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Auswärtiges Amt „Bei Zweifeln wird kein Visum erteilt“

18.10.2004 ·  Nach viel Kritik durch Innenminister Schily gibt es jetzt einen neuen Erlaß des Auswärtigen Amtes. Damit soll mit den vielfältigen Mißbrauchsmöglichkeiten bei Anträgen für Visa aufgeräumt werden.

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Das Auswärtige Amt ist dabei, für die deutschen Auslandsvertretungen einen neuen Runderlaß zur Visa-Erteilung zu erarbeiten. Der neue Erlaß soll den Erlaß des früheren Staatsministers im Auswärtigen Amt Volmer (Grüne) ablösen, der wegen vielfältiger Mißbrauchsmöglichkeiten kritisiert worden war.

In mehreren deutschen Botschaften, unter anderen in Kiew, Moskau und Tirana, war es auf der Grundlage des Volmer-Erlasses zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte am Montag in Berlin, der neue Erlaß werde die derzeit geltende Praxis mit den schon vorgenommenen Änderungen und jenen Änderungen widerspiegeln, die durch das Einwanderungsgesetz zum 1. Januar 2005 notwendig würden.

Kein Visum bei Zweifel am Rückkehrwillen

Einen Ermessensspielraum, bei Anträgen auf dreimonatige Besuchsvisa im Zweifel für die Reisefreiheit zu entscheiden, werde es in dem neuen Erlaß nicht mehr geben. Vielmehr wird darin festgelegt, daß kein Visum erteilt werden darf, wenn Zweifel am Rückkehrwillen des Antragstellers bestehen. Außerdem soll eine Datei der Einladenden erstellt werden, um möglichen Mißbrauch in Zukunft zu vermeiden.

"Bisher gab es keine gesetzliche Grundlage, um an betrügerisch mehrfach Einladende heranzukommen; mit einer Einlader-Datei werden wir solchen Fällen viel besser nachgehen können", hieß es am Montag im Auswärtigen Amt. Dort legt man Wert darauf, daß der Erlaß nicht aufgrund der jüngsten Kritik geändert werde, sondern nur vollzogene Änderungen zusammenfasse. "Der Volmer-Erlaß stammt aus einer anderen Zeit, die Welt hat sich seitdem verändert", sagte der Sprecher weiter. Einzelne Regelungen des Erlasses, insbesondere zur Reisefreiheit, seien durch die Antiterrorgesetze ohnehin längst überholt gewesen. Die neue Formulierung solle nun als Handreichung für die Auslandsvertretungen Klarheit über die geltenden Regelungen schaffen.

Fehler im konsularischen Verfahren

Der Text des Erlasses befindet sich jetzt im Stadium der Abstimmung mit dem Innenministerium. Bundesinnenminister Schily (SPD) hatte den Volmer-Erlaß und damit auch Außenminister Fischer (Grüne) mehrmals und immer nachdrücklicher kritisiert. Zuletzt hatte Schily Anfang Oktober einen Vermerk ins Außenministerium geschickt, der auf fünf Seiten die bekanntgewordenen Einreisen von Terrorismusverdächtigen mit Besuchsvisa zusammenfaßte. Darin listet das Innenministerium auch Fehler im konsularischen Verfahren auf und äußert Zweifel an der Richtigkeit der Visa-Statistik des Auswärtigen Amtes.

Trotz Bedenken der Sicherheitsbehörden hätten die entsprechenden deutschen Botschaften mehrmals Visa ausgestellt: am 15. Juli 2003 an einen saudischen Staatsangehörigen mit möglichen Verbindungen zu der Terrororganisation Al Qaida; am 8. Oktober 2003 reiste über die deutsche Botschaft in Tirana ein Mann ein, gegen den im Konsultationsverfahren Bedenken geäußert worden waren; am 23. November 2003 reiste ein Algerier ein, der der Gruppe Takfir Wal Hijra angehören, Kontakte zur algerischen FIS und GIA unterhalten und eine Terrorgruppe in Italien gegründet haben soll; schließlich sei im Fall eines Visumantrags eines spanischen Verdächtigen im Zusammenhang mit den Anschlägen von Madrid das Konsultationsverfahren umgangen worden, indem man erst die Ausländerbehörde um Prüfung bat, die den Antrag dann ablehnte.

Unregelmäßigkeiten teilweise Einzelfälle

Im zweiten Teil der Vermerks führt das Innenministerium zu "Art und Umfang der Visumantragsprüfung" aus: Über die deutsche Botschaft in Colombo sei Anfang September eine Handball-Nationalmannschaft aus Sri Lanka eingereist, die es in Wahrheit gar nicht gibt; die 23 angeblichen Handballspieler würden nun per Haftbefehl gesucht. Bekannt ist der Verdacht der Visa-Erschleichung an der Botschaft in der Ukraine; gegen den Kopf einer dortigen Schleuserbande war vor dem Landgericht Köln ein Prozeß geführt worden; die Staatsanwaltschaft Köln leitete anschließend Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ein.

Weiter bemängelt das Innenministerium, daß das Auswärtige Amt es zu oft um Ausnahmen von der Paßpflicht ersuche. In fast der Hälfte von 521 Fällen in diesem Jahr habe das Innenministerium die Anträge ablehnen müssen, weil die betreffenden Ausländer schon in Deutschland straffällig geworden waren oder Zweifel an ihrem Rückkehrwillen bestanden. Die Auflistung endet mit widersprüchlichen Zahlen über eingeleitete Konsultationsverfahren aus den deutschen Vertretungen in Jakarta, Kabul, Kairo, Karthum, Manila und Teheran.

Das Innenministerium schließt: "Eine Kontrolle der Auslandsvertretungen durch das Auswärtige Amt anhand der Visumzahlen erscheint nicht ausreichend gewährleistet." Zwar handele es sich bei den aufgeführten Unregelmäßigkeiten teilweise um Einzelfälle, dem Innenministerium würden allerdings auch nur Ausschnitte aus der Arbeit der Visastellen bekannt. Insgesamt ließen die Schwierigkeiten auf "tiefgreifende Strukturprobleme in der Aufgabenwahrnehmung betreffend das Visumverfahren durch das Auswärtige Amt schließen".

Quelle: sku., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.10.2004, Nr. 244 / Seite 7
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