14.06.2007 · Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition die Novellierung des Ausländer- und Aufenthaltsrecht gebilligt. Indes wollen die Ministerpräsidenten mit einem „Integrationsplan“, insbesondere die Bildungschancen junger Ausländer verbessern.
Der Deutsche Bundestag hat umfangreichen Neuregelungen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht zugestimmt. Damit kann unter anderem die Bleiberechtsregelung in Kraft treten, die Union und SPD im vergangenen Frühjahr ausgehandelt hatten.
Unterdessen beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Berlin ihren Integrationsplan. Darin bekennen sie sich insbesondere zu der Notwendigkeit, die Bildungschancen junger Ausländer zu verbessern. Schulen müssten insbesondere in sozial problematischen Stadtteilen Orte der Integration und Kommunikation werden. Zudem sicherten die Länder zu, bei Einstellungen im öffentlichen Dienst Bewerbern ausländischer Herkunft besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Böhmer (CDU), hieß den Beschluss als zentralen Beitrag der Länder zum nationalen Integrationsplan gut, der am 12. Juli vorgestellt werden soll. Es sei allgemein erkannt, das Integration ein wichtige Zukunftsaufgabe und „Gebot der Stunde“ für Deutschland sei.
„Aufenthaltserlaubnis auf Probe“
Nach dem Bleiberechtsbeschluss des Bundestages sollen Ausländer, die lange, aber ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland leben, die Chance erhalten, dauerhaft zu bleiben, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört es, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, sich gut in die deutsche Gesellschaft zu integrieren und ohne ernsthafte Konflikte mit den hiesigen Gesetzen über die Jahre gekommen zu sein.
Mit einer „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ soll es Ausländern, die schon sechs bis acht Jahre lang hier leben, ermöglicht werden, bis Ende 2009 den Nachweis zu erbringen, dass sie den Unterhalt für sich und für ihre Familie selbst bestreiten. Insgesamt könnten von der Regelung etwa 100 000 Ausländer profitieren, deren Asylanträge irgendwann in der Vergangenheit abgelehnt wurden oder die aus anderen Gründen keinen festen Aufenthaltsstatus haben.
Opposition kritisiert Umsetzungen der EU-Richtlinien
Zugleich beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Union und SPD zahlreiche Anpassungen und Verschärfungen im Ausländerrecht, die sich unter anderem auf elf Richtlinien der Europäischen Union beziehen, welche Deutschland in nationales Recht umwandeln muss. Die Opposition und Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass dabei jeweils die ungünstigeren Möglichkeiten genutzt worden seien, um Ausländer in Deutschland rechtlich möglichst nicht besserzustellen.
Innenminister Schäuble (CDU) und die Redner der Koalition hielten dem entgegen, dass sie mit den Neuregelungen unter anderem gegen Zwangsehen vorgehen und die Integration in Deutschland lebender Ausländer fördern wollten. So wurde etwa das Nachzugsalter für Ehepartner heraufgesetzt und an ein Mindestalter von achtzehn Jahren geknüpft sowie daran, dass für den Unterhalt gesorgt wird. Die Opposition ist der Auffassung, dies solle Ehen unter armen Menschen verhindern.
Integrationsverweigerung schärfer sanktionieren
Ausländer, die sich hierzulande gegen Integrationskurse sperren, müssen künftig mit einer Kürzung ihrer Sozialleistungen um bis zu dreißig Prozent rechnen. Grundgedanke, so sagte der CSU-Politiker Uhl, sei das Prinzip des Förderns und Forderns. Dazu gehört nach den Worten Uhls auch, „dass Integrationsverweigerung in Zukunft schärfer sanktioniert wird. Nicht alle Menschen, die zuwandern, sind auf Dauer eine Bereicherung“. Die Ausländer- und Sicherheitsbehörden erhalten weitere Pflichten und Befugnisse zur Überprüfung einreisender Ausländer.
Zur Erleichterung der Integration werden von einreisenden Familienangehörigen künftig zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache verlangt. Ausgenommen davon sind Länder wie die Vereinigten Staaten von Amerika oder Australien, bei deren Bürgern es hierzulande keine Integrationsprobleme gebe.
Grüne: „Offensichtlich verfassungswidrig“
Verschärft wird das Ausländerrecht insofern, als dass bestimmtes Fehlverhalten künftig eher zur Ausweisung führen kann. Dies gilt etwa für jugendliche Serienstraftäter, aber auch für Väter beispielsweise, die Zwangsheiraten erzwingen wollen.
Aus den Reihen der SPD kamen bei der Bundestagsabstimmung mehrere Enthaltungen und auch Nein-Stimmen. Der SPD-Politiker Edathy, der dem Innenausschuss vorsitzt, ließ erkennen, dass er es gutheißen würde, falls das Bundesverfassungsgericht einzelne Regelungen des Gesetzeswerks verwerfen würde.
Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Beck sagte zu der Nachzugsregelung, sie sei „offensichtlich verfassungswidrig“, weil sie gegen den besonderen Schutz der Ehe verstoße. Zwangsverheirateten könne in Deutschland besser geholfen werden als in ihrem Herkunftsland. Deshalb bewirke die Regelung genau das Gegenteil dessen, was sie eigentlich bewirken solle.
verfassungswiedrig oder gesetzeswiedrig...
schwele johannes (joschwele)
- 14.06.2007, 19:44 Uhr
Ausländerpolitik
Gerd Rossa (MerlinAdendorf)
- 14.06.2007, 21:27 Uhr
Richtiges Signal für Deutschland-->Wer uns nicht will, den wolln wir auch nicht
Christian Naubert (chutes_niagara)
- 15.06.2007, 01:25 Uhr
Ich bin skeptisch
Lill-Karin Bryant (kb26919)
- 15.06.2007, 04:11 Uhr