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Baden-Württemberg Verdacht auf Geheimnisverrat an Ku-Klux-Klan

 ·  Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes soll den Chef des deutschen Ku-Klux-Klans vor Ermittlungen gewarnt haben. Der Vorfall stehe indes in keinem Zusammenhang mit den Morden des NSU, heißt es aus dem Innenministerium in Stuttgart.

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© dpa Innenminister Gall und die Präsidentin des Verfassungsschutzes Bube am Donnerstag in Stuttgart

Ein vom baden-württembergischen Innenminister Reinhold Gall (SPD) in Auftrag gegebener Bericht hat bestätigt, dass ein Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes im Jahr 2002 Dienstgeheimnisse an den deutschen Chef der rechtsextremistischen Organisation Ku-Klux-Klan (KKK) verraten haben könnte. Er soll den Ku-Klux-Klan möglicherweise vor einer Telefonüberwachung gewarnt haben. Warum der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes anonym und über elektronische Kommunikationsmittel Kontakt zu dem KKK-Chef Achim S. gesucht hat, der aus der einschlägigen rechtsextremen Szene stammte, konnte durch den Bericht nicht geklärt werden.

Der Verfassungsschutzmitarbeiter sei nicht Mitglied des Ku-Klux-Klan gewesen, einen Zusammenhang zu den Morden der Terrorzelle NSU gebe es nach bisherigem Stand nicht. Gall sprach von einem „folgenlosen Einzelfall“. Das „Sicherheitsproblem“ des Verfassungsschutzes stehe „offensichtlich in keinem Zusammenhang“ mit den Morden des NSU. Der Beamte ist bis zum Jahr 2014 beurlaubt.

Anfang August war bekannt geworden, dass zwei Kollegen der im April 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter Mitglieder des Ku-Klux-Klan waren. Einer dieser Polizisten hatte sich am Tag der Ermordung von Frau Kiesewetter, die der Terrorzelle NSU zur Last gelegt wird, ebenfalls in Heilbronn aufgehalten. Mit dem vorliegenden Bericht des Ministeriums konnte aus Gründen der Geheimhaltung nicht bestätigt werden, ob der KKK-Chef Achim S. früher selbst als V-Mann für den Verfassungsschutz gearbeitet hat. Gall sagte, intern habe man sich mit dem Fall beschäftigt. Möglicherweise fiel diese Tätigkeit in die Zeit vor seiner Mitgliedschaft im Ku-Klux-Klan. Die Identität von V-Leute muss der Verfassungsschutz schützen. „Wir reden hier vom Straftatbestand des Geheimnisverrats, da wollen wir uns nicht schuldig machen“, sagte Landesverfassungsschutzpräsidentin Beate Bube. Die Ku-Klux-Klan-Organisation habe sich aufgelöst. „Aber die Personen, die in der aktuellen Medienberichterstattung auftauchen, haben wir im Blick.“

Verfassungsschutz erfuhr erst spät von „Sicherheitsproblem“

Seit dem Jahr 2000 hat es abgesehen von dem einen Fall angeblich keine weiteren Kontakte von Mitarbeitern des baden-württembergischen Verfassungsschutzes zu extremistischen Organisationen gegeben. In einem Fall habe es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben, weil ein Verfassungsschutzmitarbeiter einem befreundeten Nachrichtendienst eine Datenbank übermittelt habe. Fraglich ist immer noch, warum es Monate dauerte, bis das Innenministerium von dem Sicherheitsproblem erfuhr. Der Landesverfassungsschutz berichtete dem Ministerium von dem „Sicherheitsproblem“ mündlich am 27. März 2012, Gall erfuhr davon erst am 9. Oktober.

Aus Sicht der Grünen hat der damalige Verfassungsschutzpräsident Helmut Rannacher (1995 bis 2005) aus dem Vorfall die falschen Konsequenzen gezogen. „Wenigstens eine fortlaufende Überprüfung hätte erfolgen müssen, ob der Quellenschutz beim ehemaligen Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz noch aktuell war oder nicht“, sagt der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Ulrich Sckerl. Es sei nirgendwo dokumentiert worden, ob der Geheimnisverrat nach der einmaligen Prüfung im Jahr 2002 nochmals überprüft wurde. Strafrechtlich verjährt sei der Geheimnisverrat nämlich dann erst Ende 2007.

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Jahrgang 1966, politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

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