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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Beschneidung Gezählt, gewogen und am Ende geteilt

 ·  Keine Fraktion im Bundestag ist in der Frage der Beschneidung so gespalten wie die der Grünen. Dabei geht es nicht nur um inhaltliche Kritik - viele empfinden den Prozess der Meinungsbildung als zu sehr „von oben gesteuert“.

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Wohl in keiner der Bundestagsfraktionen ist der gemeinsame Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP zur Beschneidung minderjähriger Jungen so kontrovers diskutiert worden wie bei den Grünen. Als Folge dieser Debatte verzichtete die Führung der Fraktion in der vergangenen Woche darauf, sich – wie ursprünglich geplant – an dem fraktionsübergreifenden Antrag zu beteiligen. Auch das Abstimmungsergebnis im Bundestag vom Donnerstag spiegelt die Auseinandersetzungen in der Grünen-Fraktion wider. 25 Jastimmen, zwölf Neinstimmen sowie 35 Enthaltungen wurden gezählt.

Der vom Bundestag schließlich beschlossene Antrag fordert die Bundesregierung auf, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beschneidung von Jungen straffrei stellt. Vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Köln, das religiös motivierte Beschneidung als Körperverletzung wertete. Mit ihrem Beschluss wollte die Bundestagsmehrheit ein Signal an die in- und ausländische Öffentlichkeit senden, dass in Deutschland muslimisches und jüdisches Leben weiterhin möglich sei. Auch wollte sie die seit dem Gerichtsurteil vorherrschende Verunsicherung der Ärzteschaft beenden.

Bei den Grünen wurde Kritik in der Sache wie auch am Vorgehen laut. Bei der inhaltlichen Debatte standen sich die sogenannten Kinderrechtsverfechter und diejenigen gegenüber, welche die Beschneidung als wichtiges Element einer freien Religionsausübung ansehen. Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer und auch menschenrechtspolitischer Sprecher der Fraktion, befürwortete den Entschließungsantrag der anderen Fraktionen.

In der Aussprache im Bundestag sagte Beck, es bestehe ein Grundrechtekonflikt zwischen der Religionsfreiheit auf der einen und der körperlichen Unversehrtheit des Kindes auf der anderen Seite. In dieser Abwägung räumte er der Beschneidung als „erstem Befehl Gottes“ einen „sehr hohen“ Stellenwert ein. Er sprach sich dafür aus, dass die Eltern das Recht haben sollten, im Sinne des Wohls ihres Kindes über die Beschneidung zu entscheiden. Beck führte aus, das Kindeswohl umfasse mehr als bloß körperliche Unversehrtheit. Zu ihm gehöre auch das Recht des Kindes, als Mitglied der Religionsgemeinschaft seiner Eltern aufzuwachsen.

Eingriff mit „niedriger Eingriffstiefe“

Beck und andere Beschneidungsbefürworter bei den Grünen führten in einer gemeinsamen persönlichen Erklärung weiterhin aus, dass es sich bei der Beschneidung um einen Eingriff mit „niedriger Eingriffstiefe“ handle, der auch aufgrund hygienischer oder prophylaktischer Überlegungen durchgeführt werde. Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour sprach sich ebenfalls in einer persönlichen Erklärung für eine rechtliche Regelung der Beschneidung von Jungen aus. Für die Angehörigen jüdischer oder muslimischer Religionsgemeinschaften sei die Beschneidung „essentielles Element“ ihrer religiösen Identität. Nouripour gab zu bedenken, würden Beschneidungen nicht legal sein, könnten sie womöglich künftig in den „sprichwörtlichen Hinterzimmern“ vorgenommen werden.

Die Gegenposition vertrat unter anderen die Abgeordnete Katja Dörner. Als kinder- und familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion fasste sie den Begriff Kindeswohl weitaus enger und stimmte gegen den Entschließungsantrag. Zusammen mit 13 weiteren Grünen-Abgeordneten legte auch sie ihre Haltung in einer persönlichen Erklärung dar. Darin hieß es, dass „religiöse Riten keinesfalls einseitig Vorrang vor dem Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit haben dürfen“.

Auch der Grünen-Abgeordnete Memet Kili weist das von Beschneidungsbefürwortern vorgebrachte Argument zurück, dass auch hygienische oder prophylaktische Gründe für eine Beschneidung sprächen. Dies sei eine Vermengung der Argumente und somit nicht hilfreich in der Debatte. Er verstehe nicht, warum eine Beschneidung zur HIV-Vorbeugung schon im Säuglingsalter nötig sein solle – wenn dies das Argument sei, könne man sie auch erst beim Erreichen der Geschlechtsreife durchführen. Er selbst sei dankbar für die Diskussionen, die das Gerichtsurteil ausgelöst habe, sagt Kili. Auch bei seinen eigenen Kindern wolle er als Vater keine „schnelle Entscheidung“ treffen.

Auch der Prozess der Meinungsbildung wurde bei den Grünen zum Thema gemacht. Vielen Abgeordneten erschien die Diskussion zu kurz und zu sehr „von oben gesteuert“, und zwar sowohl in der Fraktion wie auch in der parlamentarischen Debatte. Die Beschneidungen waren fraktionsintern erst durch einen „Zwischenruf“ – ein etwa zwei Seiten langes, Beschneidungen befürwortendes Papier – zum Thema geworden. Verfasser waren Volker Beck, die Fraktionsvorsitzende Renate Künast und andere Fraktionsmitglieder. Das habe zu „Unbehagen in der Fraktion“ geführt, heißt es rückblickend. Viele Abgeordneten hätten sich „vor vollendete Tatsachen“ gestellt gesehen.

Beschneidung in einem Atemzug mit dem Stechen von Ohrlöchern

Auch die Diktion des „Zwischenrufs“ hatte Anlass zur Kritik gegeben: Kili bezeichnete sie als „tendenziös“. Das Kölner Gerichtsurteil werde darin als „Kunstkniff“ bezeichnet. Die Vorhautbeschneidung werde in einem Atemzug mit dem Stechen von Ohrlöchern genannt, und es werde die Behauptung aufstellt, bei Beschneidern handele es sich häufig um Ärzte. Diese „fachlich nicht validierten Aussagen“ sowie die „Vorfestlegung“ auf die Straffreistellung hätten die Abgeordneten eher verunsichert, statt zu einer konstruktiven Diskussion beizutragen, meint Kili. Eine Diskussion über Alternativen – wie beispielsweise eine mögliche Zulässigkeit von Beschneidungen bei Erreichen der Religionsmündigkeit – habe man damit verpasst, sagte Kili.

Der Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin gab Kili darin recht. „Die entscheidende Frage ist doch nicht nur wie, sondern auch ob die Straffreiheit der Beschneidung von Minderjährigen überhaupt einfachgesetzlich verankert werden kann“, sagte er dem Internetdienst „Zeit online“. Nach seiner Auffassung entfällt die Strafbarkeit erst, wenn die Jungen 14 Jahre alt sind. Daher müsse „die Religionsmündigkeit der Kinder bei der Abwägung in jedem Fall eine wichtige Rolle spielen“.

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