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Baden-Württemberg verabschiedet Kopftuch-Verbot

01.04.2004 ·  Das erste Bundesland hat ein Kopftuchverbot gesetzlich zementiert. Lehrerinnen ist im Südwesten das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht künftig untersagt.

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Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg am Donnerstag ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verabschiedet. Die Abgeordneten der CDU/FDP-Koalition sowie die SPD stimmten nahezu geschlossen für eine entsprechenden Änderung des Landesschulgesetzes. Abgelehnt hat der Landtag den Gesetzentwurf der Grünen, wonach das Tragen des Kopftuchs als politisches Symbol im Einfall verboten werden kann, die Entscheidung darüber jedoch zunächst bei den Schulen liegen sollte.

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Kretschmann, hält die Änderung für "verfassungswidrig", weil sie die Nonnentracht an öffentlichen Schulen weiterhin erlaube. Die Änderung müsse mit der Verfassung des Landes übereinstimmen, die für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule christliche Bildung- und Kulturwerte vorgebe, sagte dagegen Kultusministerin Schavan (CDU) im Landtag. Das Kopftuch einer Lehrerin habe aufgrund seiner Mehrdeutigkeit und der damit verbundenen politischen Bedeutung an den Schulen keinen Platz.

Christentum als prägender Bildungs- und Kulturfaktor

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen dürften in der Schule "keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören", heißt es nun im Landesschulgesetz. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags der Landesverfassung und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte widerspreche nicht diesem Gebot. Diese Feststellung war nach der Anhörung von Verfassungsrechtlern neu formuliert worden. Selbst Verfassungsrechtler, die für eine Einzelfallregelung plädierten und das Kopftuchverbot nicht wollten, hatten zugestanden, daß die staatliche Schule das Christentum als prägenden Bildungs- und Kulturfaktor offensiv vertreten könne, ohne die Verfassungsfestigkeit des Gesetzes zu gefährden. Die Auslegung der Religionsfreiheit dürfe nicht so weit gehen, daß sie in einer freiheitlich demokratischen Ordnung zu Rissen in der Rechtsordnung führe, sagte Schavan.

Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, daß ein Kopftuchverbot für eine angehende Lehrerin einer gesetzlichen Grundlage bedürfe. Die Neutralität des Staates sei nicht im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als "offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung". Den Landesgesetzgebern hatten die Karlsruher Richter in der knappen Entscheidung aufgegeben, im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit das "unvermeidliche Spannungsverhältnis" zwischen der Glaubensfreiheit des Lehrers und der staatlichen Neutralitätspflicht unter Berücksichtigung des Toleranzgebots lösen. Bei dem "zu findenden Mittelweg" dürften auch Schultraditionen, die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre religiöse Verwurzelung berücksichtigt werden.

Quelle: oll./Mü. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.04.2004, Nr. 79 / Seite 1
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