04.04.2007 · Die Bundesregierung hat den neuen Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Es gibt allen Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Information innerhalb von vier Wochen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes verabschiedet. Bundespräsident Horst Köhler hatte einer vorherigen Fassung im Dezember seine Unterschrift verweigert. Er hielt es für verfassungswidrig, dass der Bund die Kommunen mit dem Gesetz direkt beauftragte, Informationen an Verbraucher herauszugeben. Nun sollen die Länder die Kommunen dazu veranlassen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Mit dem Gesetz wird ein bundesweites Auskunftsrecht für Verbraucher geschaffen. Sie können sich an die Behörden wenden und sollen innerhalb von vier Wochen Auskunft erhalten. Bei Rechtsverstößen - zum Beispiel der Verkauf von Gammelfleisch - dürfen Informationspflichten nicht mehr durch den Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgehebelt werden. Mit dem Gesetz wird aber auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ausgeweitet. Damit werden die staatlichen Stellen in die Lage versetzt, Verbraucher schon dann zu warnen, wenn lediglich der Verdacht besteht, dass von Lebensmitteln Gefahr für Leib und Leben ausgeht.
„Schweizer Käse“ - „Mogelpackung“
Die Opposition warf Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) Etikettenschwindel vor. „Das Gesetz ist einfach löchrig wie ein Schweizer Käse“, sagte die Grünen-Verbraucherpolitikerin Ulrike Höfken dem WDR. Die Behörden brauchten aus ihrer Sicht nicht aktiv zu informieren, der Anwendungsbereich des Gesetzes gehe nicht weit genug, und die Wirtschaft könne sich auf Betriebsgeheimnisse berufen.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Michael Goldmann kritisierte, Union und SPD hätten keine Änderungen im Sinne der Verbraucher durchgesetzt. „Eine erfolgreiche Agrar- und Verbraucherpolitik sieht anders aus“, sagte Goldmann. Die Linksfraktion sprach von einer „Mogelpackung“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sprach von einer verpassten Chance, mehr Rechte für Verbraucher durchzusetzen.
Fragen und Antworten zum Verbraucherinformationsgesetz
Welche Vorteile bringt das Gesetz?
Wenn Gammelfleisch am Markt ist, Pestizidhöchstmengen überschritten werden oder hinreichender Verdacht auf Gesundheitsgefahren und Rechtsverstöße besteht, sollen Behörden die Verbraucher künftig besser informieren. Namen von Unternehmen und Produkten sollen dann im Internet veröffentlicht werden, was bislang im Ermessen der Behörden lag. Die Regelung betrifft Lebensmittel, Futtermittel, aber auch Bekleidung, Bettwäsche, Waschmittel und Spielwaren. Die Verbraucher sollen auch das Recht auf Auskunft oder Akteneinsicht haben. Grundsätzlich sollen ihnen dafür keine Kosten entstehen.
Warum hatte Köhler das Gesetz gestoppt?
Bundespräsident Köhler hatte die ursprüngliche Verfassung des Gesetzes im Dezember nicht unterschrieben, weil er darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz sah. Denn der Bund darf Gemeinden und Gemeindeverbänden keine Aufgaben direkt übertragen. Das war bei der Föderalismusreform über die Zuständigkeiten von Bund und Ländern im vergangenen Jahr festgelegt worden.
Warum ist das Gesetz so umstritten?
Die Opposition und Verbraucherverbände halten das Gesetz für einen „zahnlosen Tiger“. Für die Wirtschaft gelten mehrere Ausnahmen. So müssen betroffene Firmen die Möglichkeit haben, selbst zu informieren, und sie müssen vorher angehört werden. Unternehmen können sich außerdem in den meisten Fällen auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen; Rechtsverstöße fallen jedoch nicht darunter. Eine Informationspflicht für Firmen gibt es nicht.