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„Begleitgesetz“ Länder setzen „Weisungsrecht“ in Europapolitik durch

12.08.2009 ·  Bei Verhandlungen in Berlin über das Lissabon-Begleitgesetz haben die Vertreter der Bundesländer ihre Forderungen durchgesetzt. Die künftige Beteiligung des Bundesrates an europäischen Angelegenheiten soll ausgeweitet werden.

Von Günter Bannas, Berlin
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In einer internen Sitzung von Politikern und Beamten von CDU, CSU und SPD aus Bund und Ländern haben die Vertreter der Bundesländer bei den Verhandlungen über das europa-politische „Begleitgesetz“ eine Ausweitung der künftigen Beteiligung des Bundesrates an europäischen Angelegenheiten durchgesetzt. Nach einer fünf Stunden langen Sitzung am Mittwoch, bei der die bisherigen Entwürfe der Bundestagsverwaltung überarbeitet und durch Forderungen der Länder ergänzt wurden, hieß es bei Landesvertretern, erstmals seien auch sie der Auffassung, die Gesetzesvorhaben könnten noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.

Die Verhandlungen an Gesetzesänderungen waren wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden, die Mitwirkungsmöglichkeiten von Bundestag und Bundesrat an der Europa-Politik der Bundesregierung genügten nicht den verfassungsrechtlichen Erfordernissen. Wegen dieser Entscheidung hat Deutschland den Vertrag von Lissabon noch nicht ratifiziert. Ziel der Bundesregierung ist es, den Vertrag noch vor dem irischen Referendum und damit vor der Bundestagswahl zu ratifizieren.

Die „Notbremse“ ziehen

Nach den von den Ländern durchgesetzten Veränderungen kann der Bundesrat nun beinahe auf allen Feldern der Politik dem Vertreter der Bundesregierung im Europäischen Rat „Weisung“ erteilen. Dazu sollen nun auch die Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung gehören. Auch ist vorgesehen, dass der Bundesrat auf einer Fülle von politischen Gebieten - wie auch der Bundestag - durch Beschlüsse eine „Notbremse“ ziehen könne, an die die Vertreter der Bundesregierung in Brüssel gebunden ist.

Am Mittwoch hieß es, die fraktionsübergreifenden Verhandlungen über das Gesetzespaket könnten am kommenden Montag abgeschlossen werden. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 26. August, die Verabschiedung für den 8. September vorgesehen. Am 18. September, gut eine Woche vor der Bundestagswahl, befasst sich der Bundesrat mit der Materie. Auf Druck der Länder soll noch am 26. August eine gemeinsame Experten-Anhörung in den Ausschüssen von Bundestag und Bundesrat stattfinden.

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