02.11.2006 · Arbeitsminister Müntefering lehnt Forderungen aus der CDU, das Arbeitslosengeld I stärker von der Länge der Beitragszahlung abhängig zu machen, rundweg ab. Auch in der Union ist die Skepsis gegenüber dem Vorschlag von NRW-Ministerpräsident Rüttgers groß.
Von Johannes LeithäuserVizekanzler und Arbeitsminister Müntefering (SPD) hat die Forderungen aus der CDU für einen längeren Bezug des Arbeitslosengeldes I strikt abgelehnt. Was der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers (CDU) mit Unterstützung von CDU-Generalsekretär Pofalla hier vorgeschlagen habe, sei „handwerklich dilettantisch und in seiner Wirkung auch nicht sozial“, sagte Müntefering am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. Er „gehe davon aus, daß in dieser Koalition, in dieser Legislaturperiode für ein solches Experiment keine Chance besteht“.
Der Vizekanzler betonte, ein 45 Jahre alter Familienvater habe bei Arbeitslosigkeit mindestens genauso viele Probleme wie ein älterer Arbeitsloser. Die Umsetzung von Rüttgers' Forderungen würde zudem den Aufbau einer neuen Bürokratie bedeuten, da die Bundesagentur für Arbeit nicht über die nötigen Daten verfüge, warnte Müntefering. Er betonte, die Arbeitslosenversicherung funktioniere wie eine Hausratversicherung: Wenn das Haus abbrenne, werde immer nur ein Gebäude ersetzt - egal, ob man ein oder dreißig Jahre eingezahlt habe.
Skepsis auch in der Union
Auch in der CDU/CSU war zuvor schon Skepsis gegen den Vorschlag, die Zahlungsdauer für das Arbeitslosengeld I stärker von der Länge der vorherigen Beitragszahlungen abhängig zu machen, laut geworden: Es wird befürchtet, das Vorhaben werde nicht ohne Mehrkosten zu finanzieren sein und die von der CDU/CSU befürwortete Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gefährden.
CDU-Generalsekretär Pofalla erneuerte am Mittwoch in Berlin die Beteuerung, der Vorschlag werde „intern gegenfinanziert“, also durch eine Kürzung der bisherigen zwölfmonatigen Bezugsdauer für jüngere Arbeitslose. Der Umfang dieser notwendigen Kürzungen ist bislang nicht bestimmt; die beabsichtigten Verlängerungen hingegen wurden vom nordrhein-westfälischen CDU-Landesvorstand im Detail beschlossen.
Bezugsdauer „im Regelfall“ zwölf Monate
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Ramsauer, sagte am Mittwoch, er sehe „keinerlei Spielraum“ für eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I. Was jetzt „eisern in der Arbeitslosenversicherung erwirtschaftet“ worden sei, müsse durch eine zusätzliche Senkung der Beiträge an die Arbeitnehmer weitergegeben werden“.
Diese Bedingung wird nach Ansicht Pofallas erfüllt. Die Berliner CDU-Zentrale weist hin auf einen CDU-Parteitagsbeschluß aus dem Jahr 2004, in dem es hieß, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I betrage „im Regelfall“ zwölf Monate.
„Nicht die Politik der Bundesregierung“
Außerdem sei bestimmt worden, „für eine Übergangszeit Arbeitslosen mit mindestens 40 Beitragsjahren 24 Monate lang Arbeitslosengeld I zu zahlen.“ In der CDU-Führung wurde am Mittwoch auf diese Formulierungen verwiesen; zugleich hieß es, es müsse dabei bleiben, daß durch den Überschuß der Bundesagentur für Arbeit der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft um 2,25 bis 2,3 Prozentpunkte gesenkt werden könne.
Die Bundesregierung äußerte sich am Mittwoch zurückhaltend zu dem Differenzierungsvorschlag; aus der SPD kamen ausschließlich ablehnende Stellungnahmen. Regierungssprecher Wilhelm sagte am Mittwoch, die Absicht sei noch eine Angelegenheit der CDU, es ergebe sich bislang daraus „kein Regierungshandeln“, doch werde sicherlich in der Koalition über die Sache gesprochen, wenn die CDU sie im November auf ihrem Bundesparteitag beschließen sollte. Der Sprecher des Bundesarbeitsministers Müntefering (SPD) sagte, „dies ist nicht die Politik der Bundesregierung und wird es auf absehbare Zeit auch nicht werden“.