21.07.2012 · Feministinnen erklärten die weibliche Beschneidung 1985 zur sexuellen Gewalt. Bei Jungen hat der Bundestag nun als rechtlich „zulässig“ definiert, was bei Mädchen als strafbar erachtet wird. Wo bleibt der Aufschrei der Gender-Forscher?
Von Volker ZastrowRichtlinien für Lesermeinungen
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Terre des Femmes hat sich dazu geäußert:
Und allen, die gebetsmühlenartig darauf hinweisen, dass
Beschneidung von Frauen nicht mit der von Männern zu vergleichen
ist, sei gesagt, dass die weibliche Beschneidung zwar vor allem in ihren
grausamsten Formen schlimmer ist als die männliche, beides liegt
aber qualitativ in derselben Dimension. Selbst wenn die weibliche
Beschneidung schlimmer ist, kann man wohl kaum daraus ableiten, dass die
männliche nicht auch schlimm ist.
Wenn das auch noch ein Ausnahmegesetz für Andersartige wird
zusätzlich zu der Schächterei, dann besteht doch eindeutig ein öffentliches Interesse an Quälerei. Man sollte das dann nicht mehr im Hinterzimmer tun sondern öffentlich mit Ankündigung in der Tageszeitung, so dass jeder, den das antörnt, an diesem religiösen Ritual teilnehmen kann. Wen seine eigene Mutter zu so einem Ritual freigibt, der muss eine andere Einstellung zu der Welt gewinnen, als ein Kind, das von seiner Mutter geschützt wird.
Diesem kompetenten Artikel ist in der Tat kaum etwas hinzuzufügen, wie auch der Mehrheit der hier veröffentlichten Leserzuschriften. Zum umfassenden Leserbrief Professor Rolf Verlegers, der in der Druckausgabe vom 14 Juli möchte ich aber erwidern, warum es für praktizierende Juden schwieriger sein sollte, sich von überkommenden aus Mythen, bzw. Regeln zu lösen, als dies bei den christlichen Kirchen ohne Verlust an religiöser Bindungskraft mit den seit der europäische Aufklärung vorgenommenen Entmythologisierungen (für die Protestanten: siehe Bultmann) möglich war und ist. Sollten die wesentlichen religiösen Glaubensfragen wirklich von archaischen Regeln abhängen? Das wäre ein schwaches Zeichen für die betroffenen Glaubensrichtungen. Die Ablehnung, ersatzweise von der Neugeborenen-Beschneidung von Jungen zur Beschneidung junger Erwachsender überzugehen, lässt jedoch ganz anderes vermuten: die beabsichtigte vorbeugende Einschränkung von Gewissensfreiheit des jungen Erwachsenen.
Kritiker des Kölner Urteils werden von Foristen pauschal als Beschneidungsbefürworter verunglimpft. Vertreter muslimischer, aber besonders jüdischer Verbände werden als religiöse Lobby denunziert. Wenn sie feststellen, dass dieses Urteil jüdisches Leben in Deutschland unmöglich mache, wird ihnen von Foristen gesagt, dass dies genau die Absicht sei. Man entblödet sich nicht einmal den Verbandsvertretern mit dem antisemitischen Topos zu kommen, ihre Haltung würde noch den Antisemitismus der Deutschen befördern. Es ist mehr als Heuchelei, wenn hier jemand behauptet, es gehe ihm um das Wohl muslimischer oder jüdischer Kinder. Wenn im o.a. Artikel auf die Widersprüche des Feminismus hingewiesen wird, sollte man auch auf die widersprüchliche Haltung anderer MdB's und der Regierung hinweisen, die anscheinend nicht wissen, dass elterliche Sorge um Kinder nicht im GG, sondern auch in der Menschen- und Kinderrechtskonvention Vorrang vor dem Staat hat. Sagt übrigens ein Konfessionsloser.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 00:52 UhrHerr Sundt, Sie sagen: "... dass elterliche Sorge um Kinder nicht im GG,
... sondern auch in der Menschen- und Kinderrechtskonvention Vorrang vor
dem Staat hat".
Das ist sehr richtig. Und liebende Eltern werden aus eben dieser Sorge
stets danach trachten, ihrem Kind keinen Schaden und keinen Schmerz
zuzufügen - oder verhindern, dass ihm solches zugefügt wird.
Jedes andere Verhalten ist unnatürlich und nicht "normal"
und geschieht nicht freiwillig, sondern aufgrund
gesellschaftlich-religiöser Zwänge.
