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Atomkraftwerke „Rasch über Laufzeitverlängerung entscheiden“

09.06.2010 ·  In der Union ist der Konflikt über die Atomenergie neu entbrannt. In der Fraktion von CDU und CSU gibt es Unmut darüber, dass die Frage der Laufzeitverlängerung noch unbeantwortet ist. Die Regierung ist sich zwar einig darin, dass man die Laufzeiten verlängern will, aber zerstritten darüber, wie lange.

Von Andreas Mihm, Berlin
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In der Union ist der Konflikt über die Atomenergie neu entbrannt. In der Führung der Bundestagsfraktion von CDU und CSU gibt es laut geäußerten Unmut darüber, dass die Frage der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken noch unbeantwortet ist. Die geplante Sondersteuer für Atomkraftwerke mit jährlich 2,3 Milliarden Euro falle „zu hoch“ aus. Der Unmut richtet sich insbesondere gegen Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und ein von ihm beauftragtes Gutachten, nach dem eine Laufzeitverlängerung kaum am Bundesrat vorbei beschlossen werden könne. Kanzlerin Angela Merkel habe zuvor angekündigt, dass die Verfassungsressorts - Innen und Justiz - die Frage klären würden, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs (CDU) der F.A.Z. „Es ist nicht verständlich, warum dann noch Gutachten von anderen Ressorts in Auftrag gegeben werden“, fügte er hinzu.

Es ist fast auf den Tag zehn Jahre her, dass die rot-grüne Regierung mit den Betreibern von Kernkraftwerken (KKW) die Vereinbarung zum schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie unterzeichnet hat. Lange hatten beide Seiten darüber gestritten, wie lange die Anlagen am Netz bleiben dürften. In dem am 14. Juni 2000 unterschriebenen Abkommen heißt es: „Für jede einzelne Anlage wird festgelegt, welche Strommenge sie gerechnet ab dem 1. Januar 2000 bis zur Stilllegung maximal produzieren darf (Reststrommenge).“ Nicht weniger wichtig ist der von Eon, RWE, Vattenfall und EnBW mitunterschriebene Folgesatz: „Die Berechtigung zum Betrieb eines KKW endet, wenn die vorgesehene beziehungsweise durch Übertragung geänderte Strommenge für die jeweilige Anlage erreicht ist.“ Ein Kraftwerk, das seine Strommenge verbraucht hat, geht faktisch nicht wieder ans Netz.

Durch die auf die 19 Kraftwerke geteilte Reststrommenge von 2623 Terawattstunden ergab sich daher eine festgelegte Restlaufzeit, für die älteren eine kürzere, für die jüngeren eine längere. Als erstes Kraftwerk wurde im November 2003 der Meiler in Stade abgeschaltet, allerdings bevor er seine Strommenge restlos verbraucht hatte. Nummer zwei war im Mai 2005 der Meiler Obrigheim. Von der ursprünglich vereinbarten Reststrommenge von 2623 Terawattstunden waren da noch 1800 übrig. „Vier Jahre nach dem Atomkonsens ist der Atomausstieg bereits zu einem Drittel vollzogen“, zog Trittin Bilanz: „Da kann man nur sagen: Weiter so.“ 2020 oder 2021 sollte demnach das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen, 20 Jahre nach seiner Ankündigung wäre der Ausstieg vollzogen.

Hoffnung auf Berliner Farbenwechsel

Dass es dazu nicht kommen wird, liegt daran, dass die Kraftwerke weniger Strom erzeugt haben als errechnet. Grund dafür sind unplanmäßige Ausfälle und planmäßige Stillstände. So stehen die von Vattenfall betriebenen Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel nach Zwischenfällen seit zwei Jahren wegen Wartungsarbeiten still. Entsprechend verlängert sich ihr individuelles Laufzeitkonto.

Anlagen wie die hessischen Meiler Biblis A und B verbuchten lange Stillstände wegen intensiver Überprüfung. Grund für die verhaltene „Fahrweise“ der Konzerne waren auch Wahltermine und die damit verbundene Hoffnung auf einen Berliner Farbenwechsel und auf insgesamt längere Laufzeiten. Dennoch neigt sich die Reststrommenge bei einigen Anlagen dem Ende zu. Neckarwestheim und Biblis A gelten als Kandidaten für die Abschaltung. Etwas Zeit hat sich der Biblis-Betreiber RWE gekauft, indem er vor Monatsfrist von Eon die aus Stade 2003 verblieben Reststrommengen kaufte: Die 4,8 Terawattstunden reichen unter Volllastbedingungen für ein halbes Betriebsjahr.

