Das Credo des Rechtsstaates: Der Staat gewährt die Religionsfreiheit, nicht die Religion begründet die Staatlichkeit. Daher mussten die Staaten religiöse Rechtfertigungen nicht achten, als sie in weltweitem Einvernehmen die Geschlechtsverstümmelung von Mädchen verboten. Und deshalb hat das Kölner Landgericht recht, wenn es jetzt mit kluger Begründung die religiös gesteuerte Beschneidung minderjähriger Jungen als Straftat wertet.
Die Berufung der Eltern auf ihre Religionsfreiheit ist nachrangig, denn sie schränken mit vollzogener Beschneidung die Religionsfreiheit ihres Sohnes unwiederbringlich ein. Wäre der Akt rechtlich erlaubt, so müsste der Staat zwischen religiös tradierten und individuell motivierten Körperverletzungen unheilbarer Art unterscheiden.
Der Rechtsstaat muss jedoch gerecht gegenüber jedermann sein und muss daher auch Kinder vor ihren Eltern und deren Überzeugungen in Schutz nehmen, falls die Kinder - ob Mädchen oder Jungen - die Folgen nicht bis zur Volljährigkeit auswachsen können. Das gesellschaftspolitisch höchst heikle Urteil ist rechtsstaatlich unumgänglich.
Traditionalisten sind nicht bereit Ihrem Credo des Rechtsstaats zu
folgen, dh ein Fall fürs Gericht
Jürgen M. Backhaus (dijmb)
- 28.06.2012, 11:37 Uhr
kulturellen und religiösen Mist wird man leider nur schwer los
Andreas Klauer (aklauer)
- 28.06.2012, 01:53 Uhr
befremdlich
Björn Sutterer (besutter)
- 28.06.2012, 01:07 Uhr
Falsch
Günter Reinert (guennicologne56)
- 28.06.2012, 00:30 Uhr
Eine vollzogene Beschneidung
philipp tomas (sandmann_hh)
- 28.06.2012, 00:25 Uhr