Ein kluger und anspruchsvoller Artikel von Herrn Zastrow, der sich
allerdings im Anfangsteil für meinen Geschmack zu sehr in eine
unberechtigte Jubelorgie auf den Feminismus versteigt. Schließlich
hat der Feminismus auch zu einem erheblichen Teil ein einseitiges,
männliches Täterbild in den Köpfen verankert,
während Kindesmissbrauch und -misshandlungen durch Frauen
geflissentlich unter den Teppich gekehrt worden sind, obwohl sie an der
gewaltigen Mehrzahl aller derartigen Fälle schuldig sind.
Ich kann im Übrigen denjenigen nur zustimmen, die die
offensichtlichen Schwierigkeiten, für Jungen das gleiche Recht auf
körperliche Unversehrtheit wie für Mädchen durchzusetzen,
auf den noch immer viel zu schwach ausgeprägten Lobbyismus für
Männerrechte zurückführen. Man muss aber betonen, dass es
inzwischen eine immer größere Zahl von
Männerrechtsvereinen gibt und es steht jedem frei, sich ihnen
anzuschließen und dadurch den Kampf gegen die
Genitalverstümmelung von Jungen zu unterstützen.
Die männliche Genitalverstümmelung hatte einen glasklaren Zweck bei ihrer
Etablierung: Die Dämpfung und Eingrenzung der Sexualität durch
Funktionseinschränkung der Glans als Libido-Zentralstück.
Den meisten sind die historischen Zusammenhänge nicht klar, daher
hier ein cursus brevis zum Verständnis:
Die Sexualität wurde schon vor Moses zum Instrument der
Machtausübung gemacht. Sie wurde verteufelt, ins Unkeusche
pervertiert und weiter eingegrenzt: Das Gebot der Einehe, das Verbot des
Ehebruchs und in nahtloser Folge der Zölibat als Komplettverzicht
stehen in derselben Reihe.
Das alles diente der besseren Unterdrückung der Männer zwecks
Einsatz für Kampf und Krieg. Wer herumlotterte, war ein
schlechterer Krieger. Daher musste alles weg, was die
Kriegsdiensttauglichkeit beeinträchtigen konnte. Der Sexualtrieb
sollte in den Kampf als sadistischer Turbo mit eingebracht werden.
Wer das versteht, weiss, warum die Mächtigen (speziell
zahlenmässig unterlegener Völker) auf die Kappung des
Sexualtriebes einschliesslich Beschneidung so grossen Wert gelegt haben
Biologie und Religion sind zwei ganz verschiedene Baustellen
Beide Arten von Genitalverstümmelung sind in ihrer Wirkung auf das Gehirn gleich, im frühen Kindesalter sicherlich noch viel ausgeprägter als bei Erwachsenen. Sehr nachdenklich stimmende Berichte gibt es im Netz u.a. unter beschneiden-von jungen , die jeder lesen sollte, der hier die ungehinderte Ausübung jahrtausendealter Rituale im Namen der Religion verteidigt. Im Laufe der Menschheitsgeschichte gab es schon viele merkwürdige Bräuche, die irgendwann zugunsten weniger blutiger und einschneidender Erneuerungen aufgegeben wurden. Jeder Mensch sollte das Recht haben, seinem Glauben unversehrt zu folgen.
Es gibt ja offenbar verschiedene Verstümmelungs-Grade
in der Praxis der weiblichen Beschneidung im Islam.
Der Ehrlichkeit der Diskussion halber sei darauf hingewiesen, dass
selbst bei uns Christen Schamlippen-"Korrekturen"
(Verkleinerungen) erfolgen, freiwillig und gewollt natürlich, die
bezeichnenderweise unter dem Titel
"Schönheits-Operationen" laufen.
aber nicht bei Kindern
Schönheitsoperationen bei Erwachsenen sind unstrittig, auch eine Beschneidung wäre erlaubt. Denn da entscheidet ein Volljähriger über seinen eigenen Körper. Hier geht es aber darum, ob ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Schutzbefohlenen legal ist, und da hat das Kölner Landgericht meiner Meinung nach zutreffend entschieden, daß dies nicht der Fall ist. Eine aus der religiören Befindlichkeit der Eltern heraus vorgenommene Verstümmelung eines Kindes sollte strafbar sein, im Übrigen unabhängig davon, ob die Tat im In- oder Ausland durchgeführt wird.
