In Bayern hat der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag gebilligt, dass die CSU in den Ausschüssen des Landtags eine Blockademöglichkeit hat, obwohl sie im Plenum des Parlaments weniger als die Hälfte der Sitze innehat. Allerdings fiel die Entscheidung des Gerichtshofs knapp aus. Nur fünf der neun Richter, die über einen Antrag der Oppositionsfraktionen befanden, sahen den Grundsatz nicht verletzt, dass jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein müsse. Vier Richter bejahten in Sondervoten einen Verstoß gegen das Gebot der Spiegelbildlichkeit.
Nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr legte die CSU/FDP-Koalition mit ihrer Mehrheit fest, dass Ausschüsse mit 22, 20 und 16 Mitgliedern gebildet wurden. Durch diese gerade Mitgliederzahlen entfielen auf die CSU jeweils die Hälfte der Ausschusssitze, obwohl sie im Plenum nur über 92 von 187 Sitzen verfügt (ein Anteil von 49,2 Prozent, der durch die Direktmandate aber höher ist als das prozentuale Stimmergebnis der CSU von 43,4 Prozent). Die Oppositionsfraktionen – SPD, Freie Wähler und Grüne – rügten daraufhin beim Verfassungsgerichtshof, dass durch diesen Zuschnitt das Mehrheitsprinzip verletzt sei. Die CSU könne in den Ausschüssen Entscheidungen blockieren, obwohl sie im Plenum keine Mehrheit habe.
Die Mehrheit der Verfassungsrichter sieht – wie die Minderheit der Richter – mit dem Ausschusszuschnitt den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit berührt. Die Mitgliederzahl der CSU-Fraktion in den Ausschüssen liege zwar nur um 0,8 Prozentpunkte über ihrer Stärke im Plenum; diese Abweichung bewirke jedoch eine qualitative Veränderung der Wirkungsmöglichkeiten der CSU. Die Richter verweisen darauf, dass wie im Plenum in den Ausschüssen die Mehrheit der abgebenen Ja- und Nein-Stimmen den Ausschlag gebe; bei Stimmengleichkeit werde eine Frage, über die zu entscheiden sei, verneint.
Dennoch liegt nach Auffassung der Mehrheit der Richter kein Verfassungsverstoß vor. Sie halten es für geboten, zusätzlich darauf abzustellen, dass CSU und FDP eine Koalition eingegangen sind. Bezogen auf die Regierungsfraktionen sei die Spiegelbildlichkeit gewahrt; CSU und FDP verfügten im Plenum über 108 von 187 Sitzen (ein Anteil von 57,8 Prozent); dieses Kräfteverhältnis spiegele sich in den Ausschüssen angemessen wider. Die Minderheit der Richter folgt dieser Zusammenschau von CSU und FDP nicht; sie sehen die Oppositionsrechte verletzt.