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Bedingung für Einbürgerung Deutschlandkunde-Test für Einwanderer

11.06.2008 ·  Von September an ist das Bestehen eines Wissenstests eine von mehreren Voraussetzungen für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an einen Ausländer. Dabei müssen nicht alle Antragsteller zum Deutschland-Test antreten.

Von Peter Carstens
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Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben will, muss vom 1. September an in einem Test beweisen, dass er ausreichende Kenntnisse von Geschichte, Politik und Kultur seiner neuen Heimat hat. Das Innenministerium bereitet dazu einen bundeseinheitlichen Test vor. Das Bestehen des Tests ist eine von mehreren Voraussetzungen für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an einen Ausländer.

Den Einbürgerungswilligen, die in der Regel seit mehr als acht Jahren in Deutschland leben, werden aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen dreißig vorgelegt. Für jede Frage werden ihnen vier Antwortvorschläge unterbreitet, aus denen sie einen richtigen auswählen sollen. So wird etwa nach dem Gründungsjahr der Bundesrepublik gefragt (1939, 1945, 1949 oder 1953?) oder danach, welche Aufgabe die parlamentarische Opposition im Bundestag habe. Hier wird als Antwort beispielsweise angeboten, dass die Opposition die Regierung kontrolliere oder aber dass sie entscheide, wer Ministerin oder Minister wird. Fragen zur privaten Lebensführung, etwa nach der Einstellung gegenüber Homosexuellen, werden nicht gestellt. Solche Fragen für Tests in Hessen und aus einem Leitfaden des Landes Baden-Württemberg für Einbürgerungsgespräche hatten voriges Jahr für Diskussion gesorgt.

Eine von mehreren Voraussetzungen

Wer als Einbürgerungskandidat mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet, hat bestanden. Der Einbürgerungstest kann allerdings, gegen eine Gebühr von 25 Euro, beliebig oft wiederholt werden. Alle 310 Fragen werden, ähnlich wie bei den Führerscheinprüfungen, öffentlich zugänglich sein. Im Innenministerium wird erwartet, dass dazu alsbald auch Lernhilfen und begleitende Literatur erscheinen werden. Außerdem können sich die Einwanderer im Rahmen der Integrationskurse auf die Prüfung vorbereiten. Für ein Kursangebot zur Prüfungsvorbereitung liegt ebenfalls ein Curriculum vor.

Ausgenommen von den Tests sind alle Antragsteller, die über einen deutschen Schulabschluss verfügen. Kinder unter sechzehn brauchen die Prüfung auch nicht zu bestehen, und es gibt Ausnahmeregelungen für alte Leute, denen die Lernarbeit nicht mehr zugemutet werden kann.

Der Einbürgerungstest ist eine von mehreren Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Ausländer, die Deutsche werden möchten, müssen zudem ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Sie dürfen in der Zeit ihres bisherigen Aufenthalts keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben. Schließlich können die Ämter prüfen, ob die Antragsteller verfassungstreu sind oder - im Extremfall - geneigt, terroristische Organisationen zu unterstützen. Um das zu erkunden, stehen den Ländern weiterhin eigene Möglichkeiten zur Verfügung. So können etwa anhand eines behördeninternen Fragenkatalogs Einbürgerungsgespräche geführt werden. In Deutschland wurden 2007 etwa 12.600 Personen eingebürgert.

Wissenschaftler und Bildungspraktiker erarbeiten 1000 Fragen

Die Innenministerkonferenz hatte den Bund im Zuge der Reform des Ausländerrechts im vergangenen Jahr beauftragt, einen wissenschaftlich fundierten, angemessenen Fragenkatalog zu erarbeiten. Das Innenministerium erwartet nun in diesen Tagen vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) den abschließenden Katalog. Die Wissenschaftler und Bildungspraktiker haben während der vergangenen Monate insgesamt 1000 mögliche Fragen erarbeitet und auch in kleineren Feldversuchen getestet. So wurden Fragen schon in Orientierungs- und Integrationskursen vorgelegt, aber auch in Berufsschulen oder an Hauptschulen.

Die Innenministerkonferenz war bestrebt, das Verfahren zu vereinheitlichen und unstimmige oder gar lächerliche Vorschläge zu vermeiden. Die nun erarbeitete Vorlage zur „Integrationsverordnung“ wird alsbald von Innenminister Schäuble dem Kabinett vorgelegt werden. Förmliche Abstimmungen darüber - etwa in Bundestag oder Bundesrat - sind nicht erforderlich, zumal Schäuble den einstimmigen Auftrag der Innenministerkonferenz ausführt. Die Verteilung der Kosten für die bürokratische Abwicklung der Kurse und Tests ist noch nicht abschließend geklärt. Allerdings haben fünfzehn Länder schon dem Vorschlag des Innenministeriums zugestimmt, für die praktische Durchführung die räumliche Logistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu nutzen. Der 1. September gilt als Stichtag für alle Einbürgerungsanträge, die bis dahin noch nicht abgeschlossen sind.

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Jahrgang 1962, politischer Korrespondent in Berlin.

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