Erschreckend ist die arrogante Selbstgewissheit der Beschneidungsbefürworter
Es ist erschreckend, wieviel namhafte Journalisten das Kölner
Urteil als provinziell und lachhaft abtun. Die Arroganz, die bisweilen
in der Verteidigung der Beschneidung zu Tage tritt und die
offensichtlich auch das Denk- und Empathievermögen großer
Teile des Parlaments anästhesieren konnte benötigt gerade von
aufgeklärter Seite deutliche Kritik, bevor rechtsradikale Spinner
im weitverbreiteten Unbehagen an der Tradition der Beschneidung einen
Resonanzboden für ihre Thesen finden, die ohnehin immer und
überall eine jüdische Weltverschwörung sehen.
Es geht nicht nur um die körperliche Unversehrtheit sondern auch um
die Verteidigung der Religionsfreiheit von Kindern, indem diese
mindestens bis zum 14. Lebensjahr von einer nicht mehr
rückgängig zu machender "Zwangseingemeindung" durch
Beschneidung verschont bleiben.
Es gibt bereits in beiden betroffenen Religionen Ansätze von
symbolischen Formen einer Willkommensheißung im Gemeindeleben
(z.B. Brit Shalom"). Diese gilt es zu unterstützen
Noch schlimmer und ein Zeichen von geistiger Armut
... aber ist es, dass unsere sogenannte Kanzlerin diese ganze Diskussion als "Kasperkram" abtut!
Besser alte Zöpfe als 8 Tage alte Vorhäute abschneiden?
Ja - sobald es gegen Leib und Leben geht, sollte das Recht auf
körperliche Unversehrtheit Vorrang vor allem anderen haben. In
Sachen weiblicher Genitalverstümmelung wird es konsequent
gehandhabt. Ein Dank an den Autor für seine klare Darstellung.
Ein Vergleich mit weiblicher Genitalverstümmelung ist nicht zynisch
sondern angebracht, wenn die 4-Typen-Differenzierung der WHO
berücksichtigt wird. Keiner kommt auf die Idee, die Infibulation
(Typ 3) mit der Zirkumzision zu vergleichen. Die "milde Sunna"
(zu Typ 1 gehörend) ist durchaus vergleichbar. Hier wird die
Klitorisvorhaut entfernt. Milde Sunna und das "Pricken" (Typ
4), Stechen mit einer Nadel in das Genitalgewebe, fallen überall
und in allen gesetzlichen Regelungen unter
"Genitalverstümmelung". Wo ist der Unterschied? Gesundes
Genitalgewebe wird aus nicht medizinischen Gründen entfernt;
Komplikationen und Folgeschäden sind möglich.
Nach einem heutigen Artikel im Guardian (>740 Kommentare) wären
wir übrigens keine Komiker-Nation...
Anstatt den üblichen Dreck auf die Kirche zu werfen, hätte der
sprachgewandte Kommentator durchaus von Verbrechen (und
Mitwisserschaften) Einzelner und nicht "der katholischen
Kirche" schreiben können. In anderen Zusammenhängen
vermeiden wir doch solche Pauschalisierungen, oder?
Und was "christianisierte Beschneidung" angeht: Christliche
Missionen sind in Afrika sind i.d.R. die einzige Bastion im Kampf gegen
Mädchenbeschneidung - von ehrenamtlichen (Ordens-)Schwestern oft
unter enormen Verfolgungen geleitet und von den laizistischen
Regierungen lange Zeit komplett im Stich gelassen.
Was soll die ständige Polemik?
Bleibt die Frage, wie es zu dieser paradoxen unterschiedlichen Wertung kommen kann
Als Unterscheidungsmerkmale fallen zwei Dinge ins Auge: Das Geschlecht,
aber auch der Ort, über den wir reden.
Beim Geschlecht liegt es nahe, dass hier ein unangenehmes
Männerbild Wiederauferstehung feiert ("Ein Indianer kennt
keinen Schmerz!"). Zu weiteren Punkten gibt der Artikel ja etwas her.
Beim Ort ist zu befürchten, dass die kategorische Ablehnung (der
ich ausdrücklich zustimme!) der Beschneidung von Mädchen (in
Afrika) auch einem gewissen Kulturchauvinismus entspringt: Es fällt
wohl leichter, eine Handlung "bei den Unzivilisierten"
kompromisslos ins Fadenkreuz zu nehmen als die gleiche Handlung, wenn
sie im eigenen "zivilisierten" Kulturkreis tradiert ist, wenn
sie in der Mitte des "wir" irgendwo verankert ist.
Am Ende ist die Frage aber: "Finger weg von den Genitalien kleiner
Kinder!" oder "Skalpell frei!". Hü oder hott.
