14.10.2008 · Peer Steinbrück (SPD) trifft sich heute mit den Finanzministern der Länder, um über deren Beteiligung am Rettungspaket für den Finanzmarkt zu beraten. Die Länder sollen bis zu 35 Prozent mittragen. Mehrere Bundesländer haben Einwände erhoben.
Bayern verlangt Nachbesserungen am Rettungspaket für die Banken, an dem sich die Länder nach dem Willen des Bundes zu 35 Prozent beteiligen sollen. Er erwarte, dass es im Verlauf der Beratungen über das Maßnahmenbündel noch in dieser Woche zu Veränderungen komme, sagte der bayerische Finanzminister und scheidende CSU-Vorsitzende Erwin Huber am Dienstag in der ARD. „Es kann nicht sein, dass der Bund einfach diktiert.“ Huber warf der Regierung vor, das Hilfspaket ohne die Beteiligung der Länder geschnürt zu haben
Auch inhaltlich erhob der CSU-Politiker Einwände: „Das überfordert die Länder“, sei überzogen und unzumutbar, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. Eine solche Beteiligung würde eine doppelte Belastung der Länder bedeuten: So sollten die Länder die Lasten der Landesbanken und Sparkassen alleine schultern, seien aber an der Gesamtlast zusätzlich mit 35 Prozent beteiligt. Zurückhaltend äußerte sich der designierte Ministerpräsident Horst Seehofer. „Die Länder dürfen nicht überfordert werden“, sagte Seehofer. „Daher steht unsere Zustimmung unter Vorbehalt.“ Die CSU werde das Paket genau prüfen.
Verabschiedung noch in dieser Woche
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will an diesem Dienstag mit den Finanzministern der Länder über das rund eine halbe Billion Euro teure Rettungspaket für den Finanzmarkt beraten. Nach den Vorstellungen des Bundes soll das Programm noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) sieht die Bundesländer mit der geplanten Beteiligung nicht überfordert. Niemand müsse befürchten, dass dafür Investitionen zum Beispiel im Sozialwesen aufgeschoben würden, sagte Möllring am Dienstag im NDR. „Es geht hier um Garantien, nicht um tatsächlichen Geldfluss.“ Möllring sagte weiter, in einem föderalen System könnten sich die Länder nicht der Verantwortung für den Stabilisierungsfonds entziehen und müssten mit dem Bund solidarisch zusammenstehen.
Niedersachsen und Berlin stimmen zu
„Wenn dieser Fonds richtig geführt wird, kann er sogar mit einer schwarzen Null oder einem kleinen Gewinn geführt werden“, sagte Möllring weiter. Er verwies auf mögliche Beteiligungen an Banken, die nach dem Auslaufen des Hilfsprogramms Ende 2009 wieder verkauft werden sollen. Der Rückfluss könne größer sein als der Einsatz. Bei dem Treffen mit Steinbrück müsse heute geklärt werden, wie die Länder nicht nur am Risiko, sondern auch an der Führung und Abwicklung des Fonds beteiligt würden.
Auch der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) kündigte Zustimmung an. „Ich glaube, dass es keine Möglichkeit gibt für die Länder, sich jetzt gänzlich diesem Rettungspaket zu verweigern, das dringend notwendig ist, um einen Flächenbrand im Bankensystem zu verhindern“, sagte er im RBB-Inforadio. In den Gesprächen der Finanzminister und Ministerpräsidenten an diesem Dienstag und am Donnerstag werde es sicher noch einmal um die Bund-Länder-Quote und die Verteilung der Lasten unter den Ländern gehen, sagte Wolf. Dabei habe man natürlich ein Interesse daran, die Belastungen für Berlin so gering wie möglich zu halten. Huber betonte, es handele sich um eine Aufgabe des Bundes: „Für das Geldwesen, für die Bankenaufsicht ist der Bund zuständig.“
Brandenburg und Thüringen skeptisch
Brandenburg steht der Beteiligung der Bundesländer dagegen skeptisch gegenüber. „Dem Entwurf zufolge bestimmt der Bund die Kriterien für die Inanspruchnahme der Hilfen durch die Banken“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur dpa in Potsdam. „Damit liegt nahe, dass auch nur der Bund die damit verbundenen allgemeinen Risiken tragen kann.“ Der brandenburgische Finanzminister Rainer Speer (SPD) selbst kritisierte das Vorgehen des Bundes. „Ich habe zwar Verständnis für rasches Handeln, aber eine solche Grundsatzfrage hätte im Vorfeld mit den Ländern besprochen werden sollen“, sagte Speer der in Potsdam erscheinenden „Märkischen Allgemeinen“.
Speer kritisierte ausdrücklich die vorgesehene Beteiligung der Länder an dem Rettungspaket. Nach dem Gesetzentwurf bestimme der Bund die Kriterien für die Inanspruchnahme der Hilfen. „Dann kann meiner Meinung nach auch nur der Bund die damit verbundenen allgemeinen Risiken tragen.“ Auch der Vorsitzende der thüringischen CDU-Landtagsfraktion, Mike Mohring, lehnte eine Mithaftung der Länder ab. „Das können wir uns nicht leisten“, sagte er in einem dpa-Gespräch. „Dann gehen wir quasi vor die Hunde. Es wäre gut gewesen, die Länder frühzeitig in die Verhandlungen einzubeziehen.“
Aufrufe zur Geschlossenheit
Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, äußerte Unverständnis über den Widerstand Bayerns und Thüringens, sich am Rettungspaket finanziell zu beteiligen. „Ich denke, dass jetzt wirklich alle zusammenstehen müssen, um die Krise zu begrenzen“, sagte er am Dienstag im Deutschlandradio Kultur. Der Vorschlag zur Aufteilung der Finanzierung auf Bund und Länder sei in Ordnung und könnte von allen mitgetragen werden.
Die im Bundestag vertretenen Parteien werden an diesem Dienstag zu Beratungen über die Pläne der Bundesregierung zusammenkommen, die noch in dieser Woche verabschiedet werden sollen. Das Maßnahmenpaket sieht eine Beteiligung der Länder in Höhe von 35 Prozent an den Kosten vor. Mehrere Bundesländer sind gegen eine Beteiligung.
Der Zeitplan für das Rettungspaket
Dienstag: Beratungen in den Fraktionen, Beratungen mit den Länder-Finanzministern
Mittwoch: Erste Lesung im Bundestag. Es zeichnet sich ab, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) reden wird. Im Anschluss beginnen die Ausschussberatungen. Abends reisen Merkel, Finanzminister Peer Steinbrück und Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier nach Brüssel zum EU-Gipfel
Donnerstag: Abschluss des EU-Gipfels in Brüssel. Weitere Ausschussberatungen in Berlin. Parallel dazu Gespräche mit den Ländern.
Freitag: Beginn der abschließenden Beratungen und Abstimmung über das Gesetz im Bundestag. Im Anschluss Sondersitzung des Bundesrates. Nach Beschlussfassung wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet
Ach wie freu ich mich
Jürgen Vogel (pascht)
- 14.10.2008, 14:34 Uhr