Ohne Zustimmung der Länderkammer?

In der Zwischenzeit können die Konzerne nur auf die Regierung zu hoffen. Die ist zwar einig darin, dass man die Laufzeiten verlängern will, aber zerstritten darüber, wie lange, ob acht oder 28 Jahre Verlängerung, ob auf 40 Jahre oder 60 Jahre Gesamtlaufzeit, wie sie im Ausland oft die Regel sind. Um den rechten Maßstab zu finden, werden rechtliche, ökologische und ökonomische Argumente herangezogen. Zu jeder Frage liegen je nach Interessenlage der Auftraggeber widersprechende Gutachten vor.

Im vergangenen Jahr erzeugten die 17 deutschen Atomkraftwerke knapp 23 Prozent des Stromangebots und die Hälfte der sogenannten Grundlast, die zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung steht. Regenerative und Wasser stellten knapp 16 Prozent des Stromverbrauchs - ihr Anteil soll bis 2030 auf mindestens 40 Prozent steigen. Aktuell wird die rechtliche Frage debattiert, ob eine Verlängerung auch ohne Zustimmung des Bundesrates möglich ist, in dem Schwarz-Gelb aufgrund der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen seine Mehrheit verlieren wird. Umweltminister Röttgen (CDU) sieht sich von Gutachtern in seiner Auffassung bestärkt, dass nur eine „moderate“ Verlängerung ohne Zustimmung der Länderkammer möglich wäre. Was „moderat“ in Jahren bedeutet, will die Regierung jetzt bis zur Sommerpause definieren.

Gewinnabschöpfung gegen Laufzeitverlängerung

Der Unionsfraktion geht das nicht weit genug: Sie plädiert für eine Verlängerung der Laufzeiten um bis zu 28 Jahre. Von den Milliardengewinnen, welche die Konzerne durch die Laufzeitverlängerung ihrer weitgehend abgeschriebenen Kraftwerke einstreichen, will sie - so sieht es auch der Koalitionsvertrag vor - mindestens die Hälfte einstreichen und unter anderem für erneuerbare Energien verwenden. Durch die auf der Sparklausur geplante Sondersteuer für Atomkraftbetreiber, die 2,3 Milliarden Euro erbringen soll, könnte es freilich auch ganz anders kommen.

Röttgen hält ein Geschäft Gewinnabschöpfung gegen Laufzeitverlängerung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen für fraglich. Er argumentiert in der Laufzeitdebatte mit der Ökologie: Noch benötige man Atomstrom, weil nicht genügend Strom aus Wind, Sonne und Biomasse für eine sichere Versorgung zur Verfügung stünden. Das sei 2030 ganz anders. Deshalb werde man dann keine Atomkraftwerke mehr benötigen. Die von der Koalition oft beschworene „Brücke“ finde dann ihr Ende. Kritiker halten dem entgegen, um das Klima zu schonen, wäre es dann besser, Kohlekraftwerke abzuschalten und Atomkraftwerke am Netz zu lassen. Nicht zuletzt zieht Röttgen die Karte „Sicherheit“: So könnten sich Nachrüstkosten bei 28 Jahren Laufzeit auf bis zu 50 Milliarden Euro belaufen. Das Röttgen von Widersachern unterstellte Kalkül lautet: lange Laufzeitverlängerung mit teuren Nachrüstungen verhindern.

Auch unter Ökonomen wird die Frage der Laufzeitverlängerungen kontrovers diskutiert. Unklar ist, ob und welchen preisdämpfenden Effekt längere Laufzeiten auf den Börsenstrompreis haben werden. Allgemein kritisch wird dagegen gesehen, dass längere Laufzeiten die Struktur des Angebots-Oligopols aus vier Konzern verfestigen und Wettbewerbern - wie kommunalen und anderen Anbietern - das Geschäft erschweren würden.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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