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Behinderten-Integration Weil es im Schulgesetz nicht steht

16.05.2010 ·  Behindert? Nicht behindert? Eine Frankfurter Schule will einfach jedes Kind unterrichten und setzt auf einen komplett jahrgangsgemischten Unterricht. Sie darf aber nicht - weil ein solches Vorhaben nicht im hessischen Schulgesetz steht.

Von Jacqueline Vogt
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Um deutlich zu machen, wie sehr sich das Bild gewandelt hat, das sich eine Gesellschaft von behinderten Menschen machen soll, wählt Dieter Katzenbach das Bild mit dem Rollstuhl. „Bin ich behindert, weil ich im Rollstuhl sitze? Oder werde ich behindert, weil es keine Rampen gibt?“ Als der Professor am Institut für Sonderpädagogik der Universität Frankfurt unlängst bei einer Veranstaltung der hessischen Grünen vor Lehrern, Eltern und Schülern sprach, erntete er viel Beifall, in dem oft eine Art resignierten Gelächters mitschwang. So auch, wenn Katzenbach über die Definition von Behinderung als Ausschluss von sozialer Teilhabe referierte und davon, was in der Schule das Gegenteil bedeute, die sogenannte inklusive Pädagogik.

Seit Deutschland 2009 den Paragraphen 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, der fordert, behinderten Kindern unbegrenzten Zugang zu Bildung zu ermöglichen, schwelt eine Diskussion, in der sich vieles mischt. Wer ein behindertes Kind hat und es nicht auf eine Sonderschule schicken möchte, sieht sich bestätigt, wie andererseits viele Pädagogen darauf verweisen, dass je nach Art der Hilfsbedürftigkeit auch Sonderschulen - die in Hessen heute Förderschulen heißen - der richtige Ort für ein Kind sein können.

„Ein Pharma-Manager, dessen Sohn nicht richtig sprechen lernt...“

Es gibt Eltern, die haben ein Kind, das nicht rennen und spielen kann wie andere, aber rechnen und lesen, das schon. Die Schule um die Ecke wird es trotzdem nur besuchen können, wenn es Glück hat. Wenn sie behindertengerecht gebaut ist. Wenn sie Plätze für den sogenannten gemeinsamen Unterricht hat, personell besser ausgestattet ist als andere.

Es gibt hochspezialisierte Förderschulen für Jungen und Mädchen, die in Entwicklung und Sprachfähigkeit beeinträchtigt sind, aber nicht geistig behindert, und die hervorragende Arbeit machen, nicht wenige Schüler auch zum Abitur führen. Es gibt Beeinträchtigungen, die auf einem bestimmten sozialen Humus geradezu gedeihen oder nicht optimal bekämpft werden. „Ein Pharma-Manager, dessen Sohn nicht richtig sprechen lernt, setzt alle Hebel in Bewegung und geht zur Therapie“, so hat es einmal ein Lehrer an der Frankfurter Weißfrauenschule, einer Sprachheilschule, gesagt - die Familie eines Flüchtlingskindes wird, zumal wenn sie zur sogenannt bildungsfernen Schicht gehört, das wahrscheinlich nicht tun. Für jede Art von Behinderung gibt es Förderschulen, aber es gibt so gut wie keine Schulen, die im Sinne der UN-Konvention ohne Ausschlusskriterien arbeiten und jeden aufnehmen - die, wie Katzenbach und andere Wissenschaftler das nennen, inklusiv arbeiten. Heike Schley, Rektorin der Römerstadt-Grundschule in Frankfurt-Heddernheim, wollte diese zu so einer Einrichtung machen, sie durfte es nicht. Das, obwohl die Römerstadtschule seit Jahrzehnten Erfahrung mit dem gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern hat.

Kein Leben wie in Bullerbü

Wenn Heike Schley in ihrem Büro aus dem Fenster sieht, dann hat sie im Blick, was ihr Sorge macht. Hochhäuser sind es, mit wenig Grünflächen dazwischen. Kinder, die hier aufwachsen, führen kein Leben wie in Bullerbü, sie streifen nicht mit dem Roller durch die Gegend, zu unwirtlich, zu gefährlich. Wenn sie in die Schule kommen, haben sie womöglich noch nie einen Apfel von einem Baum gepflückt, geschweige denn, dass sie Klavierstunden gehabt hätten; vielleicht waren sie nicht einmal im Kindergarten.

Man braucht von der Römerstadtschule aus nicht weit zu laufen und sieht, was Hoffnung machen kann. Es gibt noch Bäcker und Läden, Fenster, in denen bunte Basteleien hängen, Spielgeräte, die auf dem Rasen liegen. Auch Kinder aus solchen Häusern besuchen die Römerstadt-Grundschule.

„Die Mischung, die es im Stadtteil noch gibt, ist unsere Chance“, sagt Schley, und dass diese Chance wohl nicht mehr lange währe, „denn die Anforderungen im Schulbezirk insgesamt haben sich dramatisch geändert“. Immer mehr Schüler stammen aus schwierigen sozialen Verhältnissen, viele aus Zuwandererfamilien, immer weniger Kinder aus der klassischen Mittelschicht, immer mehr Jungen und Mädchen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Dazu kommen zunehmend Anfragen, Kinder aus anderen Teilen Frankfurts aufzunehmen - die Römerstadtschule, die heute knapp 300 Schüler und 22 reguläre Lehrkräfte hat, war die erste staatliche Bildungseinrichtung in Frankfurt, die Plätze auch für Kinder hatte, die Lernhilfe oder Erziehungshilfe benötigten. Bis 2006 sind acht von 16 Klassen der Römerstadtschule in doppelter Besetzung unterrichtet worden, seither sind es nur noch vier. Das staatliche Schulamt hatte seinerzeit die Klassen für gemeinsamen Unterricht auf die ganze Stadt verteilen wollen. Das Fördersystem an Schleys Schule geriet ins Wanken, gleichzeitig stieg der Anteil einer immer zuwendungsbedürftigeren Klientel vor der eigenen Haustür.

Komplett jahrgangsgemischter Unterricht

Im vergangenen Jahr ging das Kollegium in Klausur und entwickelte in vielen Stunden und Debatten das Projekt einer Einrichtung, in der es die Kategorien von behindert und nicht behindert nicht mehr gibt. Kernpunkt darin: komplett jahrgangsgemischter Unterricht, der etwa die Möglichkeit eröffnet, die Grundschule in vier oder fünf Jahren zu durchlaufen.

Vor allem aber, sagt die Pädagogin Schley, gäbe es keine Trennungen mehr, niemanden, der die Schule verlassen muss, weil er sonderpädagogischen Förderbedarf hat und die Integrationsplätze besetzt sind. Nur die Grundschule, sagt Schley auch, könne Kindern die Erfahrung der Stigmatisierung ersparen. Wer einmal ausgesondert wurde, meint sie, der werde sich minderwertig fühlen; die sozialen Folgen solcher Gefühle, wenn sie ausgelebt würden, seien unabsehbar.

Im hessischen Schulgesetz ist ein Vorhaben wie das von Schley und ihren Kolleginnen nicht vorgesehen; ein Schulversuch wurde nicht genehmigt. Im neuen Schuljahr wird nun eine abgespeckte Version realisiert, bei der die ersten beiden Schuljahre inklusiv sein dürfen. Dafür, sagt Schley, habe sie genauso viele zusätzliche Stellen bewilligt bekommen, wie sie für ihr Wunschmodell gebraucht hätte.

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