kindern, egal ob Junge oder Mädchen, dient!
Vielen Dank Herr Zastrow für Ihre klaren Worte.

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sabine zmasek
sabine zmasek (szmasek) - 22.07.2012 14:16 Uhr

endlich

Endlich wird über die Rechte der Kinder gesprochen! Herzlichen Dank. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist unantastbar. Wehrlose Säuglinge brauchen den Schutz der Gesellschaft. Niemand hat das Recht ein Kind zu verletzen.

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Juan Llamazares
Juan Llamazares (Llamaj) - 22.07.2012 14:16 Uhr

Kein besonders hillfreicher Beitrag.

Bei der weiblichen Beschneidung werden die kompletten äußeren weiblichen Geschlechtsorgane entfernt. Bei der männlichen Beschneidung die Vorhaut und nicht der Penis. Männliche und weibliche Beschneidung einfach gleichzusetzen ist für die Debatte nicht hilfreich sondern grenzt eher an Bösartigkeit. Besonders lächerlich wenn man bedenkt daß die WHO 2007 die männliche Beschneidung sogar als Präventionsmaßnahme gegen HIV empfohlen hat.

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Jahrgang 1958, verantwortlicher Redakteur für Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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