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Berliner Flughafen Einigung bei Schallschutz

 ·  Die Betreibergesellschaft des Flughafens Berlin-Brandenburg (FBB) akzeptiert nun doch strengere Lärmschutzauflagen. Ihren Änderungsantrag zugunsten geringerer Auflagen, zog die FBB am Donnerstag zurück.

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Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat am Donnerstag die Entscheidung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) begrüßt, ihren „Klarstellungsantrag“ an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin Brandenburg zurückzunehmen. Über die Rücknahme hat die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft das Ministerium, das Genehmigungsbehörde für den neuen Flughafen Willy Brandt BER ist, am Montag informiert.

Damit leiste sie „einen Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz von Anlage und Betrieb des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in der Flughafenumgebung“, heißt es in dem Schreiben an das Ministerium. Der FBB-Aufsichtsrat hatte in seiner Sitzung vom 16. August beschlossen, der Weisung des Brandenburger Infrastrukturministeriums zu folgen und die vom OVG im Juni definierten strengen Schallschutzmaßnahmen zu veranlassen. Die FBB hatte ursprünglich gehofft, mit ihrer Klage gegen den OVG-Beschluss die Lärmschutzmaßnahmen etwas weniger aufwendig gestalten zu können. Sie werde auch die Beschwerde gegen den OVG-Beschluss zurückziehen, teilte die Gesellschaft mit. Vogelsänger sagte: „Jetzt kann verlorenes Vertrauen der Menschen in der Flughafenregion vom Flughafen wieder zurückgewonnen werden. Der nun festgelegte Schallschutz gehört zum Besten, was es in Deutschland und auch im internationalen Vergleich gibt“. Die Kosten für den so definierten Schallschutz liegen bei etwa 600 Millionen Euro.

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Jahrgang 1954, politische Korrespondentin in Berlin.

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