Etwas fehlt bei den Errungenschaften den Feministinnen !
Die Abtreibung und Tötung gesunder Embryonen bleibt straffrei !
Das ist doch eine ganz
andere Dimension als Sexualverstümmelungen !
Innere Erneuerung ist erstrebenswert
Es schadet zwar nicht, auch auf Feministinnen und Gender in diesem
Zusammenhang hinzuweisen.
Aber darob darf die wesentliche Frage nicht vergessen werden, inwieweit
ein Beitrag dazu geleistet wird, die reformistischen Anstrengungen
innerhalb des Judentums zu beflügeln und die Erkenntnis weiter
reifen zu lassen, wie umfänglich der Nachholbedarf inzwischen
geworden ist.
Danke Herr Zastrow, Danke FAZ !
Wissenschaftlich, sachlich, spannend und präzise ist diese
Würdigung für das Engagement der Feministinnen. Es ist
für mich ein Aufruf, nicht nachzulassen und wach zu bleiben in der
Arbeit für eine bessere Gesellschaft für uns alle.
Liberté, solidarité, egalité ! Religionsfreiheit
ja, aber zuvor kommen die Menschenrechte und damit das Recht auf Unversehrtheit.
Grundgesetz mit seinen Grundrechten steht eindeutig über den Religionen
Ein großartiger Artikel von Herrn Zastrow! Denn: Die Resolution
des Bundestags zur Knaben-Zwangsbeschneidung verstößt
eindeutig gegen unser Grundgesetz (GG). Die Damen und Herren Gesetzgeber
missachten das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und
sein Selbstbestimmungsrecht einschließlich seiner künftig
auszuübenden Religionsfreiheit. Außerdem werden
übersehen die Spezialvorschriften der Artikel 140 GG, Artikel 136
Absätze 1 und 4 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.8.1919, nach
denen Folgendes geregelt ist “Die bürgerlichen und
staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die
Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch
beschränkt”. Und: “Niemand darf zu einer kirchlichen
Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen
Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform
gezwungen werden”. Die Knaben-Zwangsbeschneidung und die
Resolution des Bundestags dazu sind also aus mehreren Gründen
verfassungswidrig.
"...alles was männlich ist, soll bei euch beschnitten werden; und zwar sollt ihr am Fleisch eurer Vorhaut beschnitten werden!" Das steht so im 1. Mose 17. Kapitel Vers 10 und ist das Bundeszeichen zwischen Gott und Abraham. Man mag das für archaisch halten, es ist für gläubige Juden und Muslime eine verbindlicher Teil ihrer Religionsausübung. - Auf der anderen Seite ist es natürlich problematisch, wenn in einer modernen Gesellschaft, in der die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten des Einzelnen ein sehr hohes Gut sind, an einem Kind eine nicht notwendige Operation mit irreversiblen Folgen ausgeführt wird. Man kann das Dilemma wahrscheinlich nur so lösen indem der Tatbestand der Körperverletzung anerkannt wird, von einer strafrechtlichen Verfolgung aber abgesehen wird. Das ist zwar für Juden und Muslime keine Ideallösung, das Bekenntnis zu einer Religion war wohl zu keiner Zeit ohne Konsequenzen, wenn es sich dem Zeitgeist in die Quere stellt. Dazu gibt es eine Fülle von akt. Beisp.
JA! ICH WILL EINER KOMIKERNATION ANGEHÖREN!
wenn es dem Schutz von Kindern, egal ob Junge oder Mädchen, dient!
Vielen Dank Herr Zastrow für Ihre klaren Worte.
Endlich wird über die Rechte der Kinder gesprochen! Herzlichen Dank. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist unantastbar. Wehrlose Säuglinge brauchen den Schutz der Gesellschaft. Niemand hat das Recht ein Kind zu verletzen.
Kein besonders hillfreicher Beitrag.
Bei der weiblichen Beschneidung werden die kompletten äußeren weiblichen Geschlechtsorgane entfernt. Bei der männlichen Beschneidung die Vorhaut und nicht der Penis. Männliche und weibliche Beschneidung einfach gleichzusetzen ist für die Debatte nicht hilfreich sondern grenzt eher an Bösartigkeit. Besonders lächerlich wenn man bedenkt daß die WHO 2007 die männliche Beschneidung sogar als Präventionsmaßnahme gegen HIV empfohlen hat.
Volker Zastrow Jahrgang 1958, verantwortlicher Redakteur für Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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