11.05.2005 · Während der Innenminister bei den 2001 verabschiedeten Anti-Terror-Gesetzen nur bei einzelnen Punkten nachbessern und Befristungen streichen möchte, lehnt die FDP vehement eine Verlängerung der Sicherheitspaketes ab.
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Deutschland verabschiedeten Sicherheitsgesetze in einzelnen Punkten nachbessern. Die bisherigen Regelungen haben sich nach Einschätzung Schilys aber bewährt.
Der Minister warb zugleich für eine unbefristete Fortgeltung der Gesetze. Die Bundesregierung hatte 2001 zwei Anti-Terror-Pakete durchgesetzt, die in Anlehnung an Schily auch „Otto-Kataloge“ genannt wurden.
Erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden
Die Gesetze sahen unter anderem erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden, den Einsatz von so genannten Sky Marshals in Zivilflugzeugen, die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz, erleichterte Abschiebungen und die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Pässe vor.
Ferner wurde Paragraph 129 im Strafgesetzbuch zur Bildung terroristischer Vereinigungen auf Organisationen aus dem Ausland erweitert. Vor allem die neuen Befugnissen der Sicherheitsbehörden wurden bis 2007 befristet.
Befristungen streichen?
Schily sprach sich dafür aus, diese Befristungen zu streichen. Man könne nicht sagen, die Gefahr sei vorüber. Deutschland bleibe im Gefahrenspektrum neben anderen Ländern. Teile der SPD wie der Innenexperte Dieter Wiefelspütz und die Grünen wollen dagegen die Maßnahmen nur um einige Jahre verlängern. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte, es müsse kontinuierlich überprüft werden, ob in Grundrechte eingreifende Gesetze noch notwendig sind.
Schily sei aber auch dazu bereit, eine von SPD und Grünen angestrebte abermalige mehrjährige Befristung mitzutragen. „Ich mache keine dogmatische Frage daraus,“ sagte der Bundesinnenminister.
Kein Überwachungsstaat
Die ersten beiden Anti-Terror-Pakete haben sich laut Schily bewährt. In mehreren Fällen seien Anschlagsplanungen aufgedeckt und verhindert worden und vier islamistische Organisationen verboten worden. Befürchtungen, die Gesetze führten zu einem Überwachungsstaat, hätten sich nicht bewahrheitet. Die Sicherheitsbehörden hätten ihre maßvoll erweiterten Befugnisse zurückhaltend genutzt und nur 99 Auskunftsanordnungen an Banken, Fluggesellschaften, Post- und Telekommunikationsfirmen gerichtet.
Schily sieht in mehreren Punkten aber Nachbesserungsbedarf. „Wir können uns jetzt nicht wieder zurückziehen oder einen gemächlicheren Gang einlegen.“ Er kündigte an, möglichst bald mehrere Gesetzentwürfe oder ein Gesetzespaket vorzulegen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten. Bisher könne das BKA erst aktiv werden, wenn terroristische Verbrechen begangen worden seien. Auch sollen die komplizierten Vorgaben für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden bei Banken und Fluggesellschaften vereinfacht werden. Außerdem soll der Verfassungsschutz Zugriff auf Kontostammdaten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten, um Finanzströme von Terrorverdächtigen aufspüren zu können. Schließlich will der Minister eine gemeinsame Indexdatei von Polizeien und Nachrichtendiensten, um sehen zu können, ob gegen einen Terrorverdächtigen etwas vorliege.
FDP: Permanente Überprüfung
Zwischen Schily und der FDP kam es zugleich zu einer Kontroverse über die Sicherheitsgesetze. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Gerhardt kritisierte, Schilys „Schmalspurevaluierung“ sei nicht ausreichend.
Die ganze Sicherheitsgesetzgebung nach dem 11. September 2001 müsse permanent und nicht nur im Abstand von einigen Jahren überprüft werden. Schily rügte, wer wie die FDP eine Verlängerung der Anti-Terrorgesetze ablehne, „beeinträchtigt in hohem Maße die innere Sicherheit Deutschlands“.