21.09.2003 · Bei der Landtagswahl in Bayern verfügt die CSU ersten Hochrechnung zufolge über eine Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet eine große Machtfülle und beschneidet die Rechte der Opposition erheblich.
Die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bayerischen Landtag gibt der beherrschenden Partei eine große Machtfülle und beschneidet die Rechte der Opposition erheblich. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hatte eine Partei in einem Landesparlament oder im Bundestag diese Schwelle erreicht.
Nach der Landesverfassung kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Alleingang der Datenschutzbeauftragte und der Rechnungshofpräsident abberufen werden - zwei Ämter, die zur Kontrolle der Regierung vorgesehen sind.
Gegen den Willen der Opposition ließe sich die Öffentlichkeit von Plenarsitzungen ausschließen. Auch Untersuchungsausschüsse könnten hinter verschlossenen Türen arbeiten müssen.
Umgekehrt hätte die Opposition mit dann weniger als einem Drittel der Stimmen nicht mehr die Möglichkeit, eine Sondersitzung des Landtags zu verlangen oder eine Anklage gegen einen Minister oder Abgeordneten zu beantragen.
Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Befugnissen aus der Geschäftsordnung, die an eine Zwei-Drittel-Mehrheit geknüpft sind - etwa das Auswechseln eines Ausschussvorsitzenden, die Vertagung von Dringlichkeitsanträgen und der Ausschluss eines Abgeordneten von Landtagssitzungen.
Selbst das vornehmste politische Recht, eine Änderung der Bayerischen Verfassung, liegt in der Hand der Partei mit der Zwei-Drittel-Mehrheit. Weil im Freistaat aber die Mitspracherechte des Volkes stärker verankert sind als vielerorts sonst, müsste den Bürgern ein Eingriff in das weißblaue „Grundgesetz“ zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.