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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Beschneidungs-Urteil „Eindimensionale Rechtsprechung“

 ·  Das Kölner Urteil, das die religiöse Beschneidung von Jungen als Körperverletzung wertet, stößt auf Kritik bei Juden und Muslimen, aber auch bei den großen Kirchen. Laut Bundestagspräsident Lammert (CDU) ist "das letzte Wort“ noch nicht gesprochen.

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© dpa Chirugische Instrumente für eine jüdische Beschneidungs-Zeremonie: Ein harmloser Eingriff?

Das Kölner Urteil, das die religiös motivierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung wertet, stößt auf Kritik bei Juden und Muslimen, aber auch bei den großen Kirchen.

Nach dem Zentralrat der Juden äußerten am Mittwoch auch der Zentralrat der Muslime Kritik am Urteil. Das sei ein „eklatanter und unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Mazyek. Außerdem werde eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstehen. Eine „eindimensionale Rechtsprechung“ verfestige „Vorurteile und Klischees“ bei diesem Thema. Die Beschneidung der Jungen sei Bestandteil muslimischer Tradition und sei „für die Kinder und späteren Erwachsenen“ nur vorteilhaft.

„Äußerst befremdlich“

Der Aachener Bischof Mussingoff, für die Deutsche Bischofskonferenz für die Beziehungen zum Judentum zuständig, bezeichnete das Urteil als „äußerst befremdlich“. Es müsse „möglichst schnell Rechtsklarheit hergestellt und die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sichergestellt“ werden. Der Präsident des EKD-Kirchenamts Anke äußerte, das Gericht habe es versäumt, in angemessener Weise Religionsfreiheit und Erziehungsrecht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuwägen.

Bundestagspräsident Lammert (CDU) sagte, dass in der Sache „nicht das letzte Wort“ gesprochen sei. Es gebe erst ein „erstinstanzliches Urteil“, er sehe, was das Recht auf Religionsfreiheit anbelange, der Entwicklung mit „großer Gelassenheit“ entgegen.

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Beck, sagte hingegen: „Ich glaube, wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob wir die Religionsfreiheit der jüdischen und muslimischen Gemeinschaft gesetzlich besser schützen müssen.“ Die Rechtsprechung des Kölner Landgerichts erscheine ihm „mehr als fragwürdig“.

Nach Ansicht von Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sollen Beschneidungen an Jungen legal bleiben. Sie forderte eine „konstruktive Lösung, die diesen uralten jüdischen und muslimischen Brauch legalerweise ermöglicht“.


 

Quelle: löw./ sat../ bin.; F.A.Z.
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